Zugangsrecht ins elterliche Haus?
Wir sind drei Brüder. Unsere Mutter ist krankheitsbedingt im Pflegeheim und wird dort auch aufgrund ihrer schweren Krankeit versterben. Der eine Bruder bewohnt mit seiner Familie noch ein Stockwerk im Haus unserer Mutter. Nun wollen wir anderen beiden Brüder den Wohnbereich der Mutter betreten. Der im Haus lebende Bruder ist Vorsorgebevollmächtigter und will uns beiden anderen den Zugang verwehren. Ist er dazu berechtigt?
8 Antworten
Stellt sich die Frage aus welchem Grund ihr noch in die Wohnung der Mutter wollt, wenn die Mutter im Pflegeheim ist?
Weiterhin kommt es darauf an, wer Eigentümer des Hauses ist. Der Vorsorgebevollmächtigte darf nur im Sinne des Betreuten handeln. Gegebenenfalls müsste man das Betreuungsgericht einschalten.
Ja, wenn er allein die Vollmacht hat. Schließlich lebt eure Mutter noch. Nun wartet mal ab mit dem Erben!
Ok, es ist dann so, das der andere Bruder nur handel kann und auch darf, wenn der 1. Genannte ausfällt. Er ist halt nur Vertreter. // Das mit dem Erben nehme ich bedauernd zurück, Entschudigung
ihr müsst keine unterlagen durchsehen, dass ist aufgabe des vorsorgebevollmächtigten. ihr habt an den sachen eurer mutter nichts zu suchen.
wenn der bevollmächtigte die tür vor euch verschließt, dann lebt ihr damit. er trifft die alleinigen entscheidungen solange, bis deine mutter die vollmacht entzieht.
Ja, wenn er eine Vollmacht hat, darf er euch den Zugang verwehren, solange eure Mutter lebt.
Gibt es einen bestimmten Grund, dass ihr die Wohnung betreten wollt?
ja er hat eine vollmacht und hat somit das recht euch den zugang zu verwehren.
was habt ihr dort zu suchen?
Nur, wenn er Bevollmächtigter ist ansonsten, gleiches Recht für ALLE.
Danke für die schnelle Antwort. Er ist in der Vollmacht als Erster benannt, ein anderer Bruder steht als dessen Vertretung eingeschrieben.
....und wir sind nicht wie wild hinter dem Erbe her, sondern es geht zum Beispiel noch um Kleidung holen oder um Erinnerungsstücke für die Mutter, sowie auch Unterlagen durchsehen die wir benötigen. Der Vorsorgebevollmächtigete kommuniziert so gut wie gar nicht mit uns.