Zwei Hauptmieter einer will raus.

2 Antworten

Wenn ihr beide im Mietvertrag eingetragen seid, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen - oder gar nicht. Die andere Möglichkeit wäre eine Einigung mit dem Vermieter.

Den von dir genutzten Teil der Wohnung kannst du selbstverständlich untervermieten (im Mietvertrag ist ein generelles Verbot unzulässig). Du musst dir von deinem Vermieter die Erlaubnis einholen (§ 553 BGB), die er dir aber nur aus wichtigem Grund verweigern darf.

Also was soll ich machen?

Am besten den 2. Hauptmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen.

Dann ersetzt das gerichtliche Urteil seine Unterschrift unter die Kündigung.

DasRotePferd  27.11.2014, 16:18

Da ists am Ende wahrscheinlich billiger beide Wohnungen zu bezahlen, bis der zweite freiwillig kündigt......

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anitari  27.11.2014, 17:38
@DasRotePferd

Jeder einzeln kann nicht kündigen bzw. wäre eine solche Teilkündigung unwirksam.

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