Ummelden ohne Bestätigung geht das?

6 Antworten

Kann sie das einfach so beim Einwohnermeldeamt machen, oder braucht sie dafür irgendwas beispielsweise eine Bestätigung von meinem Vermieter ?

Sie muss sich nach dem Umzug rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dazu benötigt sie ihren Ausweis sowie eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG. Der Mietvertrag muss nicht vorgezeigt werden. Weitere Informationen sowie entsprechende Vorlagen sind auf der Webseite eurer Gemeinde zu finden. Es ist in größeren Gemeinden ratsam, einen Termin zu vereinbaren, um nicht so lange warten zu müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Da du bisher nicht wirklich eine Antwort bekommen hast geb ich dir eine.

Bei der Anmeldung eines Wohnsitzes muss man gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG vorlegen.

Die stellt, wie der Name schon sagt, der Wohnungsgeber aus.

Wohnungsgeber ist derjenige, der einem anderem Wohnraum zur Verfügung stellt. In diesem Fall bist das also DU.

Du musst also deiner Freundin eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, mit der sie sich dann anmelden kann.

Dazu gibt es Vordrucke im Internet.

Es gibt einige Meldebehörden, die verlangen zusätzlich eine Einverständniserklärung des Vermieters über den Einzug deiner Freundin. Das ist zwar gesetzlich nicht explizit geregelt, aber über 3 Ecken und viel Augen zudrücken kann das Meldeamt das rein rechtlich verlangen. Ruf dort mal an und frag nach was die genau alles haben wollen.

Sie braucht also:

  • Wohnungsgeberscheinigung
  • evtl. Einverständniserklärung vom Vermieter
  • Ausweis und Reisepass falls vorhanden

Denk dran, ab dem Einzugstag hat sie 14 Tage Zeit sich anzumelden. Danach drohen Bußgelder.

Alles Gute!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
TW1920  01.09.2020, 17:17

Ist das mit der Wohnungsgeberbescheinigung neu??

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TW1920  02.09.2020, 02:07
@PissedOfGengar

Seitdem mich nicht selbst umgemeldet. Mmh, aus irgendeinem Grund ging diese Änderung an mir vorbei oder geriet in Vergessenheit im Sieb...

Hab mich nur gewundert, denn ursprünglich war mir diese Regelung (im Gesetz) nicht bekannt.

THX für die Info ;)

PS: Weißt du eigentlich was damit bezweckt werden will? Also den grund weshalb das eingeführt wurde.

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PissedOfGengar  02.09.2020, 08:31
@TW1920
Weißt du eigentlich was damit bezweckt werden will? Also den grund weshalb das eingeführt wurde.

Um Scheinanmeldungen zu verhindern/zu erschweren.

Im Mietvertrag, der bis dato immer zur Ummeldung vorgelegt wurde, stehen nur die Vertragsparteien drin, jedoch nicht, wer tatsächlich einzieht. Auch steht im Mietvertrag nur das Datum des Vertragsbeginns, nicht aber das tatsächliche Einzugsdatum.

In der Wohnungsgeberbescheinigung muss jeder drin stehen, der dort einzieht, und nicht nur der, der im Mietvertrag steht.

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Der Mietvertrag regelt nur die Vertragspartner.

Der Vermieter muss nur unterrichtet werden, wenn sich eine Änderung der Personenzahl ergibt (wg. Nebenkosten)

Ob eine Bestätigung des Vermieters notwendig ist, kann beim Bürgeramt erfragt werden.

Zweitwohnsitz anmelden.

Alternativ eine Wohnungsgeberbestätigung

anitari  18.08.2020, 07:32

Nicht alternativ, sondern grundsätzlich.

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PissedOfGengar  18.08.2020, 07:33
Sorry, aber was ist denn das für ein Unsinn!!
  1. ersetzt ein Zweitwohnsitz keine Wohnungsgeberbescheinigung. Eine solche ist auch vorzulegen wenn man einen Zweitwohnsitz anmelden will.
  2. bezieht die Freundin keine weitere Wohnung sondern zieht einfach um.
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Wiesel1978  18.08.2020, 11:07
@PissedOfGengar

Du bist nicht einmal in der Lage, die Sprache richtig zu formulieren und hebst das noch fett hervor? Sehr amüsant für meinen Teil. Für Dich eher peinlich.

Als ich damals meinen Zweitwohnsotz angemeldet habe, musste ich keine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen. Und zum Zweiten: das weißt Du woher!?

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PissedOfGengar  18.08.2020, 13:25
@Wiesel1978 Ich arbeite in der Regel immer mit Überschriften.

Das heb ich also nicht einfach nur fett hervor.

Du bist nicht einmal in der Lage, die Sprache richtig zu formulieren und hebst das noch fett hervor? Sehr amüsant für meinen Teil. Für Dich eher peinlich.

Ersteinmal weiß ich gar nicht, was du von mir willst. Und das wiederum ist für mich sehr amüsant, und für dich verdammt peinlich.

Zweitwohns otz

Und reg dich bitte nicht über die "Sprache" andere auf, wenn du selbst nichtmal deine Tippfehler korrigierst.

Als ich damals meinen Zweitwohnsotz angemeldet habe, musste ich keine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.

Dann hast du deinen Zweitwohnsitz vor dem 01.11.2015 angemeldet, denn seitdem gibt es das Bundesmeldegesetz, und seitdem ist das Pflicht.

Und zum Zweiten: das weißt Du woher!?

Aufgrund der Tatsache, dass ich seit mehrere Jahren im Einwohnermeldeamt arbeite. Im übrigen ist das Ganze auch gesetzlich im Bundesmeldegesetz (BMG) vorgeschrieben.

§ 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
(1) Soweit nachstehend nicht etwas anderes bestimmt ist, hat die meldepflichtige Person einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, [...] sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers [...] vorzulegen.
§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber [...] der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich [...] innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen.

Also bitte nur auf etwas antworten, wenn du die Antwort auch sicher kennst!!

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Wiesel1978  18.08.2020, 13:39
@PissedOfGengar
Ersteinmal weiß ich gar nicht, was du von mir willst. Und das wiederum ist für mich sehr amüsant, und für dich verdammt peinlich.

Widerrum ;) (und ohne "e")

Wenn Du eine Frage beginnst, mit dem Fragewort "was" eingeleitet, ist es auch wünschenswert mit dem korrekten Satzzeichen abzuschließen. Das wäre bei einer Frage, welche Wunder, das Feagezeichen (? <- zum kopieren)

Im übrigen ist die Kurzform von In dem, daher wird das Ü groß geschrieben.

Du arbeitest mehrere Jahre dort oder seit mehreren Jahren!

Dann hast Du Deinen ... ja, das habe ich wohl.

die Sprache anderer auf, ...

Und nur nebenbei, ich arbeite nicht bei einer öffentlichen Einrichtung und beherrsche, abgesehen von einem Tippfehler, die Sprache anscheinend besser in der Textform. Aber sei es drum. Danke, dass Du mich korrigiert hast, auch wenn Überschriften ohne ein Punkt am Ende auskommen. ;)

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PissedOfGengar  18.08.2020, 14:50
@Wiesel1978
Wide rrum ;) (und ohne "e")

https://www.duden.de/suchen/dudenonline/wiederum

Wenn Du eine Frage beginnst, mit dem Fragewort "was" eingeleitet, ist es auch wünschenswert mit dem korrekten Satzzeichen abzuschließen.
Ersteinmal weiß ich gar nicht, was du von mir willst.

Keine Ahnung warum du nicht erkennst, dass das keine Frage sondern eine Aussage ist.

Im übrigen ist die Kurzform von In dem, daher wird das Ü groß geschrieben.

Da geb ich dir Recht, aber da du selber mit Tippfehlern um dich wirfst, bitte ich das zu entschuldigen. ;)

Du arbeitest mehrere Jahre dort oder seit mehrere n Jahren!
Aufgrund der Tatsache, dass ich seit mehrere Jahren im Einwohnermeldeamt arbeite.

Seit ist richtig geschrieben, und das fehlende "n" verbuch ich wieder unter dem Punkt Tippfehler. Genau wie nachfolgend das fehlende "r".

Und nur nebenbei, ich arbeite nicht bei einer öffentlichen Einrichtung und beherrsche, abgesehen von einem Tippfehler, die Sprache anscheinend besser in der Textform.

Tippfehler:

Feagezeichen

die Sprache anderer auf, ... (Satzanfang groß, auch bei nicht abgeschlossenen Sätzen)

So viel zum Thema "ein Tippfehler".

Und das du die Sprache besser beherrscht zweifle ich aufgrund der Tatsache, dass du nicht weißt wie "wiederum" geschrieben wird, du eine Aussage von einer Frage nicht unterscheiden kannst, und du anscheindend annimmst, dass das Wort "was" ausschließlich ein Fragewort wäre, an.

Aber sei es drum. Hier gehts ja darum, dass deine Antwort auf die Frage total falsch war, und nicht um eigene Rechtschreib-, Grammatik- und Tippfehler und die von anderen.

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Wiesel1978  18.08.2020, 16:51
@PissedOfGengar

Alleine das "total falsch" ist an Lächerlichkeit nicht zu übertreffen.

Gut der erste Teil mag falsch sein, doch meines Wissens ist da ein Link, der diese Bescheinigung genauestens erklärt

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PissedOfGengar  18.08.2020, 17:06
@Wiesel1978

Das "total falsch" ist absolut zutreffend.

Zweitwohnsitz anmelden - falsch

Alternativ Wohnungsgeberbescheinigung -falsch

Der Link auf die Erklärung zur WGB ist da nicht weiter wichtig. Außerdem hab ich mir den Link eben angeguckt. Was da drin steht ist auch nicht alles richtig.

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Wiesel1978  18.08.2020, 17:45
@PissedOfGengar

Dann wende Dich bitte an den Seitenbetreiber des Links! Die Deutsche Post ist da sicher offen für Anregungen 🤣

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Wenn Sie umzieht (zu dir) kann sie nicht nur nein sie muss sich sogar neu melden. Die melde adresse muss immer identisch mit dem Wohnsitz sein egal wer im Mietvertrag steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jaykobee 
Fragesteller
 17.08.2020, 23:25

Also brauch sie einen Nachweis, dass sie jetzt hier lebt oder kann sie einfach sagen " Moin, ich wohne jetzt bei meinem Freund in der Musterstr. 123 Postleitzahl 0815 und möchte auch, dass es so auf meinem Personalausweis steht " ? 😅😂

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TheUmbrellaAcad  17.08.2020, 23:28
@Jaykobee

Normal braucht ihr da nichts. Am besten geht ihr beide mit deiner mietbescheinigung also deinem Vertrag zum Amt und erklärt das denen.

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anitari  18.08.2020, 07:33
@Jaykobee

Nein. Seit November 2015 ist zum anmelden die Wohnungsgeberbestätigung nötig.

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