Die Orte lagen 30 km auseinander und in der einen Stadt war die Versicherung einfach mal Acht Euro günstiger...

Ganz einfach, weil es hier unterschiedliche Regionalklasseneinstufungen gibt bei der Prämienberechnung:

https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/regionalklassen/

Oder ein Auto mit einem 1.5 Motor und 68 PS ist teuer als ein 2.0 Auto mit 110 PS, aber warum?

Der Kfz-Haftpflichtversich.beitrag richtet sich schon fast 30 Jahre nicht mehr nach der PS-Zahl, sondern nach der Typklasseneinstufung des Autos:

https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

Nachlesen kannst du diese Typklassen in der autoampel.de

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Oder mein Bruder und ich lassen uns einfach mit in die Versicherung unseres Vaters eintragen...

Also bei einer Kfz-Versicherung gibt es keine Mitversicherung wie z.B. bei einer Unfallversicherung und es kann immer nur ein Versich.nehmer genannt werden im Vertrag, wobei immer das Auto versichert ist!

Da wir nicht wollen, dass die Versicherung zu hoch ist, sind wir uns unsicher, ob wir mit rein wollen in die Versicherung bzw. in was für eine Form wir mit rein wollen in die Versicherung...

Alle anderen Personen, welche in einem Versich.vertrag genannt werden, sind weitere Fahrer. Ihr müßt ganz einfach unterscheiden zwischem dem Versich.schutz und der Versich.prämie:

der Versich.schutz für das Auto besteht immer, falls die Prämie fristgemäß bezahlt wurde.

Die Höhe der Versich.prämie errechnet sich neben den Kfz-Daten und vielen, vielen Merkmalen eben auch nach dem Fahrerkreis und -alter.

Will der Versich.nehmer bei einer Nachprüfung (z.B. durch Unfall oder einer Nachfrage durch den Versicherer) eine Nachzahlung vermeiden (manche Versicherer verlangen dabei noch eine Strafzahlung bis zur Jahresprämie!), dann sollten die weiteren Fahrer gemeldet werden beim Versicherer.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Nun bin ich in dem alter wo ich auch einen Minijob machen möchte. Meine Frage jetzt ist würde mir oder meinen Vater etwas abgezogen werden vom Wohngeld und Kinderzuschlag oder halt von dem Geld welches ich verdienen würde?

Wohngeldtabellen
Das Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung individuell berechnet. Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus der Wohngeldformel (§ 19 WoGG).

Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder zählt bei der Wohngeldberechnung:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

wie z.B.: Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs berücksichtigt?
Das Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich von Freibeträgen (z. B. bei Alleinerziehenden, für Schwerbehinderung oder bei Bezug einer Grundrente) und Abzugsbeträgen für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie bei Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Das Kindergeld und der Kinderzuschlag bleiben bei der Einkommensermittlung außer Betracht.
Die Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens ist komplex. Als Unterstützung steht hierbei der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung (BMWSB) zur Verfügung.
Das wohngeldrechtliche Einkommen leitet sich nach folgendem Schema ab:

usw.

Gruß siola55

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Also kündigen mußt du schon 1 Monat vorher!

Hast du den Vertrag online, also ohne Herz und Hirn eines Versich.vermittlers online abgeschlossen, dann endet dein Vertrag in der Regel nach 12 Monaten; also wäre dieser Vertrag zum 31.10. eines Jahres kündbar!?

Du hast dann online einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag abgeschlossen, welcher dann nur unter dem Jahr kündbar ist und eben nicht zum 31.12. eines Jahres :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Kommt auf den Versicherer an, wie kulant seine AKB sind (siehe Allg. Kraftfahrtbedingungen).

...und sozusagen durch diesen Anruf dann versichert ist...

Und nochmals zum Verständnis: das Auto ist doch versichert; es geht also nicht um den Versich.schutz für das Auto bei einem weiteren Fahrer, sondern allein um Höhe der Versich.prämie!

Einfach mal den Versicherer anrufen und nach dem evtl. Mehrbeitrag fragen...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Ein Blick in den aktuellen Wohngeldantrag hilft dir da schon weiter:

Bild zum Beitrag

usw. - also ganz easy ;-)

Gruß siola55

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Steuerklasse 6 bei nur einem Monat in zwei Jobs?

Achtung, kompliziert und lange Erklärung!

Hallo! Ich habe letztes Jahr den Job gewechselt. Bis Juli 2023 war ich mit 30 Stunden im alten Job beschäftigt. Ab August 2023 im neuen Job mit 40 Stunden.

Im Juli 2023 - dem letzten Monat bei meinem alten Arbeitgeber - bin ich aber schon mit 10 Stunden beim neuen Arbeitgeber eingestiegen, bei dem ich wie gesagt dann ab August 2023 mit 40 Stunden als einziger Job angestellt war.

Nun wird es kompliziert: In meinem neuen Job hat man mir für Juli aber die vollen 40 Stunden ausgezahlt, da man mit mir zur spät vertraglich die einmonatige Reduzierung auf 10 Stunden vereinbart hatte. So kam es, dass man mir für Juli, während ich noch mit 30 Stunden im alten Job war, im neuen Job Gehalt für 40 Stunden überwies, und mir dafür im August für 40 Stunden reale Arbeit den Lohn für 10 Stunden (August wurde mit Juli verrechnet).

Meinen Frau und ich haben dann mit Buhl die Steuererklärung für 2023 gemacht. Dabei stellte sich heraus, dass weder der alte noch der neue Arbeitgeber Steuerklasse 6 auf mein Gehalt für Juli gerechnet hatte und folglich nun dies nachträglich abgezogen wurde. Der Unterschied zwischen dem einen Gehalt für den einen Monat in Steuerklasse 6 und Steuerklasse 4 ergibt nun aber 1600 € weniger Rückzahlungdurch das Finanzamt - wobei ich mit den 10 Stunden "extra" im neuen Job im Juli 2023 nur gut 800 Euro zusätzlich zum alten Job verdient habe.

Entsprechend gehe ich davon aus, dass das Problem darin liegt, dass mein neuer Arbeitgeber fälschlicherweise im Juli mir Gehalt für 40 Stunden und im August für 10 Stunden ausgezahlt hat, weil ich dann auf ein ganzes Gehalt die Steueklasse 6 zahlen musste. In der Finanzabteilung meines neuen Arbeitgebers wird aber behauptet, dass die getauschte Auszahlung der Monate Juli und August keinen Einfluss hätte da ja das ganze Jahr berücksichtigt wird und nicht einzelne Monate. Darauf hatte ich mich verlassen, nun ist die Differenz aber wie gesagt so groß, dass ich daran zweifle.

Falls irgendwer es bis hierhin geschafft hat, freue ich mich sehr über eine Antwort!

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Die Lohnsteuerklasse hat doch gar keinen Einfluss auf deine Jahressteuer vom Finanzamt!

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Du hast ganz einfach deine Versich.prämie dann nicht fristgemäß bezahlt!?

Dein Versicherer meldet dies deiner Zulassungsstelle, daß kein Versich.schutz mehr besteht! :-((

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Falls du die gesetzliche EM-Rente meinst, gilt hier für Berufseinsteiger sowie Azubis folgende Regelung bei vorzeitiger Wartezeiterfüllung (ansonsten sind für gesetzl. Leistungen allg. 5 Jahre Wartezeit zu erfüllen!):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Berufseinsteiger/berufseinsteiger_node.html

wie z.B.: Doch sorgen Sie mit uns nicht nur für's Alter vor. Auch wenn Sie krank werden und nicht mehr arbeiten können, fangen wir Sie auf. Denn mit Ihren Rentenbeiträgen erwerben Sie auch Ansprüche auf medizinische und berufsfördernde Rehabilitation, Präventionsleistungen sowie auf Renten im Krankheits- und im Todesfall oder bei einer Erwerbsminderung.
oder hier die Erwerbsminderungsrente
Sind Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten? Dann können Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Diese erhalten Sie als Ersatz für Ihren bisherigen Lohn – für Ihre finanzielle Sicherheit.
Die Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich als Zeitrente gezahlt, also längstens drei Jahre. Danach kann sie zweimal verlängert werden. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand bis dahin nicht gebessert haben, erhalten Sie Ihre Rente unbefristet als Dauerrente.
Sind Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch drei bis unter sechs Stunden einsatzfähig, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert und bekommen eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Dieser Schutz gilt bei Berufseinsteigern bzw. Azubis jedoch erst nur mal bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall wegen der vorzeitigen Wartezeiterfüllung!

Gruß siola55

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Bin aber auf mein Vater seine Versicherung angemeldet...

Habe auch ein eigenes Auto...

Dies nennt sich Zweitwagen-Regelung über Vaters Kfz-Versicherung, wobei du der Fahrzeughalter bist und du dir später eine Rabattübertragung beantragen kannst, falls der Vater dann für immer auf diese SF-Klasse verzichtet. Dabei werden dir dann max. die Anzahl schadenfreier Jahre übertragen seit deinem Führescheindatum.

Angenommen ich melde noch ein Auto an...

Habe mein Führerschein seit 3 Jahren...

Dann hast du Anspruch bei jedem Versicherer auf die Führerschein-Regelung als Sondereinstufung SF 1/2 und du bist selbst der Fahrzeughalter. Dein Beitragssatz beträgt dann zwischen 60% bis max. 85% - je nach gewähltem Versicherer. Hierfür wird eine gut lesbare beidseitige Kopie deines Führerscheins benötigt für die Antragstellung.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Bei unfallfreiem Fahren erfolgt zum nächsten 1.1. eine Besserstufung in der SF-Klasse, was aber nicht automatisch auch einen niedrigeren Beitragssatz bedeutet wegen deiner Rabattstaffel (sie z.B. bei Kravag ab SF 15)

Auch kann sich die Versich.prämie trotz Besserstufung auch mal erhöhen, falls der Grundbeitrag vom Versicherer angehoben wird :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Bild zum Beitrag

Je höher die SF-Klasse, um so mehr Jahre bleibt der Beitragssatz auch mal erhalten, wie hier in der Rabattstaffel:

Bild zum Beitrag

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Dein AG muß dies anmelden. Da hilft dir die minijob-zentrale.de doch gerne weiter:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html

wie z.B.: Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Allerdings gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen eine Ausnahme. In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin  bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro - betragen. Wird die Grenze zwei Mal überschritten ist also statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText3

Oder hier der Link bei mehreren Minijobs: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html

wie z.B.: Mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern
Wer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sein. Voraussetzung ist, dass der Verdienst insgesamt 538 Euro monatlich nicht übersteigt. Liegt der Verdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr.
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Da kann was nicht stimmen: falls dein Arbeitgeber dich nicht als kurzfristige Beschäftigung angemeldet hat, dann hattest du einen Midijob (538,01€ bis 2.000€ mtl. Bruttolohn) mit reduzierten Sozialversich.beiträgen und somit nur mal max. 140€ Abzug: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/minijob-und-uebergangsbereichsrechner-2024/

Lohnsteuer beim Single in Lohnst.klasse 1 werden erst ab einem mtl. Bruttolohn von 1358€ einbehalten vom Lohnbüro.

Hallo, ich hatte ein Ferienjob gemacht und brutto 1020 verdient...

Vllt. hast du ja nur 2 Wochen gearbeitet, dann wäre vieles verständlicher mit den Abzügen...

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kann ich mein Schwiegereltern den Kontakt zu mein Kindern verbieten auch wenn wir in einem haus leben…?

Hallo, ich heiße Amani bin Mama von 2 tollen Kinder aktuell noch schwanger mit ne.3…. Habe dennoch ein große Problem und weiß nicht weiter, also mein Partner und ich sind seit 4 Jahren zusammen am Anfang war die Beziehung ein Traum, jedoch die Hölle mittlerweile, ob es wegen Streit, schlägerei. Etc. ist, mit meinen Schwiegereltern herrscht auch kriegt seit Tag 1, schlimm wurde es erst nach der Geburt meiner Tochter, da meine Schwiegermutter nur Söhne hat und sich eine Tochter gewünscht hat, hat sie mir schon immer gesagt wenn du eine Tochter bekommst ist es meine (Schwiegermutter)…

Egal was ist wir streiten uns alles wegen meiner Tochter, weil keiner versteht das es meine ist, sie kommen alle ständig zu meinem Kind und sagen dass sie die Oma Mama nennen soll, da es doch von meiner Schwiegermutter das Kind ist.
mich weiß nicht was ich machen soll, bin überfordert… 🥲

doch heute hat es gereicht, ich bin im 3 Monat schwanger, meine Schwiegermutter kam zum Frühstück von den Kinder mein Freund und mir, in die Küche , meinte Tochter hatte von mir Ärger bekommen, meine Schwiegermutter am ausrasten meinte sie ruft die Polizei ich soll das haus verlassen, und ging dann auf mich los…

mein Freund schütze seine Mutter warum verstehe ich nicht, aber das ist schon immer so gewesen…

ich versuche schon eine Wohnung zu finden um auszuziehen…

kann mir einer helfen was ich machen kann, kann ich mein Schwiegereltern den Kontakt zu mein Kindern verbieten auch wenn wir in einem haus leben…

(nur ich habe die Sorgerechte und die Aufenthaltsbestimmungsrechte)

würde mich um helfende antworten freuen

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kann ich mein Schwiegereltern den Kontakt zu mein Kindern verbieten auch wenn wir in einem haus leben…

Also Mutter und Tochter im selben Haus geht ohne große Probleme, jedoch mit Schwiegermutter und dir im selben Haus kannst du niemals glücklich werden :-((

Sorry, aber sie ist eine Rivalin von dir... :-((

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Die Halbwaisenrente wird bis längstens zum 27. Lj. gezahlt bei Vorliegen der Voraussetzungen laut der DRV (Deutsche Rentenversicherung) wie folgt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten_an_hinterbliebene.html

wie z.B.: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten_an_hinterbliebene.html#docb911d421-5275-4f5f-b7ea-ddee3f70919abodyText5

Auch noch interessant zu wissen:

Die Vorschriften zur Einkommenanrechnung bei Hinterbliebenenrenten finden bei Waisenrenten keine Anwendungen. Das heißt, dass diese Waisen unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen.

Nachzulesen wiederum bei der DRV bzw. in dem Link hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html#doce69bbf01-781e-43cb-bc43-70d072e23e97bodyText4

Gruß siola55

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Also ein Dauerschaden bzw. Invaliditätsgrad kann in der Regel frühestens nach 12 Monaten ab dem Unfalltag von einem Arzt festgestellt und muß in der Regel bis spät. 15 Monate nach dem Unfalltag dem Versicherer vorgelegt werden!

Vorher ist eine Auszahlung bis max. zur vereinbarten Todesfallsumme nur möglich als Vorschuss:

Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.
Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Du könntest einfach mal deine Eltern mit zu einem Versich.maklerbüro nehmen und euch gemeinsam über günstigere Varianten der Ersteinstufung informieren und beraten lassen mit div. Angebotsberechnungen...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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