Dauergast rauswerfen?

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Evtl. habt ihr ohne es zu wollen einen mündlichen Mietvertrag mit ihr geschlossen. Alleine schon, weil ihr nicht nur die Anwesenheit, sondern auch noch das einrichten des Zimmers geduldet habt.

Redet mal mit ihr, dass sie sich langsam was eigenes suchen soll, da ihr wieder ein Wohnzimmer haben wollt und weil es sonst Stress mit dem Vermieter geben kann.  Ich hoffe mal dem habt ihr den jetzt ja längeren besuch gemeldet, sonst kann es da nämlich bösen Ärger geben.

Sagt ihr einfach sie soll sich was eigenes suchen, da es euch zu eng wird. Reagiert sie darauf nicht, dann werdet deutlicher und setzt ein klares Datum, zu dem sie raus sein soll (das sollte aber fair gewählt sein, damit sie wirklich die Chance hat eine Wohnung zu suchen und umzuziehen). 

Redet zudem mal in Ruhe mit ihr über die Gemeinschaftsräume, besonders wenn sie eigentlich nur Gast ist, sollte sie sich ordentlich verhalten. Redet auch über das feiern, aber eben in Ruhe statt direkt zu meckern. Also daher das Gespräch nicht anfangen, wenn ihr von ihrem Müll schon total genervt seid, sondern beispielsweise wenn ihr gemütlich zusammen sitzt und die Stimmung gut ist.

KingSmithy  12.12.2017, 13:59

Am besten direkt rausschmeißen und die Möbel noch fazu

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Nicht wegen der Möbel, aber mit Annahme einer Miete von ihr, habt ihr einen mündlichen Mietvertrag geschlossen.

Unter welchen Voraussetzungen ein Mietvertrag mündlich rechtswirksam geschlossen werden kann, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff BGB.

Danach muss Einigkeit zwischen den Vertragsparteien herrschen, ein Vertragsverhältnis miteinander eingehen zu wollen. Ferner müssen sie sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein. Bei einem Mietverhältnis sind dies insbesondere die genaue Bezeichnung des Mietobjekts, der Miethöhe sowie des Vertragsbeginns.

Der Vertrag kommt zustande, wenn eine Partei das (Mietvertrags-) Angebot der anderen annimmt. Wirksam wird der mündliche Vertrag somit im Zeitpunkt der Annahmeerklärung.

Sprecht mit ihr und setzt ihr eine Frist,bis wann sie ausziehen soll.

Vorsicht,dass ihr wegen dem "Dauergast" nicht auch noch Probleme mit eurem Vermieter bekommt.

Alles Gute!

verträge gelten auch mündlich.

wir kennen etwaige absprachen, die ihr getroffen habt, nicht

Wenn es nur ein paar Tage sein sollten, sprecht mit ihr ein offenes Wort und setzt ihr eine Frist um sich was anderes zu suchen.

Zieht sie dann nicht aus, stellt ihren Krempel vor die Tür.