Kündigung der Garage bei Wohnungskündigung?

7 Antworten

Wenn Du einen separaten Mietvertrag für Wohnung und Garage hast, so müssen beide Verträge gekündigt werden. Allerdings besteht für eine Garage kein "Kündigungsschutz". Heißt unterm Strich, dass der Vermieter nach eingehender Wohnungskündigung auch jederzeit Deinen Mietvertrag für die Garage kündigen kann.

Das kommt auf den Mietvertrag für die Garage an.

Bei mir ist das getrennt, man kann die Verträge aber auch verknüpfen (z.B. als Bedingung einen laufenden Mietvertrag dort aufnehmen).

Daher den Vertrag der Garage noch mal gut durchlesen, dann wirst du schlauer.

Das ist kein ganz einfaches Thema. Es kommt auf die Mietverträge an: Wenn die Garage auf dem gleichen Grundstück / im gleichen Gebäude ist wie die Wohnung und keine eigene Kündigungsfrist oder Vertragsdauer im gesonderten Mietvertrag angegeben ist, kann diese rechtlich dazu gehören. Das hat Vorteile (keine gesonderte Preiserhöhung, keine gesonderte Kündigung) und Nachteile wie in Deinem Fall.

Das kommt auf die Umstände / Mietvoraussetzungen der Garage an. Wenn die Garage nur in Zusammenhang mit der Wohnung gemietet werden kann, ist das möglich.

Nyaad 
Fragesteller
 12.02.2019, 15:06

Diese Garagen können dazu gemietet werden aber es ist nicht zwingend eine Wohnung dafür zuhaben die haben uns dort gesagt das ist ja normaler Weise so üblich wenn man auszieht das man die Garage mit abgibt

imager761  12.02.2019, 16:27

Das wäre es auch, wenn man sie gesondert mietet: Lies mal § 580a BGB :-)

Wenn man (...) eine Garage extra gemietet hat (...) und die Garage (...) gekündigt wird (...) ist das dann rechtens?

Ja, ist es: Tatsächlich kann der VM den Garagenmietvertrag ohne Kündigungsgrund "bis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats" kündigen, § 580 a (1) BGB.

Genau davon hat er Gebrauch gemacht, weil er sie einem Interessenten auf der Warteliste oder eurem Nachmieter anbieten will?

G imager761