Hausrecht?

5 Antworten

du hast einen Untermietvertrag abgeschlossen. somit hat der Untermieter die gleichen Rechte. Sein Besuch darf sich in dessen Räumen und Gemeinschaftsräumen aufhalten ausser es gibt im Vertrag anderweitige Vereinbarungen.


Regina3  19.07.2021, 02:00

Meine Denke ...

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rockthekrokodil  22.07.2021, 22:08

freut mich, dass wir dir helfen konnten.

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Dein Mietvertrag ist dabei sehr wichtig.

Hast du diesen unterschrieben, hast du das Sagen.

Hat dein Mitbewohner unterschrieben, hat er das Sagen.

Haben beide unterschrieben, dann muss man gemeinsam eine Lösung finden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Alexandra1404 
Fragesteller
 19.07.2021, 01:41

Den Mietvertrag hab ich alleine, er ist nur gemeldet mehr nicht

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ZuumZuum  19.07.2021, 01:48
@Alexandra1404

Die Meldebscheinigung des Einwohnermeldeamtes gibt ihm keinerlei Hausrecht. Das hätte er auch nicht in einem Obdachlosenheim, wo er gemeldet wäre.

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Schimeck  19.07.2021, 01:50
@ZuumZuum

Falsch, der Vermieter hat dem Verhältnis zugestimmt, somit ist ein mündlicher Untermietvertrag entstanden.

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ZuumZuum  19.07.2021, 01:53
@Schimeck

Dann hätte ich gerne die rechtliche Grundlage für diese Behauptung.

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Schimeck  19.07.2021, 01:58
@ZuumZuum

Er wohnt da, er ist da gemeldet, beweise, dass es keine mündliche Absprache gab. Noch dazu, wenn vorher der Vermieter gefragt wurde.

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ZuumZuum  19.07.2021, 02:04
@Schimeck

Beweise ich dir gerne, Aber ich glaube nicht das Du §§en aus dem BGB und Mietrecht so lesen und verstehen kannst, wie sie dort niedergeschrieben sind. Du wirst auch dort wieder nach Ecken und Windungen suchen, um dein Recht zu behalten.

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Schimeck  19.07.2021, 02:06
@ZuumZuum

Das käme auf den Versuch an... Und unterstelle mir bitte nicht, ich könnte keine §§ lesen.

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ZuumZuum  19.07.2021, 02:07
@Schimeck

Ich habe dir nicht unterstellt, sie nicht lesen zu können, sondern daran gezweifelt, das Du sie verstehst, genauso, wie Du meine Antwort missverstanden hast.

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ZuumZuum  19.07.2021, 02:10
@Schimeck

Ach, ich mache es doch.

Eine Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter einer anderen Person gegen Entgelt die Nutzung der gemieteten Wohnung überlässt.

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Schimeck  19.07.2021, 02:12
@ZuumZuum

Und Du weißt schon, das Entgelt absolut gar nichts mit Geld zu tun hat? Vielleicht putzt er dafür Bad, Küche und Fenster, weißt Du das? Deine Glaskugel hätte ich gern.

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ZuumZuum  19.07.2021, 02:14
@Schimeck

Siehst Du Du versuchst schon wieder deine Sicht auf das Recht durchzusetzen. ENTGELT hat sehr wohl was mit Bezahlung zu tun. Ich würde Als Entgelt für meine Vermietungen keine Sach- und Dienstleistuingen akzeptieren.

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Schimeck  19.07.2021, 02:17
@ZuumZuum

Du wolltest hier auf §§ reiten. Entgelt heißt Leistung gegen Gegenleistung. Und da ist es Wurscht was Du akzeptieren würdest, bzw. wirst es vertraglich festhalten, was Du als Entgelt für Dich rein persönlich verstehst und haben möchtest.

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John5101  19.07.2021, 02:20
@Schimeck

Wollt ihr nicht zusammen ein Kaffee trinken und das evtl. dort ausdiskutieren?

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ZuumZuum  19.07.2021, 02:23
@Schimeck

Das ein Entgelt aber vertraglich festgelegt werden muss, ist dir bekannt? Und das in der Frage rein gar nichts davon erwähnt wird, ist dir auch nicht entgangen?
Gute Nacht, frei nach dem Motto, der Klügere gibt nach.

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Du darfst deine Mitbewohnerin eig gar nicht länger als zwei wochen bei dir wohnen lassen soweit ich mich recht erinnere und daher natürlich jeden rauswerfen...


Alexandra1404 
Fragesteller
 19.07.2021, 01:30

Du hast meine Frage falsch verstanden, wahrscheinlich hab ich es falsch ausgedrückt.

Bei mir wohnt jemand, steht nicht im Mietvertrag aber ist bei mir gemeldet. Mein Vermieter hat dazu die Genehmigung gegeben. Wenn dieser jemand in die Wohnung lässt und ich diese Person nicht in meiner Wohnung haben möchte, darf ich ihn /sie doch rausschmeißen?

Mein Mitbewohner ist der Meinung weil er bei mir angemeldet ist darf er Besuch empfangen (was normal kein Problem ist und auch normal). Wenn ich diesen Besucher aber aus persönlichen Gründen nicht in meiner Wohnung haben möchte, darf ich den doch bitten die Wohnung zu verlassen?

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Regina3  19.07.2021, 01:33
@Alexandra1404

Bitten sicher. Aber ich kann Dir nicht sagen, ob es auch Dein RECHT ist, diese Person rauszuwerfen. Was sind denn die Grüne? Vielleicht ändert das was ...???

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ewigsuzu  19.07.2021, 01:33
@Alexandra1404

Ohne Mietvertrag hat sie keine Rechte nur durch den Mietvertrag hat sie welche...

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Regina3  19.07.2021, 01:38
@ewigsuzu

Sicher? Auch wenn sie melderechtlich dort den 1. und einzigen Wohnsitz hat???

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ewigsuzu  19.07.2021, 01:39
@Regina3

Eigentlich schon da das Recht ja nich durch ne Anmeldung entsteht... man kann sich auch an nem Briefkasten melden da hat man ja auch keine Hausrechte.

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Regina3  19.07.2021, 01:42
@ewigsuzu

Aber wenn dies die einzige Wohnadresse ist? Und sonst Obdachlosigkeit entstünde? Ohne die vertragliche Bewohnerin, bzw. deren Einverständnis, wäre eine Anmeldung unter dieser Anschrift auch gar nicht möglich gewesen ... also schon ein bisschen verpflichtend ...

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ewigsuzu  19.07.2021, 01:49
@Regina3

Das ist dem Staat ziemlich egal ob du obdachlos bist oder nicht ändert nix an dem offiziellen Mietrecht welches man eben nur als Mieter hat und das is man nur mit dem Meitvertrag.

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Regina3  19.07.2021, 01:51
@ewigsuzu

Und es ist dem Staat nicht ganz egal, ob jemand obdachlos wird - der könnte sich nämlich melden und Hilfe verlangen. Das kostet den Staat und das mag er nicht ...

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ewigsuzu  19.07.2021, 01:53
@Regina3

Man muss immer gemeldet sein oder sich als ofw eintragern lassen das Recht Geld zu bekommen hast du in beiden Fällen. Da kommt es mehr auf die restlichen Umstände an.

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Alexandra1404 
Fragesteller
 19.07.2021, 01:53
@Regina3

Ich glaube ich frag mal mein Anwalt, der macht vertragsrecht. Schon alles etwas verwirrend recht oder nicht recht

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Alexandra1404 
Fragesteller
 19.07.2021, 01:59
@Regina3

Ich auch 👍😂 bin selber gespannt was der Anwalt sagt

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ewigsuzu  19.07.2021, 02:00
@Regina3

Planlos was rechtliche Dinge angeht sonst würdest ja nicht so viel fragen müssen.

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DerCaveman  19.07.2021, 02:01
@ewigsuzu
Ohne Mietvertrag hat sie keine Rechte ...

Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit duerfte hier ein sog. Untermietvertrag zwischen der FS und ihrem Mitbewohner bestehen, wenn auch wahrscheinlich nur ein muendlicher. Dafuer reicht es i.d.R. schon aus, wenn der Mitbewohner Miete an die FS zahlt.

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DerCaveman  19.07.2021, 02:11
@ewigsuzu
... darauf würde sich kein Anwalt berufen

Aber natuerlich wuerde das ein Anwalt tun. Warum denn auch nicht?

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ewigsuzu  19.07.2021, 02:13
@DerCaveman

Wie will man so einen Vertrag beweisen? Muss ja nur einer von beiden abstreiten.

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ewigsuzu  19.07.2021, 02:14
@DerCaveman

Zahlungen ja aber wenn man das nicht im Verwendungszweck angibt is es ja auch nicht ermessbar wofür das Geld da war oder bei Barzahlungen.

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DerCaveman  19.07.2021, 02:18
@ewigsuzu

Dann wird es halt erklaert. Wie will der Vermieter glaubwuerdig darlegen, dass das vom Mieter regelmaessig eingehende Geld nicht fuer die Miete, sondern fuer etwas ganz anderes bestimmt ist?

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ewigsuzu  19.07.2021, 02:23
@DerCaveman

Hier wird ja aber gar nichts mit dem Vermieter geregelt soweit ich das verstanden habe daher ginge die Miete ja nicht an den Vermieter.

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DerCaveman  19.07.2021, 02:26
@ewigsuzu

Bei einem Untermietverhaeltnis ist die FS die Vermieterin, nicht deren Vermieter!

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ewigsuzu  19.07.2021, 02:27
@DerCaveman

Naja is mir eig egal ich hab nur gesagt das man den Vertrag kaum nachweisen kann vern+ünftig auf die Art.

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DerCaveman  19.07.2021, 02:43
@ewigsuzu

Tatsaechlich ist es genau anders rum. Wenn regelmaessig Mietzahlungen erfolgt sind, wird es dem Vermieter (hier "Untervermieter") kaum gelingen, das Vorhandensein eines Mietvertrages wirksam zu bestreiten.

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Und zahlt die Person denn Miete? Also per Überweisung oder bar an Dich?


Regina3  19.07.2021, 02:06

Und regelmäßig?

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Ohne Wenn und Aber darfst Du das.

Dein Mietvertrag, dein BESITZ, dein Hausrecht. Du darfst sogar den Vermieter rausschmeissen.


Regina3  19.07.2021, 01:48

Glaube an beides NICHT!

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ZuumZuum  19.07.2021, 01:56
@Regina3

Glauben kannst du in der Kirche.

Wissen kann ich dir vermitteln...

Vermieter hat kein Zugangs- und Zugriffsrecht mehr an einer Mietsache. Ausnahme sind Not - und Gefahrenfälle. Aber keine von dem Kaliber, "die Rollläden mussten hochgezogen werden, weil sie sonst von der Sonneneinstrahlung ausbleichen".

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