Kann meine Ex Freundin mich aus der Wohnung drängen?

1 Antwort

Sie hat zumindest den Vorteil, dass das Einverständnis der Hausverwaltung, wenn Euer Mietvertrag gekündigt wird, dass sie die Wohnung übernehmen kann, wohl sehr viel aussichtsreicher ist. Sie sitzt nun mal an der Quelle.

Du musst aber die Kündigung nicht unterschreiben und so lange nicht geklärt ist, wer danach die Wohnung weiter bekommen soll, würde ich das auch nicht. Sofern es sonst keinen Grund für eine Kündigung seitens der HV bzw. Vermieterseite gibt, kann sie gar nichts machen. Wichtig also, nicht einfach was unterschreiben.

Unterschreibt Ihr beide die Kündigung, kann die Wohnung auch komplett weg sein. Vermieters haben nämlich nicht die Verpflichtung, den Mietvertrag mit einem der aktuellen Bewohner fortzusetzen. Aber, wie geschrieben, Deine Freundin sitzt da zunächst in einer guten Position.

Was kann Deine Freundin tun, wenn Du nicht unterschreibst: Sie kann Dich auf Zustimmung zu einer gemeinsamen Kündigung verklagen und dann ist die Frage, wie das Gericht das entscheidet, wenn Ihr beide in der Wohnung wohnt. Vermutlich wird man versuchen, Dich zu einer Einigung zu drängen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.