Mitmieter anstatt Bürge für eine Wohnung?

5 Antworten

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Diese Form ist durchaus gängig und Vermietern natürlich das liebste, sofern die Bonität des Mitmieters stimmt. Natürlich musst Du nicht mit einziehen oder Dich gar ummelden. Die Risiken hast Du schon erkannt und ich nehme an, Du vertraust darauf, dass Dein guter Freund die Wohnung in Ordnung und in Ehren halten wird und keine Ruine draus macht.

Du solltest aber Dein Risiko dadurch minimieren, dass Du Dir von Deinem Freund eine Vollmacht geben läßt, die Dir jederzeit erlaubt, die Wohnung auch in seinem Namen zu kündigen. Somit ließe sich das Risiko der Nichtzahlung von Miete auf längstens 3 Monate begrenzen.

Beispiel: Irgendwann stellt Dein Freund die Mietzahlungen ein und der Vermieter meldet sich erst nach zwei Monaten mit einer fristlosen Kündigung. Dein Freund weigert sich aber, die Wohnung zu räumen und so kommt es zu einer Räumungsklage, die in der Regel sehr viel länger dauert.

Du hättest jedoch die Möglichkeit, sofort nach Zugang der fristlosen Kündigung Deinerseits mit Hilfe der Vollmacht das Mietverhältnis mit dreimonatiger Frist zu kündigen. Die Mietschulden gleichst Du aus - dazu bist Du verpflichtet. Damit wäre die fristlose Kündigung vom Tisch und das Ende des Mietverhältnis steht definitiv fest.

Nun musst Du nur noch dafür sorgen, dass Dein Freund die Wohnung dann auch zügig freigibt bzw. räumt, damit sie so schnell, wie möglich, weiter vermietet werden kann. Dieses Ziel erreichst Du dann vermutlich am effektivsten mit der Hilfe anderer guter Freunde, die Deinen ehemals guten Freund überzeugen, dass es besser ist, sofort raus zu gehen und all seinen Kram mitzunehmen.

Übirgens: Wenn Du nur Bürge bist, hast Du nicht die Möglichkeit von Dir aus das Mietverhältnis zu beenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
bwhoch2  21.10.2019, 14:03

Danke für die Auszeichnung.

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So etwas halte ich für etwas naiv. Was, wenn die Freundschaft in die Brüche geht und der "Freund" die Mietzahlungen einstellt? Willst Du das Risiko eingehen?

Selbst wenn er unverschuldet nicht mehr zahlen kann, bist Du dran.  

Selbiges gilt für Schönheitsreparaturen und Co. bei einem späteren Auszug. Selbst wenn der Vermieter hier (auch ungerechtfertigt) Forderungen stellt, hast Du den Stress.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Du musst dich nur dann beim Amt melden, wenn du tatsächlich dort einziehst. Da das bei dir wohl nicht der Fall sein wird, musst du das natürlich nicht machen.

Die Aufnahme in den Mietvertrag hat für den Vermieter mehrere Vorteile gegenüber der üblichen Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft ist nämlich immer begrenzt auf maximal drei Monatskaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Dieses Problem gibt es nicht, wenn du direkt mit in den Mietvertrag aufgenommen wirst.

Daher solltest du dir das besonders gut überlegen. Du haftest für alle Schulden aus dem Mietverhältnis unbeschränkt, also in voller Höhe. Wenn dein Freund 12 Monate lang die Miete nicht zahlst, dann musst du für die 12 Monate einspringen. Wenn dein Freund keine Schönheitsreparaturen vornimmt, obwohl er hierzu verpflichtet wäre, dann musst du dafür einspringen. Die Unterschrift unter den Mietvertrag ist für dich also mit einem hohen Risiko verbinden.

Wenn du dich trotzdem dazu entschließt, den Vertrag zu unterschreiben, dann solltest du sichergehen, dass du automatisch auch aus dem Vertrag raus bist, wenn dein Freund mal kündigt und du jederzeit (innerhalb der üblichen Kündigungsfrist) auch selbstständig kündigen kannst.

Gerhart  20.09.2019, 15:09

Hier ist nur eine gemeinsame Kündigung möglich. Einzelkündigungen sind wirkungslos.

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uni1234  20.09.2019, 16:57
@Gerhart

Wenn man das entsprechend vertraglich regelt eben nicht.

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Gerhart  20.09.2019, 17:56
@uni1234

Dann erkläre bitte diese "vertragliche Regelung". Meinst du eine Vollmacht?

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Natürllich sind Hausverwaltung/Vermieter Mitmieter lieber als Bürgen - die haften nämlich nicht nur in Höhe dreier Monatsmieten, sondern unbegrenzt.

Davor kann man dich nur ausdrücklich warnen :-O