Kann man in einem Nebengewerbe ein Praktikum machen?

Unternehmen tragen durch die Möglichkeit von Praktikantenstellen dazu bei, dass der Nachwuchs – im eigenen Betrieb oder für die gesamte Branche – gesichert wird. Ein Praktikum anzubieten lohnt sich, wenn man jetzt oder später Mitarbeiter, etwa Auszubildende, gewinnen will...
oder hier: Jeder kann ein Praktikum absolvieren und jeder Unternehmer kann Praktikanten einstellen. Praktika unterliegen im Gegensatz zu Ausbildungsverhältnissen keinen bestimmten gesetzlichen Regelungen, was die Voraussetzungen und Qualifikationen innerhalb eines Betriebs angeht.

Einfach mal googeln... ;-)

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Der Tag des Ereignisses ist maßgebend für den RS-Versicherer und nicht das RS-Schadenmeldedatum! Ergo kein RS-Fall möglich, ausser bei paar Kleinigkeiten - hier bietet die ARAG z.B. rückwirkender Rechtsschutz wie folgt an:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutz-mit-soforthilfe/?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=arag_google_de_search_brand_rechtsschutz&utm_agid=60674313078&utm_term=arag%20rechtsschutzversicherung%20r%C3%BCckwirkend&utm_id=1577316195&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI_raziLnuhQMVdqWDBx00LgNwEAAYASAAEgL77_D_BwE

Gruß siola55

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Der Teilkaskoschutz ist für Schäden durch äußere Einflüsse wie die Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmungen usw.) sowie Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden usw., jedoch niemals für Service und Reparaturen!

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Da hilft dir doch gerne das Internet weiter mit der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern:

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

wie z.B.: Voraussetzungen für die Familienversicherung
  • Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort aller Familienangehörigen liegt in Deutschland.
  • Das Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet beziehungsweise eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen.
  • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn ein freiwilliger Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.
  • Für Kinder mit Behinderung kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden.
  • Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich. Es gelten jedoch andere Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich für die Klärung direkt mit Ihrer AOK vor Ort in Verbindung.

Auch für den Kindergeldanspruch gibt es das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse zum Nachlesen ab Seite 12:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

wie z.B.:

Bild zum Beitrag

Mein Tipp hierzu: du solltest dich für einen lückenosen Kindergeldanspruch der Eltern als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung.

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Ja - da Selbstständige die KV-Beiträge in voller Höhe selbst bezahlen müssen und Arbeitnehmer nur die Hälfte davon; die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber:

Bild zum Beitrag

Bild zum Beitrag

Das Gesamteinkommen für die Beitragsberechnung rechnet sich folgendermaßen:

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/einkommen-beitragsberechnung-2006786

Gruß siola55

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Infos findest du in studis-online.de bzw. hier in dem Link: https://www.studis-online.de/studierendenversicherung/krankenversicherung.php

...ob ich mit einem Minijob als Student den Studententarif bekommen kann und somit krankenversichert bin

Du mußt sogar dich studentisch krankenversichern! Beim Minijob hast du ausser der RV keine Sozialversicherungen!!!

Mit der Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherungspflicht für Studierende. Danach kannst (und solltest!) du dich als Student/in freiwillig versichern.

Gruß siola55

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Durch den Splittingtarif bei Heirat kannst du und deine Frau auf eine Erstattung zählen, da in den ersten 7 Monaten dir zuviel Lohnsteuer einbehalten wurde (siehe Tabelle hier):

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf

Siehe hierzu auch auf Seite 2 die Erklärungen,

wie zum Beispiel:

- Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro fällt bei der Individualbesteuerung eine Steuer in Höhe von 7.495 Euro an, der Durchschnittssteuersatz liegt bei 18,7 %. Ist der Einkommensbezieher verheiratet und erzielt sein/e Partner*in kein Einkommen, werden beim Splitting-Tarif zweimal 20.000 Euro versteuert. Die Gesamtsteuerschuld beträgt dann nur 3.518 Euro, denn die zweimal 20.000 Euro werden infolge des progressiven Steuerverlaufs jeweils lediglich mit 1.759 Euro belastet (Durchschnittssteuersatz von 8,8 %).

Gruß siola55

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Kommt drauf an...

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutz-mit-soforthilfe/?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=arag_google_de_search_brand_rechtsschutz&utm_agid=60674313078&utm_term=arag%20rechtsschutzversicherung%20r%C3%BCckwirkend&utm_id=1577316195&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI_raziLnuhQMVdqWDBx00LgNwEAAYASAAEgL77_D_BwE

Also für eine Lapalie wie kleine Verkehrsverstösse usw.

Ansonsten in der Regel kein rückwirkender RS möglich:

Es gibt auch Fälle, in denen wir leider nicht rückwirkend helfen können:

  • Wenn Sie bereits einen Anwalt kontaktiert oder beauftragt haben
  • Wenn bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist – beispielsweise in Form eines Mahn- oder Klageverfahrens
  • Bei gewerblichen Angelegenheiten. Nur in Fällen, in denen Sie privat oder als Arbeitnehmer betroffen sind, können wir mit unserem Rechtsschutz mit Soforthilfe unterstützen
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Genauso wenig wie eine Gebäudeversicherung ohne Haus abschließen... :-((

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Auto wurde Mitte Mai 2022 beim (gebrauchten) Kauf im Renault Autohaus gleich über einen Spezialtarif für 2 Jahre stark vergünstigt KFZ- und Vollkasko versichert...

Also in der Kfz-Versicherung gibt es doch nur noch Jahresverträge...

und hier handelt es sich nicht um eine Prämienerhöhung, sondern dein 2-Jahres-Knebelvertrag läuft aus und somit hast du ja gar kein Sonderkündigungsrecht!?

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: Du wußtest doch von dem Spezialtarif und dass nach Ablauf des Sonderrabattes wieder die normale Prämie zu zahlen ist... !?

Ausserdem nennt sich sowas "Koppelvertrag" und diese sind in D doch verboten!?

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Sobald eine Lohn- oder Einkommensteuer einbehalten wird, sind davon dann zwischen 8% und 9% Kirchensteuer fällig - je nach Bundesland.

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Falls du das Kindergeld noch nicht beantragt hast, hierfür gibt es extra einen Kindergeldantrag für Vollwaisen:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt_ba031095.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1a-bkgg_ba035515.pdf

Gruß siola55

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Nachlesen kannst du dies in studis-online.de bzw. hier in dem Link: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php#rueckzahlung

Gruß siola55

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Dein Problem ist, dass nur die Eltern einen Kindergeldantrag stellen können, außer du bist Vollwaise - dann gibt es aber einen extra Ki-geldantrag :-((

Du bringst da so einiges durcheinander: bereits seit 2012 wurde die Einkommensgrenze für das Kind ganz abgeschafft und das Einkommen der Eltern hat noch gar nie eine Rolle gespielt beim Kindergeldanspruch (dies gibt es beim BAföG, da spielt das Einkommen und Vermögen eine Rolle)!!!

Das Kindergeld kann von den Eltern max. für 6 Monate rückwirkend beantragt werden - ausbezahlt wird es dann monatlich mit aktuell 250€ ;-)

Nachlesen kannst du dies alles im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse, z.B. für volljährige Kinder ab den Seiten 12 usw. hier in dem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

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Für Volljährige schau bitte mal hier in dem Link das Arbeitszeitgesetz:

https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++3a8fac4e-0069-11ee-8da9-001a4a160129

oder einfach mal googeln nach dem Arbeitszeitgesetz für Azubis:

wie z.B. hier: Azubis dürfen pro Tag nicht länger als 8 Stunden arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt, bei minderjährigen Azubis sind es 40 Stunden. Diese dürfen auch nur an 5 Tagen pro Woche arbeiten. Abweichungen und Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen erlaubt.

PS: Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

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Falls du keinen RA hast, kannst du den Versich.ombudsmann für die PKV einschalten - ist für dich kostenlos als Streitschlichter:

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie in unserem Schlichtungsverfahren die Rechtslage durch erfahrene Juristen unabhängig und kostenfrei überprüfen lassen, um außergerichtlich eine Lösung zu finden.

https://www.pkv-ombudsmann.de/

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Du kannst sogar aktuell bis 538€ mtl. Bruttolohn verdienen als geringfügige Beschäftigung ;-)

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

wie z.B.: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen.
  • Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
  • Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich.
  • Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst sowie Freiwilligendienst kann sich die Altersgrenze nach hinten bis zum Ende der Dienstzeit (maximal um 12 Monate) verschieben.
  • Kindern mit Behinderung steht die Familienversicherung zeitlich unbegrenzt offen, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Weitere Voraussetzung: Die Familienversicherung hat bereits bestanden, als die Behinderung eintrat. Die Behinderung muss mindestens sechs Monate vorliegen.
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Du selbst hast kein Problem damit - die Autoversicherung von den Stiefeltern übernimmt den Fremdschaden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Stiefeltern müssen die korrekte Prämie nachentrichten sowie erfolgt zum nächsten 1.1.2025 eine Schlechterstufung für die Schwiegereltern :-((

Mit der Teilkaskoversicherung sind nur Schäden mit äußerer Einwirkung abgesichert, also keine Eigenschäden beim Auto der Schwiegereltern. Dazu benötigen die Schwiegereltern einen Vollkaskoschutz!

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