Job Center möchte Nebenkostenabrechnung 2019 vorgelegt haben, Vermieter schickt seit Jahren keine mehr raus, Kürzung von ALG 2 komplett?


26.09.2020, 13:55

Sorry, habe vergessen noch dazu zu schreiben: Ein Schreiben, wo ich mitteile, dass mein Vermieter aller Wahrscheinlichkeit wieder keine NK erstellt, liegt dem JC vor, bzw. wurde eingeschmissen vor Tagen.

4 Antworten

Für 2019 kann es noch keine NK-Abrechnung geben, wenn das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr ist - er hat dann bis 31.12.2020 Zeit.

Für 2018 wäre es sowie zu spät, wenn der Vermieter eine Nachforderung ermitteln würde.

Dennoch hat das Jobcenter ein Interesse daran, daß die NK-Abrechnung 2018 vorgelegt wird, um zu überprüfen ob zuviel bezahlt wurde.

Daher unterstelle ich für die folgenden Ausführungen, daß es um die NK-Abrechnung 2018 geht - ansonsten gilt das natürlich auch später für 2019 analog.

Das ist eine komplexe Situation.

Ich unterstelle, daß eine wirksame mietvertragliche Vereinbarung über die Nebenkosten vorliegt und Du entsprechende Vorauszahlungen geleistet hast.

Der Vermieter muß gem. § 556 Abs. 3 S. 1 BGB eine NK-Abrechnung vorlegen. macht er das nicht, kannst Du ihn mit Fristsetzung dazu auffordern.

Macht er das dann immer noch nicht, kannst Du, zur Durchsetzung der Erteilung der Nebenkostenabrechnung, auch die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen gemäß § 273 BGB zurückbehalten (BGH, Entscheidung vom 11.04.1984, Az.: VIII ARZ 16/83).

Das kann bis zu der Höhe geschehen, wie die NK-Vorauszahlungen im Vorjahr (hier 2018) waren.

Solltest Du nicht mehr in der Wohnung wohnen, hast Du ein Rückforderungsrecht.

Soweit - so gut - aber wir haben nun das Jobcenter noch zusätzlich an Bord.

Du bist mitwirkungspflichtig - d. h. Du mußt die NK-Abrechnung mit Fristsetzung anfordern; wie ich gelesen habe, hast Du das auch gemacht - damit scheidet eine Sanktion aus, da Du nicht darfür verantwortlich bist, was der Vermieter macht oder nicht; Du bist dann Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.

Ein entsprechender Kürzungsbescheid ist daher durch Widerspruch anzufechten (Frist beachten).

Der Vermieter wiederum steht in keiner Rechtsbeziehung zum Jobcenter und kann daher auch nicht von diesem, z. B. unter Androhung eines Bußgeldes, zur Erstellung der NK-Abrechnung verpflichtet werden - der Vermieter selbst hat keine Mitwirkungspflicht.

Daher kann das Jobcenter zunächst nur so verfahren, daß es Dir vorübergehend den NK-Anteil nicht mehr bezahlt und Du damit das Zurückbehaltungsrecht nutzen mußt und die Miete ohne NK überweist. Ist die NK-Höhe des Vorjahres (hier dann 2018) dann erreicht, dann müssen die NK-Zahlungen wieder aufgenommen werden.

Ggf. kann sich dieses "Spielchen" dauerhaft wiederholen...

Damit das nicht geschieht, muß ggf. geklagt werden.

Du solltest Dich unbedingt anwaltlich beraten lassen, wenn mit dem Jobcenter keine kurzfristige Lösung gefunden wird und eine Sanktion verhängt wird. Du kannst auch Beratungshilfe beantragen (das kann auch der Rechtsanwalt für Dich machen). Alternativ gäbe es noch Beratungsstellen für ALG-II-Empfänger.

User47932 
Fragesteller
 27.09.2020, 01:39

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Keine Ahnung ob kalenderjährig abgerechnet wird. Das JC fordert die NK für das Jahr 2019. Miete wird vom JC direkt gezahlt an meinem Vermieter. Keine Vorzahlungen. NKs gibt der Vermieter nicht mehr an mich und andere raus. Ich möchte am liebsten keinen Kontakt zu meinem Vermieter. Lange Vorgeschichte.

Hier die Kurzversion:

# Nebenkostenabrechnungen immer viel zu hoch und kein Verteilerschlüssel angegeben.

# Sache geht vor Gericht, Fall gewonnen.

# Vermieter sendet trotzdem immer erhöhte NKs die folgenden Jahre und Mieter zahlt einfach nicht mehr.

# Vermieter störts aber nicht, weil manch andere Parteien zahlen und Ablesefirma "mit drin hängt".

# Mieter hat A-Karte wegen JC Anfrage zu NK.

# Letztes Jahr kam das selbe Schreiben, da habe ich mein Fallmanagerin auch hingehalten und am Ende kam natürlich keine NK die ich weiter reichen konnte.

# Trotzdem gab es immer den Regelsatz.

# Um die Nebenkosten Nachzahlung geht es mir eigen. garnicht, sondern nur um mein H4.

Ich habe ein weiteres Schreiben aufgesetzt, kann ich das so Absenden bzw. nützt mir das was?

----------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Frau diemichmalkann,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider antwortet mir mein Vermieter bis heute nicht auf die schriftliche Frage einer Nebenkostenabrechnung.

Ich denke, es läuft wie letztes Jahr ab. Das bedeutet, ich werde auch diesmal aller Wahrscheinlichkeit keine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Ich bitte um Weiterzahlung der Miete und meinem aktuellen Arbeitslosengeld II Regelsatz.

Die Nebenkosten müssen nicht von Ihnen übernommen werden, da keine Nebenkostenabrechnung vorliegt.

Es tut mir leid, aber ich kann nur vorlegen, was ich auch habe.

Falls ich doch noch zwischenzeitlich eine Nebenkostenabrechnung erhalte, reiche ich die fehlenden Unterlagen unverzüglich nach.

Mit freundlichen Grüßen

----------------------------------------------------------------

Gruß

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DerSchopenhauer  27.09.2020, 08:16
@User47932

Ja danke für die weiteren Infos.

Ich verstehe das jetzt so, daß es eine Pauschalmiete (Inklusivmiete) gibt - d. h. die NK sind im Mietvertrag NICHT extra ausgewisen.

In den "Fachlichen Weisungen" (daran müssen sich die Jobcenter halten) für die Jobcenter zu § 22 SGB II steht:

"Entscheidend im Fall einer vereinbarten Inklusivmiete ist, ob die einzelnen Mietbestandteile im Mietvertrag (pauschal) beziffert worden sind. Ist im Mietvertrag etwa geregelt, dass sich eine Inklusivmiete von 300 € aus 200 € Grundmiete, 30 € Betriebskostenpauschale, 30 € Heizkostenpauschale, 20 € Stromkostenpauschale und 20 € pauschaler Telefonkos-tenbeteiligung zusammensetzt, sind nur 230 € für die Unterkunft sowie 30 € Heizkostenpauschale anzuerkennen.

Wird eine Differenzierung im Mietvertrag demgegenüber nicht vorgenommen, also schlicht eine Inklusivmiete von 300 € vereinbart, ist nach der Rechtsprechung des BSG die gesamte Miete zu übernehmen. Ein Abzug des in der Regelleistung enthaltenen Anteils für Haushaltsenergie (Strom) erfolgt nicht."

Eine NK-Abrechnung kann in einem solchen Fall daher nicht gefordert werden.

0

Die Abrechnung für 2019 ist, wenn kalenderjährig abgerechnet wird, noch gar nicht fällig.

Da kann dir das JC erstmal gar nichts.

Abrechnungen aus vorherigen Jahren mußt Du beim Vermieter nachweisbar einfordern.

Aktuell hast Du noch Anspruch auf die Abrechnungen von 2016 - 2018.

Hat der Vermieter denn überhaupt schon mal abgerechnet?

Sind denn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart?

User47932 
Fragesteller
 27.09.2020, 01:35

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Keine Ahnung ob kalenderjährig abgerechnet wird. Das JC fordert die NK für das Jahr 2019. Miete wird vom JC direkt gezahlt an meinem Vermieter. Keine Vorzahlungen. NKs gibt der Vermieter nicht mehr an mich und andere raus. Lange Vorgeschichte.

Hier die Kurzversion:

# Nebenkostenabrechnungen immer viel zu hoch und kein Verteilerschlüssel angegeben.

# Sache geht vor Gericht, Fall gewonnen.

# Vermieter sendet trotzdem immer erhöhte NKs die folgenden Jahre und Mieter zahlt einfach nicht mehr.

# Vermieter störts aber nicht, weil manch andere Parteien zahlen und Ablesefirma "mit drin hängt".

# Mieter hat A-Karte wegen JC Anfrage zu NK.

# Letztes Jahr kam das selbe Schreiben, da habe ich mein Fallmanagerin auch hingehalten und am Ende kam natürlich keine NK die ich weiter reichen konnte.

# Trotzdem gab es immer den Regelsatz.

# Um die Nebenkosten Nachzahlung geht es mir eigen. garnicht, sondern nur um mein H4.

Ich habe ein weiteres Schreiben aufgesetzt, kann ich das so Absenden bzw. nützt mir das was?

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Sehr geehrte Frau diemichmalkann,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider antwortet mir mein Vermieter bis heute nicht auf die schriftliche Frage einer Nebenkostenabrechnung.

Ich denke, es läuft wie letztes Jahr ab. Das bedeutet, ich werde auch diesmal aller Wahrscheinlichkeit keine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Ich bitte um Weiterzahlung der Miete und meinem aktuellen Arbeitslosengeld II Regelsatz.

Die Nebenkosten müssen nicht von Ihnen übernommen werden, da keine Nebenkostenabrechnung vorliegt.

Es tut mir leid, aber ich kann nur vorlegen, was ich auch habe.

Falls ich doch noch zwischenzeitlich eine Nebenkostenabrechnung erhalte, reiche ich die fehlenden Unterlagen unverzüglich nach.

Mit freundlichen Grüßen

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Gruß

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Die für 2019, wenn sie das Kalenderjahr betrifft, ist ja noch gar nicht fällig/verfristet.

Rüge also den Bescheid, ggf. mit Verfügung durch das Gericht.

Allerdings, wenn es keine AR gibt, darf der liebe Mieter ja seine Vorauszahlungen einstellen, bis es eine gibt.

Dem Job-Center darf man das mitteilen, denn die sind ja nicht fit im Mietrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
User47932 
Fragesteller
 27.09.2020, 01:38

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe leider die Prozesskostenhilfe für den Fall (s. unten) schon verwendet und man sagte mir, man dürfte nur einmal die Hilfe in Anspruch nehmen für eine Sache. Das JC fordert die NK für das Jahr 2019. Miete wird vom JC direkt gezahlt an meinem Vermieter. Keine Vorzahlungen. NKs gibt der Vermieter nicht mehr an mich und andere raus. Lange Vorgeschichte.

Hier die Kurzversion:

# Nebenkostenabrechnungen immer viel zu hoch und kein Verteilerschlüssel angegeben.

# Sache geht vor Gericht, Fall gewonnen.

# Vermieter sendet trotzdem immer erhöhte NKs die folgenden Jahre und Mieter zahlt einfach nicht mehr.

# Vermieter störts aber nicht, weil manch andere Parteien zahlen und Ablesefirma "mit drin hängt".

# Mieter hat A-Karte wegen JC Anfrage zu NK.

# Letztes Jahr kam das selbe Schreiben, da habe ich mein Fallmanagerin auch hingehalten und am Ende kam natürlich keine NK die ich weiter reichen konnte.

# Trotzdem gab es immer den Regelsatz.

# Um die Nebenkosten Nachzahlung geht es mir eigen. garnicht, sondern nur um mein H4.

Ich habe ein weiteres Schreiben aufgesetzt, kann ich das so Absenden bzw. nützt mir das was?

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Sehr geehrte Frau diemichmalkann,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider antwortet mir mein Vermieter bis heute nicht auf die schriftliche Frage einer Nebenkostenabrechnung.

Ich denke, es läuft wie letztes Jahr ab. Das bedeutet, ich werde auch diesmal aller Wahrscheinlichkeit keine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Ich bitte um Weiterzahlung der Miete und meinem aktuellen Arbeitslosengeld II Regelsatz.

Die Nebenkosten müssen nicht von Ihnen übernommen werden, da keine Nebenkostenabrechnung vorliegt.

Es tut mir leid, aber ich kann nur vorlegen, was ich auch habe.

Falls ich doch noch zwischenzeitlich eine Nebenkostenabrechnung erhalte, reiche ich die fehlenden Unterlagen unverzüglich nach.

Mit freundlichen Grüßen

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Gruß

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Du kannst nur vorlegen,was Du hast.

Geh mit dem Schreiben mal in eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger.

User47932 
Fragesteller
 27.09.2020, 01:35

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Keine Ahnung ob kalenderjährig abgerechnet wird. Das JC fordert die NK für das Jahr 2019. Miete wird vom JC direkt gezahlt an meinem Vermieter. Keine Vorzahlungen. NKs gibt der Vermieter nicht mehr an mich und andere raus. Lange Vorgeschichte.

Hier die Kurzversion:

# Nebenkostenabrechnungen immer viel zu hoch und kein Verteilerschlüssel angegeben.

# Sache geht vor Gericht, Fall gewonnen.

# Vermieter sendet trotzdem immer erhöhte NKs die folgenden Jahre und Mieter zahlt einfach nicht mehr.

# Vermieter störts aber nicht, weil manch andere Parteien zahlen und Ablesefirma "mit drin hängt".

# Mieter hat A-Karte wegen JC Anfrage zu NK.

# Letztes Jahr kam das selbe Schreiben, da habe ich mein Fallmanagerin auch hingehalten und am Ende kam natürlich keine NK die ich weiter reichen konnte.

# Trotzdem gab es immer den Regelsatz.

# Um die Nebenkosten Nachzahlung geht es mir eigen. garnicht, sondern nur um mein H4.

Ich habe ein weiteres Schreiben aufgesetzt, kann ich das so Absenden bzw. nützt mir das was?

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Sehr geehrte Frau diemichmalkann,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider antwortet mir mein Vermieter bis heute nicht auf die schriftliche Frage einer Nebenkostenabrechnung.

Ich denke, es läuft wie letztes Jahr ab. Das bedeutet, ich werde auch diesmal aller Wahrscheinlichkeit keine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Ich bitte um Weiterzahlung der Miete und meinem aktuellen Arbeitslosengeld II Regelsatz.

Die Nebenkosten müssen nicht von Ihnen übernommen werden, da keine Nebenkostenabrechnung vorliegt.

Es tut mir leid, aber ich kann nur vorlegen, was ich auch habe.

Falls ich doch noch zwischenzeitlich eine Nebenkostenabrechnung erhalte, reiche ich die fehlenden Unterlagen unverzüglich nach.

Mit freundlichen Grüßen

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Gruß

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