Reicht Mietvertrag ohne Wohnungsgeberbescheinigung?

6 Antworten

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Der / jeder Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, seinem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung zum Zweck seiner Anmeldung beim EMA auszustellen und auszuhändigen. Weigert er sich, bringt das erheblichen Ärger (Bußgeld) für ihn.

Der Mieter benötigt für seine Anmeldung keinen Mietvertrag (mehr).

Eigentlich nicht. Egal in welchem Bundesland/ Stadt. Aber in den Einwohnermeldeämtern sehen das nicht alle so eng. Ich habe mich Anfang des Jahres auch ohne Wohnungsgeberbestätigung angemeldet.

Aber wo ist da Problem beim Vermieter eine abzufordern?

Das Bundesland oder die Stadt spielt keine Rolle.

Seit November 2015 geht eine Anmeldung nur noch mit Wohnungsgeberbestätigung.

Das das 2017 in Berlin anders war, war einfach Glück.

Anika1984 
Fragesteller
 08.12.2019, 15:24

Na ja, wir versuchen es trotzdem mal, vielleicht haben wir ja wieder Glück. :)

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anitari  08.12.2019, 15:32
@Anika1984

Verlang doch erstmal vom Wohnungsgeber diese Bescheinigung. Er ist ja verpflichtet die auszustellen.

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Anika1984 
Fragesteller
 09.12.2019, 07:17
@anitari

Ja, er meinte heute, er schickt sie uns zu.

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Nein, das reicht nicht mehr ;) Ihr braucht eine Vermieterbescheinigung, seit einem (oder seit zwei?) Jahren ist das Pflicht.

anitari  08.12.2019, 14:59

Seit 4 Jahren

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