In Omas Haus(halt) gezogen, was beim Ummelden beachten?
Ich habe mein Studium abgebrochen und ziehe nun vorerst ins Haus meiner Großmutter ein, vorrangig natürlich weil ich die Kosten in den nächsten Wochen und Monaten erst mal so gering wie möglich halten muss. Dort habe ich aber keine extra Wohnung für mich, sondern lediglich ein Zimmer im Keller. Sollte ja also zu ihrem Haushalt zählen.
Nun meine Frage: wie teile ich das dem Amt mit und was gilt es dabei zu beachten? Benötige ich eine Bestätigung von Oma, dass ich auch wirklich dort mit ihr lebe, oder wie muss ich mir das vorstellen? Wenn ich Teil ihres 1-Personen-Haushaltes werde, kommen auf mich keine zusätzlichen Kosten zu, wie GEZ oder Müllgebühren, oder etwa doch?
Vielleicht habt ihr ja da 'nen Durchblick. Würde mich auf jeden Fall über Antworten freuen.
Danke schon mal!
4 Antworten
Oma muß die die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen damit Du dich beim EMA anmelden kannst.
Wenn Müllgebühren nach gemeldeten Personen erhoben werden wird Oma mehr zahlen müssen.
Die GEZ wird sich sicher bei dir melden. Da kannste dich drauf verlassen.
Wenn Du denen aber mitteilst, mit Angabe der Gebührennummer, das in dem Haushalt schon jemand GEZ zahlte brauchst Du nicht noch extra zahlen.
Wenn Du in das Haus Deiner Großmuttr einziehst, entstehen für Dich - soweit es sich um deren Immobilie handelt - keine Extragebühren z.B. für Müll - sondern Du hast Dich entsprechend den Vorstellungen Deiner Großmutter an den gemeinsamen Kosten zu beteiligen.
Soweit Deine Großmutter/ - eltern von den Rundfunkgebühren befreit sein sollten, dann würdest Du diese leisten müssen, wenn Du nicht die Voraussetzungen zur Befreiung - z.B. Leistungsbezug nach SGB II erfüllst. Bezahlt Deine Oma den Rundfunkbeeitrag - dann musst Du dem Beitragsservice lediglich mitteilen, wer für diese gemeinsame Wohnanschrift den Beitrag leistet.
Grundsätzlich unterliegst Du als Volljährige/r einer erhöhten Erwerbsobliegenheit - heißt Du bist selbst für Deinen Lebensunterhalt veranwortlich. Anspruch auf elterlichen Unterhalt besteht erst einmal nach einem Studienabbruch nicht mehr.
Du bist verpflichtet Dich innerhalb von 14?? Tagen umzumelden - dazu stellt Dir Deine Großmutter eine Wohnungsgeberbescheinigung aus :
Du mußt Dich mit der neuen Anschrift anmelden. Müllgebühren werden etwas höher, da dann Pflichtkübel für 2 Personen, Gebühren für ARD und ZDF erhöhen sich nicht, wenn Du gemeinsam mit der Oma eine Wohnung bewohnst. Wovon wirst Du leben, bei Hartz4 wäre es wieder ein Nachteil, da wärst Du mit der Oma eine Bedarfsgemeinschaft und Oma ihre Rente ectr. würde angerechnet werden.
Normal müsste deine Oma dir einen untermietvertrag geben, damit die Behörde Miete zahlt.
Hatte ich aber alles gemacht. Also war ebenfalls vorübergehend bei meiner Oma.
Das Amt hat dennoch keine Miete bewilligt.
Schweinepriester sind das.
Viel glück. Mein Tipp nicht sparen sondern eigene kleine Wohnung nehmen, dann wär es nämlich gegangen.