Kann mein Kumpel mich in den Mietvertrag als zweiter Hauptmieter aufnehmen lassen?

4 Antworten

Das ist alles Verhandlungssache. Vermutlich wird der Vermieter deiner Aufnahme in den Mietvertrag zustimmen, weil er dann ja 2 Vollhafter hat (du haftest genau wie dein Mitmieter fuer die volle Miete und im vollen Umfang auch fuer alle weiteren Kosten, die sich aus dem Mietverhaeltnis ergeben).

Einen Anspruch, nach Auszug des Mitmieters die Wohnung als alleiniger Mieter zu uebernehmen, hast du nicht. Der Mietvertrag kann dann auch nur von euch beiden gemeinsam gekuendigt werden. Einer allein kann es hingegen nicht.

Ob der Vermieter das Mietverhaeltnis dann mit dir als alleinigem Mieter fortsetzen will und wenn ja, zu welchen Konditionen (z.B. hoehere Miete), wird sich erst herausstellen, wenn es so weit ist. Der Vermieter wird sich dann auf alle Faelle ueberlegen, ob er dich ueberhaupt weiterhin als Mieter haben will. Dabei wird es dann eine Rolle spielen, wie ihr bis dahin miteinander ausgekommen seid und wie er deine Finanzkraft bewertet.

Ein Untermietverhaeltnis mit deinem Kumpel koennte hier vielleicht der fuer dich bessere Weg sein (Einverstaendnis des Vermieters vorausgesetzt). Dann waerst du viel freier, haettest gegenueber deinem Vermieter (dem Kumpel) die gleichen Mieterrechte, wuerdest aber nicht fuer diesen haften und koenntest auch viel einfacher wieder aus dem Mietverhaeltnis raus, wenn es dann irgendwann doch nicht passt.

Lasse Dich als 2. Hauptmieter eintragen. Zieht Dein Kollege aus und der Vermieter entläßt ihn aus dem Mietvertag bist Du alleiniger Mieter der Wohnung.

DerCaveman  27.12.2020, 01:12

Nur wenn der Vermieter auch damit einverstanden ist (oft wird er es nicht sein).

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TeamplayerMicha  27.12.2020, 02:57
@DerCaveman

Deshalb habe ich auch geschrieben: Wenn der Vermieter den 1. Hauptmieter aus dem Mitvertag läßt.

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Ja das geht wenn der Vermieter zustimmt. Das ist genauso wie bei Ehepaaren oder unverheirateten die in einer Wohnung leben. Beide haben das gleiche wohnrecht. Wirst du nur als Untermieter eingetragen, musst du raus, wenn er mal auszieht und der Vermieter dem Übertrag dich als hauptmieter einzusetzen nicht zustimmt.

DerCaveman  27.12.2020, 01:11
Wirst du nur als Untermieter eingetragen, musst du raus, wenn er mal auszieht und der Vermieter dem Übertrag dich als hauptmieter einzusetzen nicht zustimmt.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag muss er auch raus, wenn der Vermieter ihn nicht als alleinigen Mieter haben will.

Einen Untermietvertrag kann er allein kuendigen, wenn es irgendwann nicht mehr passt. Einen gemeinsamen Mietvertrag kann er hingegen nicht allein kuendigen.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag haftet er auch fuer seinen Mitmieter, den Kumpel. Bei einem Untermietvertrag nicht.

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Das musst du den Vermieter fragen.

franklin1907 
Fragesteller
 26.12.2020, 20:52

Naja der Vermieter hat nichts dagegen mich als zweiter Hauptmieter aufzunehmen, aber wenn er mal ausziehen möchte kann ich dann die Wohnung für mich behalten, weil ich ja auch als Hauptmieter in der Wohnung wohne.

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Felixsenior  26.12.2020, 20:54
@franklin1907

Auch das würde ich mit dem klären.

Dir sollte nur klar sein, dass du als eingetragener Mieter auch für Schäden haftest oder für Zahlungsrückstände deines "Kumpels".

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