Frage zu Jobcenter und Abzügen als Azubi?

5 Antworten

Erst einmal zu den genannten 30 Euro Versicherungspauschale auf dein Kindergeld, die kannst Du ganz schnell wieder vergessen, weil diese schon in deinem Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 Euro nach Paragraf 11 b SGB - ll vorhanden sind.

Wohnst Du mit deinem Vater alleine, was muss an Warmmiete gezahlt werden und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom ?

Was hast Du an Bruttovergütung und was an Netto und was verdienst und bekommst Du in deinem Nebenjob ?

Bist Du auf dein Auto angewiesen, oder könntest Du günstiger in angemessener Zeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Ausbildung und Schule fahren ?

Ein KFZ - ist ab der Vollendung des 15 Lebensjahres bis zu einem Zeitwert von 7500 Euro kein Problem und wird auch nicht auf dein normales ALG - 2 Schonvermögen angerechnet.

Mit 23 Jahren darfst Du derzeit pro Lebensjahr 150 Euro haben, also derzeit 3450 Euro und einmalig 750 Euro für notwendige Anschaffungen, zusammen derzeit 4200 Euro.

Wegen Corona gibt es zwar bis 31.12.2021 keine Prüfung für das Vermögen, wenn man wahrheitsgemäß angibt über kein erhebliches Vermögen zu verfügen.

Bei deinem Vater wären das bis 60 000 Euro und für jede weitere Person im Haushalt 30 000 Euro.

Die normalen Schonvermögen gelten aber nur solange für dich, solange Du noch zur BG - Bedarfsgemeinschaft deines Vaters gehörst bzw.von deinem Kindergeld noch etwas zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst.

Deshalb auch die obigen Fragen !

Die genannte Berechnung der Freibeträge vom Netto ist auch nicht korrekt, die erfolgt aus dem Brutto und wird dann vom Netto in Abzug gebracht.

Hier kann man nicht rechnen wie man möchte, sonst würde es den Paragraf 11 b SGB - ll nicht geben, der die Freibeträge und die Anrechnung regelt.

Denn da können schon ein paar Cent entscheidend sein, wenn es um die Frage geht, ob ein Kind dann noch zur BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört oder nicht.

Auch als Azubi kann man durchaus noch im ALG 2 - Bezug bzw. Teil der Bedarfsgemeinschaft sein.

Letzlich hängt dies von der Höhe der Einkommen und der Höhe des Leistungsbezuges ab.

Wieviel von den 800 - 900 € netto das Jobcenter anrechnet, könnte ich sagen, wenn Du die Bruttobeträge mitteilen würdest.

Betreffs der 3.000 € - waren diese vor Beginn des ALG 2 - Bezuges schon da?

isomatte  30.11.2021, 11:03

Ob diese 3000 € vorher schon da waren oder nicht ist nicht relevant, auch im Leistungsbezug kann und sollte man sogar Vermögen ansparen.

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Du bist unter 25 und gehörst damit, wie du selbst schon sagst, in seine Bedarfsgemeinschaft und unterliegst der Mitwirkungspflicht. Bei jedem Weiterbewilligungsantrag werden die Kontoauszüge überprüft. Dabei wird allgemein geschaut, ob der Lohn eingeht, vielleicht sonstiges Einkommen ersichtlich ist, ob Kindergeld eingeht, ob die Miete korrekt bezahlt wird etc.

Das Vermögen wird derzeit wegen dem Corona Paragraph 67 nicht geprüft, es sei denn, es ist erheblich (60.000 Euro und für jedes weitere BG-Mitglied 30.000 Euro). Du brauchst dir also keine Sorgen machen 😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Aizendersosuke 
Fragesteller
 29.11.2021, 18:36

ich danke dir wirklich sehr. freut mich sehr für eure hilfe, habt mir serh geholfen

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Mit 23 Jahren darfst Du derzeit ein Schonvermögen 23 × 150 € + 750 € = 4200 Euro besitzen . Damit ist Dein Sparvermögen von 3000 Euro für das Jobcenter unantastbar .

Das Jobcenter möchte jetzt nur prüfen , ob Du durch Deine bereinigten Einkünfte eventuell komplett aus der Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Vater heraus fallen könntest .

Das Jobcenter rechnet zwar mit Bruttobeträgen , aber unterm Strich kannst Du überschlägig auch mit Netto-Werten rechnen .

Dein fiktiver Bedarf berechnet sich in etwa wie folgt mit Netto - Werten in Addition:

Derzeitige Regelleistung zum Lebensunterhalt für Dich + derzeitiger Mietkostenanteil für Dich .

Dein bereinigtes Einkommen ( auch vereinfacht Netto ) berechnet sich aus :

- Einkommen Ausbildung + Einkommen Nebenjob

Minus

- 100 Euro Basis - Freibetrag für die ersten 100,00 Euro .

- 20 % von weiteren 100,01 bis max. 1000,00 Euro

Damit wären bei 800 bis 900 Euro Netto pro Monat 240 bis 260 Euro pauschal "absetzbar" für Werbungskosten , Fahrtkosten u.A. , und Dein "bereinigtes" Einkommen läge zwischen ca. 560 bis 640 Euro .

Sollte Dein Vater für Dich noch Kindergeld bekommen , wären die derzeit ca. 200 Euro abzüglich 30 Euro Versicherungspauschale Deinem bereinigten Einkommen noch hinzuzurechnen , womit Du ca. 730 bis 810 Euro hättest .

Von diesen ca. 730 bis 810 Euro ziehst Du Deinen fiktiven Bedarf ab um zu ermitteln , ob Du komplett aus der Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Vater herausfallen könntest , oder nicht . Ergibt diese Rechnung einen positiven Restbetrag , wird Deinem Vater dieser Überschuss zusätzlich mindernd zu Deinem Regelsatz und dem KDU - Anteil in der BG auf das Kindergeld als "sein" Einkommen angerechnet .

Soweit mal zu Deiner 1. Frage ( werde ich künftig noch Teil der BG mit meinem Vater sein )

Zu Deiner 2. Frage : ja , Du mußt durch Offenlegung Deiner finanziellen Situation ( Kontoauszüge , ggf. in Begleitung der Verdienstbescheinigung zur Sachlagenklärung beitragen , aber Deine 3000 Euro Sparguthaben sind "save" . ( Wenn Du keine anderweitig anrechenbaren Vermögenswerte und kein unangemessen teures Auto besitzt )

Aizendersosuke 
Fragesteller
 29.11.2021, 18:34

also erstmal sehr großen dank. das hat mir schon sehr geholfen. ich habe mir nämlich gedacht, ob ich die 3000 eur aufm konto habe, oder z.b mein plus guthaben immer auszahlen lasse und im schrank verstaue, das einkommen nach abzügen bleibt ja das gleiche, da es mein azubigehalt + mein nebenjob ist.

ich besitze ein auto aber kein extrem teures. habe einen alte mazda 6 für 1700 eur gekauft gehabt. wäre das zu viel oder ist alles dennoch okey?

vielen dank schon mal

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verreisterNutzer  29.11.2021, 19:07
@Aizendersosuke

Das sollte mit deinem Vermögen ( Spar-/ und incl. Auto ) erst mal problemfrei sein , denn ein angemessenes Auto ist nicht mal inbegriffen in Dein "angreifbares" Schonvermögen .

Der alte "Mazda" wird da nicht in Dein Schonvermögen eingerechnet , weil wertig angemessen zur "Werbung / Nutzung" " ( du brauchst den ja auch nachweislich zur Ausübung Deiner Ausbildung und dem weiter bedarfsmindernden Nebenjob )

Dein Autochen fällt damit in Deinem Fall "wertig" nicht Deiner Vermögensgrenze von 4200 Euro ( bist 23 Jahre ) zu.

Du brauchst es doch zur Ausübung Deiner einkunfstbringenden Tätigkeiten .( Oder der Anstrebung solcher )

Alles im Rahmen bei Schätzwert 1700 damit .. und somit nicht auf Dein Vermögen anrechenbar . ( bzw. da nicht "verwertbar" )

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verreisterNutzer  29.11.2021, 19:12
@verreisterNutzer

Die klärenden Nachweise wirst Du allerdings dennoch gegenüber dem JC erbringen müssen in der Form, wie Du hier bislang in Forderung darlegtest .

Anlage EK und konttoauszüge nebst ggf. Arbeitgeberbescheinigungen .

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Aizendersosuke 
Fragesteller
 29.11.2021, 23:22
@verreisterNutzer

ich danke dir wirklich sehr. bist eine extrem große hilfe , hat mich den ganzen tag beschäftigt. arbeitest du in dem bereich, dass du dich so gut auskennst?

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Hallo ich wollte fragen ob die am Ende etwas von diese 3000 wollten weil ich habe auch so ein Brief bekommen und jetzt hab ich Angst das mein angesparte geld Weg geht