Du bist unter 25 und gehörst damit, wie du selbst schon sagst, in seine Bedarfsgemeinschaft und unterliegst der Mitwirkungspflicht. Bei jedem Weiterbewilligungsantrag werden die Kontoauszüge überprüft. Dabei wird allgemein geschaut, ob der Lohn eingeht, vielleicht sonstiges Einkommen ersichtlich ist, ob Kindergeld eingeht, ob die Miete korrekt bezahlt wird etc.

Das Vermögen wird derzeit wegen dem Corona Paragraph 67 nicht geprüft, es sei denn, es ist erheblich (60.000 Euro und für jedes weitere BG-Mitglied 30.000 Euro). Du brauchst dir also keine Sorgen machen 😉

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Ein Freund oder der Freund? Hast du eine Beziehung zu ihm, bildet ihr gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. In dem Fall habt ihr aber auch Anspruch auf ein Probejahr. Dann zählt er zu deiner Haushaltsgemeinschaft ab Ablauf des Probejahres und erst dann bildet ihr die Bedarfsgemeinschaft. Ist es aber ein Kumpel, und ihr macht eine WG, zählt er nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft und wird in der Haushaltsgemeinschaft mitgezählt.

Bei der Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen von ihm auch angerechnet, bei der Haushaltsgemeinschaft nicht. Bei letzterem wird jedoch die Miete anteilig berücksichtigt.

Musst du so oder so dem Jobcenter melden.

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Die können dir die Leistungen ganz oder teilweise entziehen, wenn du nicht mitwirkst und die einfache Meldebescheinigung werden die von dir angefordert haben, nehme ich an. Sobald du mitwirkst, werden die Leistungen in so einem Fall aber auch wieder aufgenommen. Wenn du denen die neue Miete nicht mitgeteilt haben solltest, könnte eine Überzahlung entstehen. Aber aufgrund einer nicht eingereichten Meldebescheinigung nicht.

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Wenn du nicht antwortest, wird nach Aktenlage entschieden. Sprich, die 541,12 Euro werden dann zurück gefordert. Jetzt hättest du noch die Möglichkeit, das abzuwenden, falls ungerechtfertigt Geld von dir zurückgefordert werden sollte.

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Ja. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zählen als Einkommen und werden angerechnet. Entweder einmalig oder aber aufgeteilt auf 6 Monate, wenn dadurch der Leistungsanspruch wegfallen würde. Dem Jobcenter unbedingt Kündigung, und sobald vorhanden Lohnabrechnung und Kontoauszug mit letztem Lohn einreichen.

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Unter gewissen Konstellationen bekommst du die Zustimmung zur eigenen Wohnung. Generell gilt aber, dass deine Eltern bis zu deinem 25. Geburtstag für dich verantwortlich sind. Frage am besten bei deinem zuständigen Jobcenter oder beim Amt für Wohngeld nach (je nachdem wie hoch dein Einkommen ist), und erkläre denen die Situation. Wie es beim Wohngeld ist, weiß ich nicht genau, beim Jobcenter ist es jedenfalls wichtig, dass du dir die Zustimmung zum Umzug in eine eigene Wohnung holst. Ansonsten werden dir keine Unterkunfstkosten übernommen.

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