Brauche ich einen Bürgen um eine Wohnung zu mieten, wenn das Amt die Miete übernimmt?
Hallo Leute,
ich hoffe mir kann jemand aus der Community helfen. Ich bin grade noch Azubi und bin bald aus der Probezeit raus. Da mein aktueller Arbeitsweg von meinem Elternhaus viel zu weit ist, suche ich eine Wohnung die näher ist. Daher würde das Jobcenter die Mietkosten übernehmen. Und meine Frage wäre, bräuchte ich einen Bürgen bei der Wohnübernahme?
Leider habe ich nur mein Vater, der schon in Rente ist und mir würde keiner einfallen, der für mich Bürgen könnte.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Danke im Voraus!
7 Antworten
Ob du einen Bürgen brauchst, wird dir ein potentieller Vermieter sagen. Außerdem könnte eine Vermietung von einer Mietsicherheitsleistung in Höhe von bis zu 3 Grundmieten abhängig gemacht werden. Dann bräuchtest du keinen Bürgen.
Wenn du keinen Bürgen findest, dann könntest du ein Mietkautionsbürgschaft einer Bank oder eine Kautionsversicherung einer Versicherung in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter bestimmt, wie die Mietsicherheit beschaffen sein soll. Du kannst nur Vorschläge unterbreiten.
Brauchen? Ich denke, ohne wirst Du Schwierigkeiten haben.
Auch wenn Dein Vater schon in Rente ist, taugt er zur Vertrauensbildung, wenn er sich bei der Besichtigung oder danach auch dem Vermieter mit vorstellt. Der Vermieter kann sich dann von Vater und Sohn einen Eindruck machen und wenn der gut ist, ist er eben doppelt gut und Diene Chancen steigen ungemein an.
Das ist alleline Sache vom Vermieter, er entscheidet ob er dich als Mieter akzeptiert, ob mit oder ohne Bürgen.
Nein, den brauchst du dann nicht. Bedenke aber, dass Vermieter es nicht gerne sehen wenn jemand nicht solvent genug ist um die Miete zu zahlen. "Miete zahlt das Amt" ist bei Vermietern oft gleichzusetzen mit "Den Mieter möchte ich dann nicht".
Wie weit ist denn der Arbeitsweg?
Wieso das Jobcenter?
Vorrangig ist BAB zu beantragen (Berufsausbildungsbeihilfe)
das Jobcentwer wird Dich erstmal an die BAB-Stelle verweisen .. da diese vorrangig zuständig ist
http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/
(Rechner noch nicht aktuell)
und warum muss eine Wohnung sein?
reicht nicht auch ein WG-Zimmer für unter der Woche ... (?)
Man kann BAB und ALG2 beziehen, wenn BAB allein nicht reicht.
Und wenn dir jemand eine Wohnung zahlen würde, würdest du natürlich das WG-Zimmer wählen, nicht wahr?^^
ma könnte auch einfach etwas bescheiden sein, wen man schon nicht selbst finazieren kann .. eine Ausbildung ist sowieso nur vorübergehnd .. wer weiß was dann kommt
immer dieses Anspruchsdenken .... vom Kinderzimmer in die eigene Wohnung (die natürlich andere bezahlen)
Das Jobcenter hat mir angeboten, dass die Miete von der Wohnung übernommen wird! Ich frage nicht zum Spaß, wenn ich mir nicht mal sicher bin, ob das Jobcenter die Kosten wirklich übernehmen würde!
Ich bin mir auch noch nicht so ganz sicher unter welchen Gesichtspunkten, sich das Jobcenter hier dazu bereit erklären würde die Miete zu bezahlen...
Denn wenn es keine Spezialausbildung ist, die nur dort zu machen ist, würde ich auch normalerweise die Reaktion erwarten "Dein eigenes Problem, du hast dir die Arbeitsstelle ausgesucht" und nicht "Klar, wir helfen dir unter die Arme obwohl du wusstest was Sache ist". Halte ich für etwas untypisch