Hausrecht?
ich bin Hauptmieter und bei mir ist jemand in der Wohnung gemeldet also nicht im Mietvertrag
wenn mein Mietbewohner z.B. jemand in die Wohnung lässt kann ich den bitten die Wohnung zu verlassen , aus diversen Gründen ( ist nur auf diese eine person bezogen )
danke für die Antwort im Vorraus
5 Antworten
du hast einen Untermietvertrag abgeschlossen. somit hat der Untermieter die gleichen Rechte. Sein Besuch darf sich in dessen Räumen und Gemeinschaftsräumen aufhalten ausser es gibt im Vertrag anderweitige Vereinbarungen.
Dein Mietvertrag ist dabei sehr wichtig.
Hast du diesen unterschrieben, hast du das Sagen.
Hat dein Mitbewohner unterschrieben, hat er das Sagen.
Haben beide unterschrieben, dann muss man gemeinsam eine Lösung finden.
Die Meldebscheinigung des Einwohnermeldeamtes gibt ihm keinerlei Hausrecht. Das hätte er auch nicht in einem Obdachlosenheim, wo er gemeldet wäre.
Du darfst deine Mitbewohnerin eig gar nicht länger als zwei wochen bei dir wohnen lassen soweit ich mich recht erinnere und daher natürlich jeden rauswerfen...
Du hast meine Frage falsch verstanden, wahrscheinlich hab ich es falsch ausgedrückt.
Bei mir wohnt jemand, steht nicht im Mietvertrag aber ist bei mir gemeldet. Mein Vermieter hat dazu die Genehmigung gegeben. Wenn dieser jemand in die Wohnung lässt und ich diese Person nicht in meiner Wohnung haben möchte, darf ich ihn /sie doch rausschmeißen?
Mein Mitbewohner ist der Meinung weil er bei mir angemeldet ist darf er Besuch empfangen (was normal kein Problem ist und auch normal). Wenn ich diesen Besucher aber aus persönlichen Gründen nicht in meiner Wohnung haben möchte, darf ich den doch bitten die Wohnung zu verlassen?
Bitten sicher. Aber ich kann Dir nicht sagen, ob es auch Dein RECHT ist, diese Person rauszuwerfen. Was sind denn die Grüne? Vielleicht ändert das was ...???
Ohne Mietvertrag hat sie keine Rechte nur durch den Mietvertrag hat sie welche...
Ich glaube ich frag mal mein Anwalt, der macht vertragsrecht. Schon alles etwas verwirrend recht oder nicht recht
Regina is nur etwas planlos... aber klar frag ruhig is imemr gut. ^^
Ich auch 👍😂 bin selber gespannt was der Anwalt sagt
Ohne Mietvertrag hat sie keine Rechte ...
Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit duerfte hier ein sog. Untermietvertrag zwischen der FS und ihrem Mitbewohner bestehen, wenn auch wahrscheinlich nur ein muendlicher. Dafuer reicht es i.d.R. schon aus, wenn der Mitbewohner Miete an die FS zahlt.
... darauf würde sich kein Anwalt berufen
Aber natuerlich wuerde das ein Anwalt tun. Warum denn auch nicht?
Wie will man so einen Vertrag beweisen? Muss ja nur einer von beiden abstreiten.
Zahlungen ja aber wenn man das nicht im Verwendungszweck angibt is es ja auch nicht ermessbar wofür das Geld da war oder bei Barzahlungen.
Dann wird es halt erklaert. Wie will der Vermieter glaubwuerdig darlegen, dass das vom Mieter regelmaessig eingehende Geld nicht fuer die Miete, sondern fuer etwas ganz anderes bestimmt ist?
Hier wird ja aber gar nichts mit dem Vermieter geregelt soweit ich das verstanden habe daher ginge die Miete ja nicht an den Vermieter.
Bei einem Untermietverhaeltnis ist die FS die Vermieterin, nicht deren Vermieter!
Naja is mir eig egal ich hab nur gesagt das man den Vertrag kaum nachweisen kann vern+ünftig auf die Art.
Tatsaechlich ist es genau anders rum. Wenn regelmaessig Mietzahlungen erfolgt sind, wird es dem Vermieter (hier "Untervermieter") kaum gelingen, das Vorhandensein eines Mietvertrages wirksam zu bestreiten.
Und zahlt die Person denn Miete? Also per Überweisung oder bar an Dich?
Ohne Wenn und Aber darfst Du das.
Dein Mietvertrag, dein BESITZ, dein Hausrecht. Du darfst sogar den Vermieter rausschmeissen.
Glauben kannst du in der Kirche.
Wissen kann ich dir vermitteln...
Vermieter hat kein Zugangs- und Zugriffsrecht mehr an einer Mietsache. Ausnahme sind Not - und Gefahrenfälle. Aber keine von dem Kaliber, "die Rollläden mussten hochgezogen werden, weil sie sonst von der Sonneneinstrahlung ausbleichen".
Den Mietvertrag hab ich alleine, er ist nur gemeldet mehr nicht