Übernimmt das Amt bei der Arbeitslosigkeit die Miete, wenn man vorher einen Bürgen hatte für die neue Wohnung?
Hallo zusammen,
wie sieht es eigentlich aus, wenn man als Teilzeit eine Wohnung findet, der Vermieter allerdings hier eine Bürgschaft bzw. Sicherung haben möchte und man seinen eigenen Onkel oder Vater als Bürgen angibt. Übernimmt das Amt eigentlich die Wohnung der eingezogenen Person, wenn dieser irgendwann arbeitslos werden sollte? Oder muss der Bürge dann trotz Arbeitslosigkeit der eingezogenen Person die Wohnung dauerhaft bezahlen?
Ein guter Bekannter hat nämlich eine Wohnung mit seiner Teilzeitbeschäftigung bekommen, da er noch jemanden hatte, der für die Wohnung gebürgt hat. Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten. LG
2 Antworten
Das Amt übernimmt eine Miete in angemessenen Rahmen. Was für dich in Frage kommt sagt dir dein Sachbearbeiter. Denn dieser ist verpflichtet dich auf zu klären.
Wenn derjenige arbeitslos wird, dann bekommt er doch auch arbeitslosengeld. Davon zahlt er dann die Miete. Hoffentlich findet er dann auch schnell wieder einen Job.
Ich meine, wenn derjenige ins Hartz 4 fällt. Zahlt der Bürge dann die Miete oder kriegt er die KdU? Weil es macht ja irgendwie auch keinen Sinn, wenn man die Miete vom Amt bezahlt bekommen soll, wenn man ja einen Bürgen hat? Oder?