Bürgschaft als Arbeitsloser?

4 Antworten

bei einem Mietverhältnis ist die Höhe der Bürgschaft die der Vermieter verlangen kann, auf die Kautionshöhe nach § 551 BGB beschränkt und kann somit nur das dreifache der Monatsmiete betragen;

"Da ich arbeitslos bin frage ich mich, ob er überhaupt für mich bürgen darf. "

Grundsätzlich ja, praktisch gesehen macht das aber heutzutage einfach kein Vermieter mehr mit...

Nuja, die Miete wird ja vermutlich vom Amt bezahlt und da musst du schon gucken wie groß /teuer /günstig das ganze ist.

Wenn die Wohnung von der Größe zum Beispiel viel zu teuer ist dann kann es gut möglich sein das sich das Amt querstellen wird.

Aber ich denke mal nicht das die sich nun querstellen würden bzgl Bürgschaft 🤷‍♀️

Der darf für Dich bürgen, wenn er möchte. Ich verstehe die Frage nicht.