Zahlung von Leistungen noch bis einschließlich Juni oder bekomme ich schon jetzt ab Ende April kein Geld mehr?
Die Zahlung Ihrer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt wurde gemäß §40 Abs. 2 Nr. 4 zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit §331 drittes Sozialgesetzbuch vorläufig ganz eingestellt.
Dies betrifft zum 01.07.2020 die Kosten der Unterkunft.
Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt.
Sie planen zum 01.07.2020 einen Umzug.
Die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid aus dem sich der Anspruch ergibt, 2 Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.
Irgendwie verstehe ich das nicht, da sehr unmissverständlich formuliert wurde. Bitte helft mir, ich benötige dringend Klarheit, damit ich mich am Wochenende nicht unnötig viel aufregen muss...
2 Antworten
Ich verstehe das so, dass deine Leistungen ab sofort erst einmal vorläufig ganz eingestellt worden, sollte ein Anspruch bis zum Umzug bestehen, dann würdest du diesen nachgezahlt bekommen.
Ab dem 01.07.2020 stehen dir durch deinen Umzug ja zumindest erst einmal für die bisherigen Kosten der Unterkunft keine Leistungen mehr zu.
Am besten rufst du gleich am Montag früh ab 8.00 - 18.00 einmal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 an, da kannst du nachfragen ob man dir für Mai Leistungen angewiesen hat.
warum Jobcenter die Zahlung bei einem genehmigten Umzug generell vorher einstellt ohne jegliche Vorwarnung?
"Ohne jegliche Vorwarnung" trifft nicht zu. Du hast doch das Schreiben bekommen, aus welchem Du in der Fragestellung zitierst.
Der Grund düfte einfach der sein, daß das Jobcenter eine Überzahlung vermeiden will.
Denn die x €, die Du aktuell an KdU zahlst, stehen Dir ja ab 01.07.2020 nicht mehr zu. Dafür dann neue KdU ab diesem Datum.
Als ich den Umzug beantragt hatte und alles genehmigt wurde, hat mich niemand darauf vorbereitet, dass schon 2 Monate vorher meine Leistungen eingestellt werden. Das Schreiben war gestern ein Schlag ins Gesicht. Ich kann verstehen, dass ab Juli dann eingestellt und mein Satz neu berechnet wird. Aber jetzt schon? Wo bekomme ich jetzt das Geld für Mai und Juni her um über die Runden zu kommen?
Du hast ja deinen Bescheid erhalten, aus diesem geht ja die vorläufige Einstellung deiner Leistungen hervor, da muss also noch etwas nicht geklärt sein, auch wenn du die Zusicherung für deinen Umzug schon bekommen hast.
Ansonsten sehe ich keinen Grund weshalb sie deine Leistungen vorsorglich vor dem 01.07.2020 einstellen.
Muss ja auch nicht so sein, nur lese ich das aus dem Bescheid heraus, denn da steht wurde gemäß .... vorsorglich ganz eingestellt und nicht wird vorsorglich eingestellt und das dann ab 01.07.2020, dass betrifft dann nur deine bisherige anteilige Miete.
Aus dem Bescheid geht aber hervor das diese vorläufige Einstellung eben nicht nur die derzeitige Miete betrifft, warum auch immer, wenn du diese bis zum Auszug noch zu zahlen hast.
Es bleibt dir also nichts weiter übrig als bis Montag zu warten.
So, wie ich das verstehe, sind nur die Kosten der Unterkunft und Heizung betroffen ,und die auch erst ab 01.7.2020. Nach meiner Interpretation bekommst Du weiterhin Geld zum Leben. Also auch für Mai, Juni, Juli, etc.. Je nach Bewilligungszeitraum.
Kann natürlich sein das es anders gemeint ist als es sich auf den ersten Blick liest und tatsächlich erst ab 01.07.2020 die laufenden Leistungen vorsorglich eingestellt werden.
Wüsste auch nicht weshalb sie wegen deinem Umzug deinen derzeitigen Bedarf vorsorglich einstellen sollten, wenn die Änderungen erst ab dem 01.07.2020 vorliegen.
Hast du dir denn den § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB - ll schon einmal aus dem Internet gesucht und durchgelesen ?
Wenn nicht, dann solltest du das einmal machen, danach könnte es dann durchaus sein das du deine Leistungen weiter bekommst, dann halt ab 01.07.2020 vorläufig erst einmal nicht mehr, bis du dann nachgewiesen hast das du auch tatsächlich umgezogen bist.
Offensichtlich ziehst Du zum 01.07.2020 um und die Zahlung der Kosten der Unterkunft und Heizung werden zu diesem Datum vorläufig eingestellt.
Das wäre meine Interpretation.
Schon mal vielen Dank für die Auskunft, auch wenn das genau die Antwort ist, die mich echt fertig macht und ich solche Post vor einem Wochenende hasse, da man jetzt erstmal schön bis Montag ausharren muss.
Weißt du vielleicht, warum Jobcenter die Zahlung bei einem genehmigten Umzug generell vorher einstellt ohne jegliche Vorwarnung? Ich bleibe doch in der gleichen Stadt und das ist mein erster Umzug (aus dem Elternhaus, bin Ü30)
Was mache ich denn jetzt ohne Geld bis Juli. Ich habe doch immer noch meine jetzige Miete (an meinen Großvater) zu zahlen, Strom, Telefon usw und muss doch von etwas leben.