Aus gemeinsamer Wohnung ausziehen?

6 Antworten

macht am besten immer alles schriftlich (Kündigen) auch beim beim Vermieter zu Sicherheit. Wer schreibt der bleibt sage ich immer.

Alex02941 
Fragesteller
 11.12.2021, 19:30

Ist ein Versuch wert ich bin mir aber nicht sicher ob das so einfach geht mich alleinezu kündigen

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DaKaBo  11.12.2021, 21:11
@Alex02941

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, könnt ihr nur gemeinsam kündigen.

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Die Frage ist jetzt ob ich meinen Namen vom Mietvertrag streichen kann um nicht in Schulden zu geraten falls meine Ex-Freundin die Miete nicht zahlen sollte ...

Es handelt sich also anscheinend um einen gemeinsamen Mietvertrag. Aus dem kannst du dich nur austragen lassen, wenn deine Ex und der Vermieter damit einverstanden sind. Vermietern faellt in solchen Faellen die Zustimmung aber oft schwer, weil sie damit einen Vollhafter verlieren.

Stimmt der Vermieter nicht zu, bleibt nur die gemeinsame Kuendigung. Dann muessen aber natuerlich beide raus (ausser der Vermieter schliesst mit der Ex als dann alleinige Mieterin einen neuen Mietvertrag).

Verweigert die Mitmieterin ihr Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung, musst du sie darauf verklagen. Das dann folgende Urteil wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu deinen Gunsten ausfallen (in aller Regel ist der Mitmieter zur Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verpflichtet) und ersetzt dann deren Zustimmung.

Wer ist der Mieter? Deine Freundin hat den Mietvertrag geschlossen, richtig?

Stehst du im Mietvertrag? Wenn nein, dann kann dir nichts passieren.

Wenn du mit drin stehst dann bist du "gefangen", denn dann kannst du nur aus dem Vertrag raus, wenn dein Vermieter da mitmacht.

Schau in den Mietvertrag, ruf ihn an, klär und kündige dann ggf. schriftlich.

Schau das im Mietvertrag nach, wie die Regelung dafür aussieht. Es könnten auch Kündigungsfristen drin stehen, die man einhalten muss.

Dann einfach mal mit dem Vermieter reden. Und wie Odenwald69 es schon rät: Schriftlich kündigen!!!

Das deutsche Mietrecht sieht Hauptmieter und Mitmieter nicht vor. Es gäbe nur (Haupt)Mieter und eventuell Untermieter oder die Mieterpartei, bestehend aus 2 Mietern. Wie ist hier die Konstellation beschaffen?