Jobcenter Wohnung kosten?
Hallo,
Ich habe mal eine Frage, ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld II und möchte gerne umziehen da mir die dreiraumwohnung zu groß ist nur leider ist die neue Wohnung eine Zweizimmerwohnung und kostet 23 € mehr als vom Jobcenter übernommen wird, wenn ich dem Jobcenter erlaube die 23 € vom Lebensunterhalt abzuziehen, würden die das machen.
Nur zur Info meine jetzige dreiraumwohnung ist in der fünften Etage und vom Vermieter günstiger gemacht worden damit die sie vermietet bekommen darum ist die Zweiraumwohnung teurer.
Warum möchtest du dich verschlechtern?
Welche Gründe sprechen gegen deine aktuelle Wohnung?
Diese Wohnung ist mir einfach zu groß ich benutze das dritte Zimmer einfach nicht das steht seit ich hier drinne wohne leer ich bin hier mit meiner Ex damals eingezogen
6 Antworten
Bekommst du denn deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete nicht mit deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt auf dein Konto überwiesen ?
Das Umziehen kann dir natürlich keiner verbieten, wenn dein Auszug aber nicht notwendig ist und das ist er nach deinen Infos nicht, würdest du vom Jobcenter keine Zusicherung für die Kostenübernahme erhalten.
Du würdest dann also ggf.benötigte finanzielle Hilfe für Umzug, Kaution als Darlehen usw.nicht bekommen und wenn deine neue KDU - dann höher als deine bisher bewilligte ist, würdest du nur deine alte bewilligte ( wenn du bei deinem Jobcenter bleibst ) KDU - weiter bekommen.
Müsstest dann also diese 23 € selber zuzahlen, aber auch eine evtl.später anfallende BK - Nachzahlung würde dann nicht mehr vom Jobcenter übernommen, die müsstest du dann auch selber zahlen.
Würdest du aber dann ein BK - Guthaben für die Zeit der eigenen Zuzahlung erhalten, könntest du deinen gezahlten Eigenanteil erst einmal abziehen, bevor dann eine Minderung der KDU - Kosten im Monat nach dem Zufluss des Guthabens vorgenommen werden könnte.
Gibt es dafür einen Grund oder hast du das von dir aus gemacht ?
Normalerweise ist das möglich, sieht man ja in deinem Fall, wenn aber die KDU - nicht mehr angemessen ist und du einen Teil selber zuzahlen musst, weil du die unangemessenen KDU - nicht senken kannst, dann liegt das sicher im Ermessen des Jobcenters.
Sollten sie es nicht machen wollen, dann überweist du den Differenzbetrag eben selber oder wenn möglich, machst du das ganze wieder rückgängig und lässt dir die KDU - wieder überweisen und zahlst dann die volle Miete selber an den Vermieter.
Das macht das Jobcenter bei mir automatisch so ich kann aber auch das geld auf mein konto überweisen lassen dann muss ich dem Jobcenter das nur sagen.
Ich habe jetzt in meiner Begründung auch reingeschrieben das die es vom Lebensunterhalt abziehen dürfen das ich nichts da gegen haben. Bedanke mich für seine ausführliche hilfe.
Erstmal vorab , sollte dies bewilligt werden musst du selbst für die Kation und ebenfalls für die Umzugskosten bezahlen , da ein Auszug nicht zwingend notwendig oder vom Jobcenter gefordert wird.
Bei Mietwohnungen welche teurer sind als erlaubt ist es möglich das der übersteigende Betrag vom Leistungsanspruch abgezogen wird , aber dies ist eine einzelfallentscheidung und kann so pauschal von uns nicht entschieden werden.
ich schätze deine Chancen als sehr gering ein , da ein Grund für den Auszug nicht vorliegt. ( dein Grund die Wohnung ist zu groß , ist nicht gut genug )
Aber wie immer gilt - Antrag stellen und abwarten was kommt.
LG!
Umzugskosten brauche ich nicht bezahlt bekommen da der Umzug mir nichts kostet oder keine Kosten anfallen und Kaution muss ich auch nicht zahlen da ich in der jetzigen Wohnung 1400€ Kaution habe und die neue Wohnung 960 € Kaution hat somit wird das verrechnet.
Ich werde den Antrag mal abschicken und mal schauen was da rauskommt sonst muss ich mir eine günstigere Zweiraumwohnung suchen der miete in meine Wohnung günstige wird das weiß ich wird übernommen da ich ja die Kosten Senke
Umzugskosten brauche ich nicht bezahlt bekommen da der Umzug mir nichts kostet oder keine Kosten anfallen und Kaution muss ich auch nicht zahlen da ich in der jetzigen Wohnung 1400€ Kaution habe und die neue Wohnung 960 € Kaution hat somit wird das verrechnet.
Das ist Schonmal sehr gut.
Ich werde den Antrag mal abschicken und mal schauen was da rauskommt
Richtig.
sonst muss ich mir eine günstigere Zweiraumwohnung suchen der miete in meine Wohnung günstige wird
Dann stehen die Chancen sehr gut das der Antrag bewilligt wird.
Nachfragen kostet nichts. Aber meine Erfahrung sagt: nein..
Danke für die Info in der Nachfrage.
Eine finanzielle Verschlechterung muss zwingende Gründe haben, deine zu große Wohnung ist kein Grund, dies deshalb weil die zu große Wohnung günstiger ist, als die kleinere Wohnung.
Umzug/Renovierungskosten musst du selbst zahlen, daher lasse es lieber.
Schlafende Hunde weckt man nicht😉
Hast du keinen Beruf/Job, weil dann kannst du hinziehen und wohnen wo du möchtest...?
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😎
Schlafende Hunde weckt man nicht😉
jede Veränderung muss dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden 😉
Richtig aber auch ein Auszug des Partners muss gemeldet werden.
Es kam mir so vor du hattest darauf angespielt , Jarr nichts dem Jobcenter mitzuteilen da es dann negativ ausgehen könnte ^^
ich habe das verstanden, was ich weiß das man ohne Erlaubnis umziehen darf aber dann Zahlt das amt keine Betriebskosten Abrechnung und auch keine Nebenkosten und wenn die Miete höher sein sollte übernehmen die nur die Miete der vorherigen Wohnung.
Aber ich ziehe ja nur um wenn ich die Erlaubnis habe
Also Umzugskosten muss ich nicht zahlen und Renovierungskosten bekomme ich vom Vermieter einen Gutschein die zahlt Wohnungsbaugenossenschaft also der Vermieter
Ja ok dann rufe mal bei deinem zuständigen Berater an frage wie du das jetzt machen sollst, auch wegen dem Antrag. Es macht sich immer besser wenn du auf dem Antrag vermerkst wie bereits telefonisch mit Herrn XXXX besprochen.
Viel Glück & Erfolg
Kannste vergessen, teurere Wohnungen dürfen NICHT gemietet werden.
NUR bei Mieterhöhung...
Ne die Miete wird vom Jobcenter zum Vermieter überwiesen