Azubi? zuschüsse?

6 Antworten

Jetz ist das Problem, dass ich für gar nichts zuschüsse bekomme ich habe alles schon beantragt was geht von Wohngeld bis Bafög und Kindergeld ich wurde bzw. werde überall abgelehnt...

Da kann aber was nicht stimmen:

Schon den Antrag auf Kindergeld als Vollwaise beantragt mit dem Formular hier inkl. Erklärung zum Ausb.verhältnis bzw. den Ausb.vertrag in Kopie:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1a-bkgg_ba013093.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt_ba015404.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013414.pdf

Ausserdem hast du doch evtl. Anspruch auf Vollwaisenrente!?

Rente für Waisen Wer hat Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente?
Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, unterstützen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Waisenrenten. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn kein Elternteil mehr lebt. Dafür muss der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt haben oder zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen sein oder bis zum Tod eine Rente bezogen haben.

Anspruch auf eine Waisenrente haben:

  • leibliche oder adoptierte Kinder des Verstorbenen
  • Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten
  • Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden
Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Waise adoptiert wird oder heiratet.
Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?
Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zum 27. Geburtstag erhalten, wenn sie
  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
  • einen Freiwilligendienst leistet.
  • behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.

Nachzulesen in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bzw. in dem Link hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html

Gruß siola55

PS: Bis wann hast du denn zuletzt Kindergeld erhalten? Der Ki-Geldanspruch geht ja längstens bis zum 25. Lj.!!!

Woher ich das weiß:Recherche
ichXbinsXtim 
Fragesteller
 23.08.2023, 09:06

Beantrage Kindergeld seit Anfang der Ausbildung und es wird immer abgelehnt mit der Begründung zu wenig Unterlagen meine Eltern sind halt nicht mehr da habe keine Unterlagen die verstehen das aber nicht.

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siola55  23.08.2023, 10:05
@siola55

Solltest dich sputen, da das Kindergeld nur noch 6 Monate rückwirkend gezahlt wird!

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siola55  23.08.2023, 10:12
@ichXbinsXtim

Wegen der Vollwaisenrente mußt du einen Termin bei deiner Gemeinde vereinbaren zur Sprechstunde mit der Deutschen Rentenversicherung. Dort wird dir geholfen wegen der Antragstellung der Vollwaisenrente.

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siola55  23.08.2023, 14:40
@siola55

Beim Kindergeld und bei der Vollwaisenrente spielt das Einkommen überhaupt keine Rolle - also unbedingt dranbleiben und nicht locker lassen: du hast Anspruch darauf! ;-)

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Hallo,

ich würde mal schauen ob es nicht eine Ausbildungsbeihilfe gibt. Vielleicht fällst Du ja darunter. Ansonsten würde ich an Deiner Stelle mit dem Ausbildungbetrieb mal reden, ob sie Dir da entgegenkommen können. Manchmal gibt es ja Dienstwohnungen oder Zimmer. Bitte breche nicht gleich ab. Es gibt bestimmt noch Möglichkeiten. Frage mal rum und spreche mit den Ausbildern. Vielleicht haben sie eine Idee.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viele unterschiedliche Sachen beruflich gemacht
ichXbinsXtim 
Fragesteller
 23.08.2023, 09:06

Bin an die Wohnung laut Vertrag bis 2026 vertraglich gebunden

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Newshu  23.08.2023, 09:10
@ichXbinsXtim

nofront aber 770 Miete für eine Person ist schon sehr viel. Du erhälst genug um eigentlich klar zu kommen. Die Wohnungsmiete für eine Person ist laut Amt eigentlich bei 360 - 400 € Warm. dazu kommen dann knapp 400 € die man als Person zum Überleben braucht. Also das Minimum.

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Newshu  23.08.2023, 09:12
@ichXbinsXtim

das ist nicht rechtens und unwirksam. Du kannst jederzeit ausziehen

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Schauspieler691  23.08.2023, 09:12
@ichXbinsXtim

Da würde ich an Deiner Stelle mal den Mieterverein fragen ob das rechtens ist. Und wie man sich da verhalten kann. Normalerweise kann man eine Wohnung früher kündigen. Und du solltest beim Amt nochmal nachfragen, ob du Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe hast.

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ichXbinsXtim 
Fragesteller
 23.08.2023, 09:23
@Newshu

nach den Tod meiner Eltern musste ich halt schnell eine Wohnung finden um nicht auf der Straße zu bleiben habe nichtmal Möbel außer eine Matratze ausziehen kommt in frage wenn ich mal irgendwie irgendwas finden würde

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Schauspieler691  23.08.2023, 09:26
@Schauspieler691

Schau mal hier du hast evtl Recht auf Wohngeld

Der Wohngeldanspruch bestimmt sich vor allem nach dem anrechenbaren Gesamteinkommen (absolute Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 2023 für Alleinstehende 1.516 Euro

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Versuche es beim JobCenter. Die können helfen. Es gibt aufstockendes Ausbildunggeld. Das heißt BAB

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Edit: Außerdem könntest du mit deinem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht kannst du ein Lehrjahr überspringen. So würdest du auch mehr Geld verdienen und schneller Ausgelernt sein.

Es gibt auch Bildungskredite. Diese muss man aber in der Regel zurückzahlen

ichXbinsXtim 
Fragesteller
 23.08.2023, 09:07

Ich bekomme im Monat 16€ Bab

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Von Experte siola55 bestätigt

Wenn du Waise bist, dann hast du Anspruch auf Hinterbliebenen Rente, bitte frag das bei der DRV nach. Du müsstest auch Anspruch auf Kindergeld haben, sofern du u 25 bist.

BAB könnte aufgrund der Höhe deines Einkommens zur kritisch werden aber du brauchst auf jeden Fall einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Was darüber hinaus nicht bedeckt werden kann könnte ein Fall für das Jobcenter sein.

Deine Miete ist Problem, die ist viel zu teuer Punkt da musst du auf jeden Fall was machen