Eigene Wohnung als azubi mfa?

5 Antworten

Wenn deine Eltern viel verdienen gibt das Jobcenter kein Geld dafür. Außerdem wird dir keiner einen Mietvertrag anbieten ohne das einer mit ordentlichem Einkommen als Notfall zahlen kann

verreisterNutzer  11.08.2022, 17:32

Was heißt denn viel? Wie viel müssen die Eltern mindestens verdienen?

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Wenn das deine Erstausbildung ist, müsstest Du nach einem Auszug erst einmal BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen, aber da brauchst Du dann auch einen Mietvertrag, egal ob eine kleine Wohnung oder einen Untermietvertrag für ein WG - Zimmer.

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.

Ziehst Du aber ohne wichtigen Grund bei den Eltern aus, dann müssten sie dir selbst bei Leistungsfähigkeit im Regelfall keinen Barunterhalt zahlen, wenn sie deinen Auszug nicht haben möchten bzw. diesem zustimmen würden.

Selbst wenn der Auszug notwendig wäre, oder sie die Zustimmung geben würden und leistungsfähig wären, müssten sie wenn überhaupt nur noch einen geringen Betrag an dich zahlen.

Denn derzeit liegt der Unterhaltsanspruch nach einem Auszug für Azubis und Studenten bei 860 € im Monat, deine Nettovergütung würde darauf im Regelfall bis auf pauschale 100 € Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diesen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Nach dem Auszug stünde dir dann das Kindergeld von derzeit 219 € zu, wenn dir die Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe zahlen würden, könntest Du dann im schlimmsten Fall durch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse direkt auf dein Konto bekommen, den Antrag findest Du auch zum Ausdrucken im Internet.

Hättest dann also angenommen um die 819 €, da würde dann bis zu 860 € Unterhaltsanspruch nicht mehr viel bleiben, was die Eltern dann ggf. noch an dich zahlen müssten.

Das mit dem Wohngeld was hier angesprochen wurde kannst Du vergessen, zumindest dann, wenn es deine Erstausbildung ist, denn dann hast Du zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - und dann bist Du vom Wohngeld ausgeschlossen.

Würde es nicht die Erstausbildung sein, dann müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein förderfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Als Faustformel gilt, dass man min. 80 % vom Grundbedarf nach dem SGB - ll also ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV vom Jobcenter haben sollte.

Das wären derzeit bei einem Single min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und davon dann min. 80 %, besser wäre, man hätte dann min. seine Warmmiete + min. 80 % von den 449 € Regelbedarf.

Vom Jobcenter könntest Du ggf. eine monatliche Aufstockung bekommen, wenn Du mit vorrangigen Ansprüchen mit deinem gesamten anrechenbarem Einkommen deinen Grundbedarf nicht decken könntest.

Aber derzeit gibt es da für Kinder bzw. junge Erwachsene unter 25 Jahren vom Jobcenter nur in Härtefällen eine finanzielle Unterstützung, also wenn der Auszug notwendig wäre, dann müsste man aber im Regelfall vorher einen Antrag stellen, oder das ganze dann entsprechend im nachhinein nachweisen können.

Oder man kann dem Jobcenter nachweisen, dass man seinen Grundbedarf nach dem Auszug aus eigenem Einkommen decken konnte, dann müsste man auch vorher keinen Antrag stellen.

Würde aber bedeuten, dass Du dann mit angenommen 700 € Nettovergütung + 219 € Kindergeld derzeit 919 € haben würdest, nach Abzug der derzeit 449 € Regelbedarf blieben dann für eine Warmmiete max. um die 470 €, die dürften also nicht überschritten werden, sonst würdest Du deinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken könnten.

Die Kaution für die Wohnung, Umzug usw. müsstest Du natürlich auch selber zahlen können.

Du musst dich zudem an die angemessenen KDU - vom Jobcenter halten, gibst Du im Internet einmal angemessene KDU - und dazu den Namen deiner Stadt ein, da solltest Du eigentlich etwas finden.

KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Bei unter 25-jährigen unterstützt das Jobcenter Auszüge aus dem Elternhaus leider nur in sog. Härtefällen.

Vielleicht kannst Du für die neue Wohnung ja Wohngeld beantragen und Kindergeld hast Du ggf. auch.

Nur dem Umzug müßtest Du ohne Jobcenter finanzieren.

isomatte  12.08.2022, 09:41

Wenn es die Erstausbildung oder Studium ist, hat man keinen Anspruch auf Wohngeld, weil dann zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder Bafög - besteht und dann ist man vom Wohngeld ausgeschlossen.

Selbst wenn das nicht die Erstausbildung wäre, müsste man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein förderfähiges Mindesteinkommen verfügen.

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Damit wirst du keine Wohnung kriegen,…..vielleicht ein WG Zimmer, wenn deine Eltern bürgen.

Deine Eltern sind finanziell für dich zuständig, bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast.

Ansonsten musst du halt noch zusätzlich zu deiner Ausbildung jobben gehen.

Der Staat, sprich, wir alle, sind da erst mal raus.