Untermiete - Ab wann gilt ein Zimmer als möbliert? (Mietrecht)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Zimmer muss ÜBERWIEGEND mit Deinen Möbeln möbliert sein. Genaueres gibt es dazu nicht, wenn Du aber die Hauptmöbel wie Bett, Schrank, Tisch und Stühle da drin hast, dürfte das in jedem Fall ausreichen, um möbliert zu sein...

Achte aber darauf, die kurze Kündigungsfrist auch so im Mietvertrag zu vereinbaren. Du willst einen Standardmietvertrag nehmen, da dürfte das nicht so drin stehen...

MosqitoKiller  18.08.2013, 17:35

Wenn der Mieter eigene Möbel mitbringt, gilt das dennoch, wichtig ist, dass Deine Pflicht zur Möblierung im Mietvertrag steht, und zwar auch welche Möbel genau, der Rest ist dann egal...

DerDean 
Fragesteller
 18.08.2013, 17:55
@MosqitoKiller

super :)

vielen dank.

Also schreibe ich zum Standardmietvertrag:

"Das Zimmer wird als möbliert vermietet. Bett, Kleiderschrank und Schreibtisch sind vorhanden."

Bezüglich der Kündigungsfrist muss ich dann nichts mehr ergänzen? Dort steht ja:

Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Und wenn ich das richtig verstanden habe besagen die gesetzlichen Vorschriften, dass die Kündigungsfrist für möblierte Zimmer 14 Tage beträgt (bei monatlicher Mietzahlung)? Du würdest es trotzdem dazu schreiben? Könntest du mir kurz 1-2 Sätze dazu formulieren? Das wäre lieb :)

MosqitoKiller  18.08.2013, 18:10
@DerDean

Wenn tatsächlich nur diese Formulierung im Mietvertrag steht, keine weiteren konkreten Fristen, und Du dann die Pflicht zur Möblierung inkl. der Möbel aufnimmst, ist das völlig ok und reicht völlig aus. Wenn man dann noch mehr dazu schreibt, besteht wieder die Gefahr, dass man sich dann wieder irgendwo widerspricht und die Klausel unwirksam wird...

Die Formulierung für die Möblierung finde ich nicht gelungen, Du solltest schreiben: "Das Zimmer wird möbliert vermietet. Der Vermieter hat das Zimmer mit folgenden Möbeln auszustatten: Bett, Kleiderschrank, Schreibtisch und Stuhl."...

DerDean 
Fragesteller
 18.08.2013, 18:14
@MosqitoKiller

Alles klar :)

Vielen Dank!

Du hast dir nochmal einen Stern verdient!

MosqitoKiller  18.08.2013, 18:22
@DerDean

Ich habe gerade das Formular, das Du oben verlinkt hast, gelesen. Die Kündigungsfristen in § 6 und § 7 musst Du ganz dringend ändern oder streichen, sonst geht das nach hinten los. Die Formulierung "Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften." reicht völlig aus, mehr sollte da dazu auch nichts stehen. Streich einfach den Rest und lass nur diese Satz stehen...

MosqitoKiller  18.08.2013, 18:26
@DerDean

Also den kompletten Punkt 2 aus § 6 und die Formulierung "das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats" aus § 7 streichen...

Erst mal ist das was Du da gelesen hast nicht bzw. nicht ganz richtig.

Zu Kündigungsfristen gilt was vertraglich vereinbart wurde bzw. die gesetzlichen Bestimmungen.

Möbliert ist ein Zimmer dann wenn fast alle und die wichtigsten Möbel, wie Bett, Schrank, Tisch und Stühle z. B., dem Vermieter gehören.

Daran ändert sich auch nichts wenn der Mieter die Möbel des Vermieters durch eigene ersetzt.

Um Deine Frage genauer zu beantworten müßte man den exakten Wortlaut der entsprechenden Klauseln kennen.

DerDean 
Fragesteller
 18.08.2013, 14:02

Ich ahbe das hier her:

Wer ein möbliertes Zimmer bewohnt, egal ob als Untermieter in der Wohnung eines Hauptmieters oder als Mieter in der Wohnung des Vermieters, genießt ebenfalls keinen Kündigungsschutz. Hier gibt es außerdem extrem kurze Kündigungsfristen, und zwar - jeden Tag für den Ablauf des folgenden Tages, wenn die Miete tageweise bezahlt wird; - bis zum ersten Werktag einer Woche zum Samstag, wenn die Miete wöchentlich gezahlt wird; - bis zum 15. zum Ende eines Monats, wenn die Miete monatlich gezahlt wird.

Bei einer teilweise untervermieteten Wohnung können Hauptmieter Untermieter also jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Hier gilt allerdings eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist, also sechs oder neun Monate, je nach Dauer des Untermietverhältnisses (vgl. wiederum Ratgeber Kündigung).

http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/untermiete/

anitari  18.08.2013, 15:12
@DerDean

Das ist mir alles bekannt. Ich wollte wissen was genau in Deinem Mietvertrag mit Deinem Untermieter steht.

Besonders bezüglich der Kündigungsfrist.

Denn hat der VM für sich, vorausgesetzt alle 3 Punkte (möbliert, in der Vom VM selbst bewohnten Wohnung und nur an 1 Person vermietet) treffen zu, für sich eine anderen (längere) Kündigungsfrist vereinbart gilt diese trotzdem.

DerDean 
Fragesteller
 18.08.2013, 16:54
@anitari

Es gibt noch keinen Untermietvertrag. Ich bin noch auf Mitbewohnersuche.

Ich wollte diesen Standarduntermietvertrag nehmen: http://www.immobilienscout24.de/content/dam/is24/images/articles/is24umzug/Dokumente/untermietvertrag.pdf und unter "zusätzliche Vereinbarungen" ergänzen, dass das Zimmer möbliert vermietet wird.

Die Passage

Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalender monats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an

würde ich dann noch ändern.

Eine kürzere Kündigungsfrist als 3 Monate wäre ja bei einem unmöbliertem Zimmer nicht gesetzkonform.

Danke für deine Mühe :)

anitari  19.08.2013, 08:07
@DerDean

Für den Mieter ja.

Nimm bloß nicht diesen komischen Untermietvertrag, da steht viel zu viel Unsinn drin. Nimm einen ganz "normalen" Mietvertrag und passe ihn entsprechend an.

Das deutsche Mietrecht kennt keine Untermiete.

DerDean 
Fragesteller
 18.08.2013, 14:22

Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_untermiet.htm

Ein möbliert vermietetes Zimmer kannst du bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündigen. Unmöbliert wäre die Frist 3 Monate. Der Mieter darf deine Möbel nicht entfernen, selbst wenn er es täte, müsste er möbliert zahlen und für eine Verschlechterung bei Lagerung im Keller wäre er schadenersatzpflichtig. Du solltest das so wie für dich passend, im MV klausulieren. Will der Mieter das nicht, braucht er die Wohnung nicht zu nehmen. Fertig.

nein möbliert ist möbiert.ich hoffe du hast Fotos davon gemacht.