Können Mutter und Bruder ohne Mietvertrag in meinem Haus wohnen?

12 Antworten

Es kommt darauf an, was du möchtest...

Wenn du die Zinszahlungen steuerlich ansetzen möchtest, um Steuern zu sparen, dann musst du einen Mietvertrag machen mit mind. 66 % der ortüblichen Miete.

Deine Mutter und Bruder zahlen diese Miete auf dein Konto.

Dann gibt du in deiner Steuererklärung die Miete als Einnahmen und die Zinszahlungen als Werbungskosten an. Das macht Sinn, wenn die Kreditraten höher als die Miete sind.

Wenn du die Ausgaben nicht in deiner Steuererklärungen angeben möchtest, dann musst du, so glaub ich, keinen Mietvertrag machen.

Aber das Geld deiner Mutter sind Schenkungen. Die sich später bei einer Erbschaft auswirken könnten.

Aber geh zu Sicherheit zu einem Steuerberater. Es kann sein, dass sich die Gesetze in den letzten Jahren auch geändert haben. Und ich gehe davon aus, das es sich um deutsches Steuerrecht handelt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Alex9692 
Fragesteller
 24.01.2019, 17:44

Genau das habe ich mir so auch gedacht und so im Internet auch herausgefunden. Ich denke aber dass ich dann am Ende trotzdem steuern zahlen muss und genau das wollte ich umgehen. Aber in keinem Fall möchte ich Steuerhinterziehung begehen.

Alex9692 
Fragesteller
 24.01.2019, 17:44

Vielen Dank für diese Ausführliche Antwort.

Es ist doch dein Haus. Wenn es ein Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung oder so ist, kannst du darin wohnen lassen wen auch immer du möchtest. Mir wäre da nichts anderes bekannt. Da aber dann bestimmt die Nebenkosten steigen werden solltest du aufpassen, dass du die nicht alle allein an der Backe hast. Etwas kniffeliger könnte es werden wen deine Mutter und der Bruder Leistungsbezieher sind. Falls nicht ist es wurscht?

Alex9692 
Fragesteller
 24.01.2019, 17:03

Ich selber wohne nicht in dem Haus. Dort wohnen lediglich die beiden Alleine.

lesterb42  24.01.2019, 17:07
@Alex9692

Das ist nun neu und machte die Sache weniger kompliziert. Die Zahlungen der beiden sind steuerpflichtige Einnahmen, alle Ausgaben für das Haus kannst du dagegenrechnen (außer der Tilgung).

AlterHaudegen75  24.01.2019, 17:07
@Alex9692

Das spielt keine Rolle. Es ist deine Hütte. Bekommen denn Leistungen?

Alex9692 
Fragesteller
 24.01.2019, 17:12
@lesterb42

Also um die steuerlichen Einnahmen kommt man nicht drum rum ? Obwohl ich dadurch keinen Mehrwert habe ? Dann kann ich quasi alle Kosten als Werbungskosten angeben und damit nur versuchen die Steuern so gering wie möglich zu halten ?

Alex9692 
Fragesteller
 24.01.2019, 17:13
@AlterHaudegen75

Nein bekommen keine Leistungen. Bruder ist Azubi und Mutter arbeitet auch.

AlterHaudegen75  24.01.2019, 17:15
@Alex9692

Dann ist doch alles geritzt würde ich sagen....

Alex9692 
Fragesteller
 24.01.2019, 17:17
@AlterHaudegen75

Also muss ich die Zahlungen der beiden als Einnahmen geltend machen und steuerlich angeben ?

Einen Mietvertrag brauche ich hierfür aber nicht unbedingt ? Muss eine nebenkostenabrrchnung für das Finanzamt erstellt werden oder fällt das weg wenn die beiden das so übernehmen?

Der Antrag für das Haus wird von den beiden bezahlt

Welcher Antrag?

Wenn die beiden den Abtrag für das Haus auf mein Konto überweisen ,

Was ist denn ein Abtrag und für was soll dieser sein?

Du kannst jedem dein Haus ohne Mietvertrag unentgeltlich überlassen.

PaulPeter44  24.01.2019, 17:24

Der Antrag ist eigentlich ein Kreditvertrag und der Antrag ist eigentlich die Zins/Tilgungsrate.

Ja die können ohne Mietvertrag in deinem Haus wohnen.

Rechtlich gesehen schenkst du deinem Bruder jährlich vielleicht 6000 € Miete. Damit überschreitest du nach 10 Jahren (Der Zeitraum ist bei erbschaftsfragen üblich) den Freibetrag von 20.000 €, was zur Folge hat, dass dein Bruder Schenkungssteuer zahlen müsste. Das Gleiche gilt für deine Mutter.

Mit einem Mietvertrag könntet ihr ein normales Mietverhältnis begründen, bei dem natürlich keine Schenkungssteuer anfällt. Allerdings fallen dann für dich zu versteuernde Einnahmen an.

Das ist nur ein grober Überblick. Im Zweifelsfall solltest du dich von einem RA oder Notar beraten lassen und die Problematik vertraglich genauer definieren, denn Konflikte sind nie ganz auszuschließen und dann ist das Jammern groß.

Sie können ohne Vertrag da wohnen, aber die Miete musst du versteuern.

Kannst aber Afa und Schuldzinsen gegenrechnen.

Alex9692 
Fragesteller
 24.01.2019, 16:54

Muss ich das wirklich als Miete angeben ? Im Prinzip zahlen die beiden das Haus ab, das ganze läuft über meinen Namen und ich erziele keinen Gewinn oder zusätzliche Einnahmen im Monat .

Bitterkraut  24.01.2019, 17:03
@Alex9692

Als was willst du dieses Einkommen denn sonst dem Finanzamt erklären?

lesterb42  24.01.2019, 17:09
@Alex9692

Du kannst die Tilgung nicht gegenrechnen, so dass dann doch wohl ein kleiner Überschuss entstehen wird.