Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?

Konkreter Sachverhalt:
Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch privatversichert. (Alles andere wäre einfach wesentlich teurer, da ich ansonsten über 450€ in der GKV zahlen müsste.)

Eine Arztrechnung habe ich, wie das so üblich ist, selbst gezahlt.
Nach 10 Monaten - also kurz bevor die Verjährung drohte - habe ich die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht. Dort teilte man mir mit, dass ein Posten nicht erstattungsfähig ist, da dieser nach GOÄ so nicht neben dem anderen hätte berechnet werden dürfen.
Bei der PKV habe ich die Rechnung nie eingereicht - wegen der Beitragsrückerstattung, die mir zusteht, wenn ich in einem Jahr leistungsfrei bleibe.

Der Arztpraxis, die die Leistungen noch selber abrechnet, schrieb ich eine Mail, in der ich den Sachverhalt ausführlich schilderte und bat um Überprüfung. Reagiert wurde (natürlich) nie.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:
Ist der Rahmen der GOÄ für privatversicherte auch maßgeblich? Sicher kann auf individuelle Vereinbarung hin auch etwas anderes vereinbart werden - aber doch sicher nicht einfach so.
Sonst könnte - um das mal zu überspitzen - ein Arzt ja auch sagen, er rechnet für ein 10-Minütiges Gespräch 20.000€ ab, die die PKV/ Beihilfe natürlich nicht übernimmt... hat der Privatversicherte dann einfach Pech gehabt?

Recht, Krankenversicherung, Abrechnung, Arzt, Arzthonorar, Arztrechnung, Beamte, Beihilfe, private Krankenversicherung, GOÄ, Privatpatient, Wirtschaft und Finanzen
Verbeamtung, Einreichung Rechnung Beihilfe Psychotherapie?

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Ich bin momentan Beamter auf Probe beim Finanzamt und habe einen Zettel auf dem "vorraussichtlich geeignet" vermerkt ist.

Diesen Herbst würde ich grundsätzlich auf Lebzeit verbeamtet werden. Die Eignung beim Amtsarzt wurde bereits als Anwärter erbracht, dort wurde auch nichts verheimlicht. Einen erneuten Besuch beim Amtsarzt müsste ich NUR machen, wenn ich ca. 15-20 Krankheitstage hätte. (Bayern)(die bekomme ich normal nicht zusammen, habe teilweise extra auch Urlaub genommen wenn ich krank war)

So. Nun sind folgende Rechnungen da:

1. Notarzt wg. Schwindel u. Kreislaufkollaps

2. Rechnung über 4 Tage Krankenhaus wg. Psychischer Krankheit (Angst/Panikattacken)

3. Nun folgt auch noch eine Psychotherapie mit mehreren Stunden

Die eine Hälfte der Beträge bezahlt die private Krankenversicherung, das dürfte meiner Meinung nach bei allem kein Problem sein, im Bezug auf Job behalten, oder (?)

Die andere Hälfte würde die Beihilfe bezahlen. Da ich nicht weiß, inwieweit da eine Absprache mit dem Arbeitgeber da ist, möchte ich diese Rechnungen erst NACH der Verbeamtung auf Lebzeit einreichen.

Ist es möglich, meine Verbeamtung auf Lebzeit in diesem Fall rückwirkend wieder zurückzunehmen ? Ich würde nichts "verheimlichen", weil ich ja zu keinem Amtsarzt mehr muss, lediglich später einreichen bei der Beihlfe.

Gibt es da was was ich möglicherweise vergessen/übersehen habe ?

Recht, Krankenversicherung, Beamte, beamtenrecht, Beihilfe, Psychotherapie, Verbeamtung, Amtsarzt, Ausbildung und Studium
PKV - LKH oder Debeka?

Hallo zusammen, bei mir geht es um eine Absicherung in der PKV bei Neuverbeamtung. Bevor der Shitstorm startet:

Ja, ich habe mich beraten lassen und interne Risikovoranfragen für eine PKV von einem Makler verschicken lassen. Resultat ist, dass nur die Landeskrankenhilfe (LKH) mich mit dem Beihilfeergänzungstarif nehmen würde, dafür trotzdem 30% Zuschlag aufgrund Vorerkrankungen. Von anderen Versicherungen nur Ablehnungen oder exorbitante Aufschläge.

Da Debeka ja nicht über externe Makler vertrieben wird, wollte ich meinen Makler auch nicht mit dieser Frage belasten, die da lautet: Lieber LKH mit Beihilfeergänzung + 30 % oder die Debeka mit abgespeckter BG Ergänzung und auch 30 % Aufschlag durch die Öffnungsaktion? Wenn bei der Debeka im Servicebüro die Möglichkeit besteht, anonyme Risikovoranfragen zu machen, würde ich vll. erstmal schauen, ob die mich vll. nicht doch mit dem BC Tarif nehmen?

LKH mit Beihilfergänzung würde 368,- kosten, Debeka mit BG ca. 339 (inkl. jeweils 30 % Aufschlag)

Die LKH wird im Internet wegen langer Bearbeitungszeit der Rechnungen (6-8 Wochen) und den dauernden Versuchen, die Rechnungen zu kürzen, regelrecht zerrissen. Die LKH scheint wohl außerdem auch bei der Bafin die höchste Beschwerdequote zu haben. Kann einer was dazu sagen, vll. Erfahrungen?

Recht, Beamte, Beihilfe, Debeka, private Krankenversicherung, Verbeamtung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Fahrkostenbeihilfe? Reisekostenbeihilfe? Arbeitsamt bzw. ALG1

Hallo! Ich hoffe, ihr könnt mir einen Tip geben, wie ich weiter vorgehen kann. Ich beginne am 25.8. eine neue Arbeitsstelle, bekomme also nur bis zum 24.8. anteilig Arbeitslosengeld 1. Habe den Arbeitsvertrag gestern unterschrieben. Zum Antritt des neuen Jobs muss ich für 2 Wochen in den 290km entfernte Hauptsitz der Firma zur Einarbeitung. Danach bin ich ortsnah in der Filiale eingesetzt. Jetzt muss ich aber die Fahrtkosten dorthin vorstrecken, d.h. jeweils 2 Montage hin und 2 Freitage wieder zurück. Bin alleinerziehend und meine Kinder sind für diese zwei Wochen fremdbetreut. Ich kann diese Fahrtkosten leider nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Grob gerechnet sind das Kosten mit dem PKW (wenn ich 0,30€ pro Kilometer zu Grunde lege) knapp 350€, mit der Bahn locker das Doppelte. Zum einen eben wegen dem nur anteiligen ALG1 (was eh nur sehr niedrig war und gerade so über den Monat gereicht hat) und das erste Gehalt des neuen Jobs bekomme ich auch erst Ende September, wo auch diese eine Woche im August jetzt mit vergütet wird. Hab im Internet was wegen Reisekostenbeihilfe bzw. Fahrtkostenbeihilfe gelesen, verstehe das aber nicht. Meine zuständige Bearbeiterin vom AA ist wenig entgegenkommend und auch absolut nicht auskunftsbereit, um nicht zu sagen auskunftsunfähig. Da ich nun in einer guten Woche ja anfange, müsste ich jetzt doch sehr schnell da eine Regelung finden. Kann mir bitte jemand einen Tip geben? Danke schön! :) Achja, bin keine Langzeitarbeitslose, sondern war nur 3,5 Monate auf Suche, falls das eine Rolle spielt.

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Beihilfe, Fahrtkosten, Probezeit, Reisekosten, Dienstreise
Ex-Frau bezahlt privatärztliche Rechnungen nicht

Hallo ich bin seit 2006 von meiner Ex-Frau geschieden. Wir haben 2 Kinder 13 Jahre und 16 Jahre. Diese leben bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist Beamtin daher privat Krankenversichert und erhält beamtenrechtliche Beihilfe. Die beiden Kinder sind auch von meiner Ex-Frau privat Krankenversichert. Ich bezahle zum Kinderunterhalt jeden Monat gem. Düsseldorfertabelle den halben PKV Beitrag der Kinder an meine Ex-Frau. Im Frühjahr bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro über einen nichtbezahlten Krankenhausaufenthalt von meinem Sohn mit einer Forderung von inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren usw. 8900€. :-( Meine Ex-Frau darauf angesprochen meinte: Ja sie ist auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz, sie sei betrogen worden ..... bla bla. Da anscheinend bei der PKV und bei der Beihilfe die Rechnung eingereicht wurde und auch erstattet wurde, die Rechnung aber nicht überwiesen worden ist, habe ich gegen meine Ex-Frau Strafanzeige eingereicht. Den Behandlungsvertrag dieser Rechnung hatte ich als Papa mit unterschrieben. Also einigte sich mein Anwalt und das Krankenhaus auf eine Zahlung des eigentlichen Rechnungsbetrages. Jetzt bekam ich erneut eine nicht bezahlte Arztrechnung für meinen Sohn. Diesmal aber nicht per Inkassobüro. Nein, diesmal direkt vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid. Schön. Diesmal 2500€. Hier wusste ich ich hatte den Behandlungsvertag nicht unterschrieben. Jetzt meinte mein Anwalt es gibt 2 Sichtweisen. 1. Vertragsrechtlich muß ich nicht Bezahlen. 2. Familienrechtlich muß ich Bezahlen. :-(

Das Jugensamt darüber informiert meinte nur ...... was sollen wir da machen.

Meine Ex-Frau kann also mit den Kindern zum Arzt gehen, die Rechnungen bei der PKV und Beihilfe einreichen, das Geld einstecken und die Rechnungen zum Begleichen an mich schicken und das soll deutsche Rechtsprechung sein. Wohlgemerkt ich bezahle die hälfte der PKV der Kinder. Das ist ein Fall für die Bildzeitung.

Familienrecht, Scheidung, Krankenversicherung, Arzthonorar, Beihilfe, private Krankenversicherung, Vertragsrecht, Privatpatient
Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Geldwäschegesetz?

Folgende Fallgestaltung: Ein Grieche und seine deutsche Frau, die langjährig in Griechenland gelebt haben, verkaufen ihre dortige lastenfreie und legal erworbene Immobilie für 350.000 EUR an eine griechische Privatperson, da sie dauerhaft nach Deutschland auswandern. Der Verkaufserlös setzt sich aus 150.000 EUR „offiziellem“ Geld und 200.000 EUR unversteuertem Schwarzgeld des Käufers zusammen. Es gibt, den griechischen Gepflogenheiten entsprechend, da dieser Sachverhalt dort praktisch der Standardfall beim Immobilienerwerb ist, zwei notarielle Kaufverträge: einen über 150.000 EUR (Unterverbriefung) und einen über 350.000 EUR. Die 150.000 EUR entsprechen dem amtlichen Einheitswert für die Mindestbesteuerung. Hierauf wird Grunderwerbsteuer bezahlt. Tatsächlich hätten jedoch gemäß gesetzlicher Bestimmungen die 350.000 EUR die Bemessungsgrundlage gebildet. Der Betrag von 350.000 EUR wird zunächst vom Käufer auf ein griechisches Konto des Verkäufers bezahlt, von dort auf sein deutsches Konto transferiert und zeitnah für den Barkauf einer Immobilie in Deutschland verwendet, wo auch der neue Wohnsitz genommen wird. Wie würdet ihr den konkreten Fall hinsichtlich der tatsächlichen Risiken für den Verkäufer beurteilen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung in doppelter Hinsicht und Verstoß gegen das Geldwäschegesetz)?

Steuern, Griechenland, Beihilfe, Einkommensteuer, grunderwerbssteuer, immobilienverkauf, Steuerhinterziehung, Verstoß, Geldwäschegesetz

Meistgelesene Fragen zum Thema Beihilfe