Mindestmietdauer Auszubildende?
Guten Abend,
folgende Situation, meine Freundin und ich haben zusammen (beide in der Ausildung) eine Wohnung gemietet.
Mindestmietdauer, 1 Jahr.
Nun haben wir uns getrennt und meine Freundin wurde in der Probezeit gekündigt.
Es sind keine Bürgen im Vertrag.
Wie kommen wir aus dem Mietvertrag früher raus?
Bin über jede Antwort/Hilfe dankbar.
Danke euch.
Verdienst Du denn Geld? Wie finanzierst Du Deinen Teil der Miete?
Ich verdiene auch Geld, aber für die Wohnung nicht genug.
5 Antworten
Bei abgeschlossenem Vertrag bleibt der Vertrag eigentlich bestehen
LG
Erstmal springt ja das Jobcenter für Deine Freundin ein und ihr habt ein paar Monate Ruhe, bis Deine Freundin eine eigene Wohnung gefunden hat.
Ich würde allerdings offen mit dem Vermieter sprechen. Sein wichtigstes Ziel ist ja, daß die Miete pünktlich und regelmässig kommt.
Wenn ihr ihm deutlich machst, daß es darauf hinauslaufen kann, daß ihr die Miete nicht mehr bezahlen könnt, wird er euch sofort frewillig aus dem Vertrag lassen.
Er hat dann überhaupt kein Interesse auf den Vertrag zu pochen nur weil das eine Mindestmietdauer drinsteht.
Wie kommen wir aus dem Mietvertrag früher raus?
Nur wenn der Vermieter mitspielt. Er muss nämlich nicht.
Verträge sind dazu da, dass sie von beiden Seiten eingehalten werden.
Gar nicht. Nicht umsonst wurde der Vertrag so aufgesetzt. Da hilft nur reden..
Gar nicht, darum gibt es ja diesen Vertrag, zur Absicherung der Absprachen zwischen euch und dem Vermieter für euch und den Vermieter.