Erstausstattung der Wohnung durch ARGE - Azubi

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Also die 585 € sind Bemessungsgrenze, davon wird das Arbeitsamt so weit ich Informiert bin eine Pauschale + Miete + ........ abziehen. Also beantrage es ruhig, lieber einmal beantragen und eine Absage bekommen als es gar nicht versucht zu haben.

Die Erstausstattung dürfte kein Problem werden wenn deine Eltern selber kein hohes Einkommen haben. Die werden dich dann besuchen kommen, sehen das du nichts hast und dann bekommst du so ca. 1200 € für die Ausstattung. Allerdings musst du alles nachweisen was du dir von diesem Geld gekauft hast.

Weitere Fördermöglichkeiten bestehen wie schon gesagt in dem Kindergeld welches durch eine Abzweigserklärung direkt auf dein Konto muss. Ansonsten kannst du je nach dem wie hoch bei euch die Mietpreise sind noch Wohngeld beantragen. Den Antrag stellst du bei dem zuständigen Rathaus, Stadthaus, Bürgercenter je nach dem wie es bei euch zuständig ist.

Hoffe ich konnte dir weiter helfen und wünsche dir schon mal viel erfolg für die Ausbildung.

Dodik90 
Fragesteller
 02.05.2011, 08:12

Super, vielen Dank!
Jetzt werde ich auf jeden Fall das ganze weniger skeptisch angehen, da ich schon mal ein paar Info's gesammelt habe!

 

Jawoll, du kannst BAB beantragen, wirst es auch bekommen sofern du bei deiner Ausbildung nicht über 585 euronen kommst und du kannst auch die Erstausstattung bekommen. Bei beiden Anträgen werden aber deine Eltern Ihre Einkommensverhältnisse nachweisen müssen. Achja wenn du dann alleine lebst vergiss nicht eine Abzweigserklärung bei der Familienkasse für das Kindergeld zu machen da das Kindergeld sonst deiner Mutter weiter angerechnet wird ;)

Dodik90 
Fragesteller
 29.04.2011, 07:23

Danke für die schnelle Antwort! Nur jetzt bin ich schon mal auf das erste Problem gestoßen: Ich verdiene ca. 670€ Brutto im ersten Lehrjahr, das heißt ja dann wohl kein BAB, obwohl die Ausbildungstelle so weit vom Elternhaus entfernt ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Unterstützung seitens ARGE (Erstausstattungshilfe) ebenfalls entfällt, oder hat die ARGE in diesem Punkt keine Messlatte in Sachen Bruttoeinkommen gesetzt? Und da wäre noch eine Sache, die ich gerne wissen möchte. Da ich bald Azubi bin und ein Einkommen von ca. 670€ Brutto habe, welche Hilfeleistungen kann ich vom Staat beziehen?
 

 

Schon mal danke im voraus für die Antwort!

Gruß,

Dimi

Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Arge ist der Wohnort und die Bedürftigkeit. Wenn beides zutrifft, steht dem nichts entgegen.

 

Wichtig ist, dass du dich nicht voreilig ummeldest und dass dasGeld aus anderen Quellen nich in dem Monat ankommt, in dem du die Leistungen der Arge empfängst, sonst musst du alles Zurückzahlen.