Müssen meine Eltern mein Bußgeld bezahlen?
Hallo, ich bin 13 Jahre alt und habe letztens meinen Ticket für die Ticketkontrolle gezeigt,leider war es gesperrt und ich habe dann einen Zettel von dem Kontrolleur bekommen,wo mein name und das meiner Eltern drauf stand,meine Adresse auch.Ich wollte nur fragen ob ich es alleine bezahlen kann,also die 60 Euro oder ob es meine Eltern senden müssen? Ich wohne in NRW.
4 Antworten
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist gegenüber Minderjährigen im Regelfall nicht durchsetzbar, so die ganz überwiegende Rechtsprechung. Deine Eltern sollten daher dem Verkehrsunternehmen mitteilen, dass ihrerseits keine Einwilligung in den zugrundeliegenden Beförderungsvertrag vorliegt und daher keine wirksame Vereinbarung über eine Vertragsstrafe besteht.
Grundsätzlich bist du bei Vorsatz automatisch im Straftatbereich (§ 265a StGB). Da du nicht strafmündig bist, brauchen wir das hier nicht zu vertiefen.
Unberührt des Vorstehenden kann gegenüber dem deliktsfähigen Minderjährigen der reguläre Ticketpreis für die tatsächlich zurückgelegte Strecke geltend gemacht werden - als Schadensersatzanspruch nach § 828; § 823 BGB.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Dieses sogenannte Bußgeld ist nur eine erhöhte Fahrpreisnacherhebung.
Die Verkehrsgesellschaft besteht auf die 60 Euro und werden, da du noch keine 14 Jahre alt bist, theoretisch deine Eltern auffordern, es zu zahlen.
Jedoch kannst auch du selbst mit der Fahrpreisnacherhebung es auch vor Ort zahlen.
Musst du es zahlen?... Jein.
Mit der erhöhten Fahrpreisnacherhebung wurde dir ein Ticket ausgestellt und übergeben.
Mit diesem Ticket hast du, falls dir etwas aufgrund eines Unfalls im Bus, Straßenbahn oder Zug passiert, ebenfalls einen Versicherungsschutz, was aber einem Vertrag gilt.
Da du aber 13 Jahre alt bist, darf rechtlich gesehen kein Vertrag mit dir abgeschlossen werden, da du nicht voll geschaftsfähig bist.
Das bedeutet, die 60 Euro Fahrpreisnacherhebung sind ungültig.
Doch das interessiert die Verkehrsgesellschaft aber nicht und fordert dennoch solange, bis deine Eltern zum Schluss zahlen.
Daher zahl wenn du kannst es selbst oder lass deine Eltern zahlen.
leider aber falsch da es sich geändert hat. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist seit ein paar Jahren kein zivilrechtlicher Vertrag mehr sondern ein Bußgeld gemäß
https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html
Aber wie gesagt.. hier gilt: Bußgelder erst ab 14, du musst also nicht zahlen.
Das bedeutet, die 60 Euro Fahrpreisnacherhebung sind ungültig.
[...]
Daher zahl wenn du kannst es selbst oder lass deine Eltern zahlen.
Wo ist da die Logik? Die Forderung des erhöhten Beförderungsentgeltes ist - wie du richtig schreibst - rechtswidrig.
Aus welchem Grund sollte jemand einer rechtswidrigen Geldforderung nachkommen? Freiwillig, aus Nächstenliebe? Dann doch bitte die 60€ lieber an hungernde Kinder in Afrika spenden...
Wenn du unter 14 bist, muss das Bußgeld (korrekt: erhöhtes Beförderungsentgelt) niemand bezahlen, weder du noch deine Eltern. Es gibt hierzu ein Gerichtsurteil (AG Dresden, 101 C 4414/17), dem zufolge von unter 14-jährigen kein erhöhtes Beförderungsentgelt für das Schwarzfahren verlangt werden darf.
Allerdings versuchen es die Verkehrsbetriebe meistens trotzdem, die Strafgebühr einzuheben.
Lösung: Deine Eltern sollten dem Verkehrsunternehmen am besten schriftlich per eingeschriebenem Brief mitteilen, dass du unter 14 bist und das erhöhte Beförderungsentgelt aus diesem Grund nicht bezahlt werden muss.
Danke für ihre Antwort und ich werde es meinen Eltern sagen.
wie ich vor kurzen nachgeschaut habe (weil es die Frage hier auch gab), nein, musst du nicht. Bußgelder sind tatsächlich erst ab 14 möglich.
Danke für die Antwort und der Kontrolleur meinte das müsste bezahlt werden.
klar, ist aber nicht so
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__12.html
(1) Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Ein Jugendlicher handelt nur unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes vorwerfbar.
ist jetzt aber kein freifahrtschein ;)
Danke, aber dann müssen das meine Eltern zahlen oder?
Bußgelder sind tatsächlich erst ab 14 möglich.
Es geht doch sehr offensichtlich gar nicht um ein Bußgeld, sondern um ein erhöhtes Beförderungsentgelt.
DANKEEEE endlich eine Antwort die mich richtig verstanden hat da ich es auch komplett falsch geschrieben habe, nochmals danke für ihre Antwort.