Wohngeld beantragen als Mitmieter?

3 Antworten

Sie bräuchte einen eigenen Mietvertrag und selbst wenn sie diesen hätte und ihr keine Beziehung hättet und dein Einkommen nicht angerechnet werden dürfte, weil ihr dann nur eine WG - und keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdet, hätte sie wahrscheinlich keinen Anspruch wegen der evtl.Erstausbildung.

Weil sie dann zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder Bafög - hätte und dann vom Wohngeld ausgeschlossen wäre bzw.wenn es schon ihre zweite wäre, dann würde sie das benötigte Mindesteinkommen wahrscheinlich nicht erreichen.

Wenn es also ihre Erstausbildung wäre, dann würde sie alleine so oder so keinen Anspruch haben, dass ginge dann nur mit dir gemeinsam und dann würde es auf Grund des hohen Einkommens sehr wahrscheinlich kein Wohngeld geben.

janpoldik 
Fragesteller
 18.10.2019, 10:50

Die erste Ausbildung hat sie abgebrochen, jetzt ist sie in der zweiten Ausbildung schon im zweiten Jahr und kriegt nur 550€ netto. Kann sie da nicht Bafög beantragen?

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isomatte  18.10.2019, 10:57
@janpoldik

Bafög - würde es nur in einer schulischen Ausbildung geben, vorausgesetzt das die Eltern nicht zu viel Einkommen haben.

In einer betrieblichen Ausbildung käme dann nur BAB - von der Agentur für Arbeit in Betracht, wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber auch hier würde dann das Einkommen der Eltern und ihre eigene Vergütung geprüft.

Im Internet findet sie einen kostenlosen BAB - Rechner.

Wenn sie noch unter 25 ist, dann steht ihr auch Kindergeld zu, wenn sie von den Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min.204 € bekommt.

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janpoldik 
Fragesteller
 18.10.2019, 11:58
@isomatte

Danke für die Hilfe, wusste noch garnichts von BAB und habe mich gerade mal informiert.
Sie hat noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, ist 27 Jahre alt und wohnt mit Ihrem Partner (Ich) bald zusammen, also könnte Sie sobald wir den Mietvertrag unterschrieben haben, BAB unter der neuen Anschrift beantragen. Dann dürfte auch eigentlich nur noch mein Einkommen und nicht mehr das der Eltern berücksichtigt werden oder?

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isomatte  18.10.2019, 12:37
@janpoldik

Den Antrag kann sie auch jetzt schon stellen, reicht dann den Mietvertrag und benötigte Nachweise nach, denn rückwirkend würde es dann nur BAB - ab dem Monat der Antragstellung geben, also für den Monat an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.

Du bzw.dein Einkommen spielt beim BAB - oder auch Bafög - gar keine Rolle, solange ihr nicht verheiratet seid, hast du ihr gegenüber zumindest hier keine Unterhaltspflicht.

Demnach kommen dann wieder die Eltern ins Spiel, sie muss dann ihren evtl.Unterhaltsanspruch bei beiden Elternteilen ( ab 18 ) selber geltend machen, ob sie dann zum Unterhalt verpflichtet sind bzw.leistungsfähig sind wird die Agentur für Arbeit prüfen.

Laut Düsseldorfer Tabelle steht ( wenn ich mich nicht irre ) einem Azubi / Student der nicht mehr bei einem Elternteil lebt immer noch 735 € an Unterhalt zu.

Auf diesen Unterhalt würde eigenes Einkommen angerechnet, da sie schon über 25 ist gibt es kein Kindergeld mehr was zu 100 % angerechnet würde und von ihrer Netto Vergütung von ca.550 € kann sie in der Regel pauschal 100 € für berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten, Schulmaterial usw. abziehen.

Sie hätte dann ggf.nur noch um die 450 € anrechenbares Einkommen übrig und den Differenzbetrag von um die 285 € müssten bei Leistungsfähigkeit ggf.die Eltern zahlen, oder es würde dann durch BAB - ausgeglichen.

Aber auch da müsste sie in der Regel einen Mietvertrag nachweisen.

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janpoldik 
Fragesteller
 18.10.2019, 13:35
@isomatte

den unterschriebenen Mietvertrag richtig? Den haben wir ja erst Ende des Monats irgendwann, also können wir auch da erst den Antrag stellen?

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isomatte  18.10.2019, 14:21
@janpoldik

Ja und nein !

Sicher muss der unterschrieben sein und den Antrag kann bzw.sollte man immer rechtzeitig vorher stellen, noch fehlende Nachweise können später nachgereicht werden.

Der Antrag wird dann zwar nicht bzw.nicht weiter bearbeitet, aber man sichert sich so den evtl.zustehenden Anspruch.

Wenn ich z.B. eine Ausbildung im August 2019 begonnen hätte, der Antrag aber erst im Oktober 2019 eingehen würde, weil ich ihn wegen fehlender Nachweise nicht rechtzeitig abgegeben habe, dann würde ich einen evtl.zustehenden Anspruch für August / September nicht mehr bekommen.

Denn rückwirkend gibt es erst ab dem Monat, an dem der Antrag eingegangen ist.

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Nein , ausser ihr tut so als wäret ihr nicht zusammen, das müsstet ihr natürlich bestätigen und jeder müsste einen separaten Mietvertrag vorweisen können.

Das quasi jeder ein eigenständgier Mieter ist, dann teilt ihr die Miete und alle Kosten durch zwei, dann kann diene Froindin im normalfall hartzvier beantragen.

Ich weiss aber nicht ob das unter betrug fällt

janpoldik 
Fragesteller
 18.10.2019, 10:48

Der Vermieter und die Vormieterin wissen schon das wir zusammen sind, ihm jetzt nochmal zu erklären, dass wir zwei eigene Mietverträge haben wollen wäre unangenehm :D
Oder wir erklären denen dass wir nur Freunde mit gewissen Vorzügen sind :D

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Deuxseux  18.10.2019, 10:50
@janpoldik

oder ihr erklärt das ihr die miete von der beziehung trennen wollt, da ihr noch keine 10 jahre zusammen seit und das eher themen sind die in die ehe gehören.

das ist vorraussichtlich denken, wenn ihr euch trennt, weil du morgedn ein autounfall hast und gelähmt bist, sie das dann doch nciht mit macht weil ihre situation zu viel ist, bist du als hauptmieter am arsch und sie kann einfach ausziehen .

sachen gibt es

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Das geht nur, wenn ein Untermietvertrag besteht und dann müßtest du als Hauptmieter deine Mieteinnahmen versteuern.

janpoldik 
Fragesteller
 18.10.2019, 10:35

Untermiete ist laut Mietvertrag untersagt bei uns. Die Wohnung ist die Eigentumswohnung des Vermieters.

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maja0403  18.10.2019, 10:39
@janpoldik

Dann gibt es keine Chance. Das Wohnungsamt verlangt einen Untemietvertrag und den Nachweis, dass regelmäßig an dich Miete gezahlt wird.

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