Was muss ich bei Auszahlung vom geerbten Haus beachten?

3 Antworten

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Meine Schwester hatte das damals einem Notar übertragen. Probleme gab es nicht und ich mußte mich auch nicht um sehr viel kümmern. Die Kosten trug meine Schwester, ich wurde nur ausbezahlt, Steuern hab ich keine bezahlt.

Salue

Meine Antwort kommt aus der Schweiz, die Bestimmungen sind aber vergleichbar.

Wenn der Bruder seine eventuelle Fremdfinanzierung zugesichert bekommen hat, Ihr Euch über den Wert des Hauses einig seit, dann könnt Dir bestimmt bei Eurem "Liegenschaftsamt" ein Formular bestellen oder Downloaden, wo man eine Handänderung anmelden muss. Bestimmt ist da auch gleich aufgeführt, unter welchen Bedingungen keine Steuern (Verwandtschaft) erhoben werden.

Die Kosten für die amtlichen Vorgänge würde ich durch vier teilen. Der neue Besitzer ist ja am Vorgang zweimal beteiligt, einmal als Verkäufer und einmal als Käufer.

Kosten für Notar und andere Umstände im Zusammenhang mit dem Handwechsel hingegen durch drei.

Tellensohn

Versteuern mußt Du nichts, ihr als Kinder habt einen Freibetrag von 400000€ /Kind.

Derjenige , der das Haus übernimmt , trägt auch die Kosten für die Grundbuchänderung.

Dein Bruder muss sich eh einen Notar nehmen, der soll dann alles regeln....das ist der einfachste Weg. Und falls noch Kosten anfallen werden die nicht so hoch sein.

blumenFee47 
Fragesteller
 05.02.2020, 18:53

Danke für deine Antwort. .

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