Wie meldet sich meine Freundin beim Einwohnermeldeamt wenn sie nur Mitbewohnerin der Wohnung ist und ich der eingetragene Mieter?
Hallo!
Ich ziehe im September mit meiner Freundin zusammen in eine Wohnung. Ich bin alleiniger Mieter der Wohnung und so wurde es auch eingetragen im Mietvertrag.
Jetzt ist die Frage wie bzw womit sich meine Freundin beim Einwohnermeldeamt melden muss. Ich bekomme ja eine Wohnungsgeberbescheinigung mit der ich mich dann anmelde , bekommt meine Freundin diese auch obwohl sie nicht auch Mieterhin der Wohnung ist? Oder trage ich das zusätzlich irgendwo ein und melde sie automatisch mit an?
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten!
3 Antworten
Soweit Dein Vermieter mit dem Einzug Deiner Freundin einverstanden ist, so bist Du derjenige, welcher ihr eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt :
Anmelden muss sie sich selbst unter Vorlage ihres Personalausweises.
Die Wohnungsgeberbescheinigung für dein Freundin musst du ausstellen, denn Du gibts ihr die Möglichkeit zum Wohnen in deiner Wohnung.
Neben dem Personalausweis benötigt sie die Wohnungsgeberbestätigung.
Da Du ihr Wohnraum gibst mußt Du ihre diese ausstellen.
Darin aber angeben wer Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses ist.
Ob deine Freundin Mieterin ist , ist für die Anmeldung völlig irrelevant.
Ganz wichtig! Vor dem Einzug der Freundin mußt Du deinen Vermieter um Zustimmung zum Zuzug bitten.
Das kann er zwar kaum ablehnen, dennoch ist es notwendig.