Haushaltsgemeinschaft bei erteilter Vollmacht?
Hey Leute,
ich würde gerne meine Mutter gegenüber dem Jobcenter vertreten also das ich Anträge abgeben und besprechen kann oder telefonisch Auskunft erhalte.
Nun ist es so, dass ich mit meiner Mutter in einer Wohnung wohne und wir weder zusammen haushalten und wirtschaften.
Es stellt sich mir die Frage, ob das Jobcenter durch die Vollmacht davon ausgehen kann, dass ich sie finanziell unterstütze und somit mein Einkommen angerechnet wird ?
2 Antworten
2 unterschiedliche Schuhe.
Wenn du bei deiner Mutter in der Wohnung lebst, habt ihr beide eine Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall müsstest du als Verdiener der Haushaltsvorstand sein und den Antrag beim Jobcenter stellen.
Eine Vollmacht hat nichts mit einem gemeinsamen Haushalt zu tun. Du kannst auch eine Vollmacht erhalten (von deiner Mutter) das du alle Geschäfte (welche) für sie erledigst.
es geht nicht darum das du nichts mit dem Jobcenter zu tun hast, es geht um eine Bedarfsgemeinschaft. In dem Moment, wenn du zu deiner Mutter ziehst, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Ab dem 25 Lebensjahr bzw.auch darunter, wenn man mit seinem anrechenbaren Einkommen seinen eigenen Bedarf decken kann, bildet man mit den Eltern keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mehr, es würde dann max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in betracht kommen.
Und mit dem Einkommen hat die Antragstellung schon gar nichts zu tun, selbst ein min.15 jähriges Kind könnte einen ALG - 2 Antrag stellen, bräuchte aber die Unterschrift von den Eltern und könnte unter 25 kein eigenständiges ALG - 2 unabhängig vom Einkommen / Vermögen der Eltern beziehen.
Das wird wohl nichts werden, wenn du nicht der gesetzliche Betreuer deiner Mutter bist, einen Antrag könntest du auch so abgeben bzw.einwerfen und auch als Beistand mit zu Terminen kommen.
Wie alt bist du denn, wohnst du mit ihr alleine und wie hoch ist dein Brutto und Nettoeinkommen ?
den Antrag kann er nicht abgeben, da seine Mutter zustimmen muss. Wird ein gesetzlicher Betreuer gestellt, (diese Frage ergab sich nicht) dann wird ein Vormund eingesetzt. Er kann diesen Vormund oder Vormundschaft übernehmen.
Warum sollte er für die Mutter keinen Antrag abgeben können ?
Wer will denn nachweisen wer diesen in den Briefkasten geworfen oder mit der Post verschickt hat ?
Die Mutter ist damit ja einverstanden, man darf dann nur keinen Nachweis über die Abgabe fordern, sollte man den Antrag persönlich abgeben wollen, dann muss man halt unter Umständen eine Vollmacht von der Mutter vorlegen.
Das war damit gemeint, ansonsten benötigt er halt eine Vollmacht von der Mutter, wenn er einen Nachweis haben möchte.
Naja ich bestehe halt immer auf einen schriftlichen Nachweis was ich abgegeben habe und da sagte man mir das geht nur mit Vollmacht weil ich nicht mehr in der BG bin.
Dann soll sie dir halt eine Ausstellen oder ist das ein Problem ?
Selbst wenn du noch zur BG - deiner Mutter gehören würdest, könntest du ohne z.B. diese Vollmacht nichts fürs sie erledigen, zumindest nichts was ihre Angelegenheiten betreffen würde.
Du hättest dann ab 18 Jahren einen schriftlichen, formlosen Antrag stellen können, dass du deine Belange in Zukunft selber erledigen möchtest, dann würdest du dann auch deine Leistungen aufs eigene Konto bekommen.
Ich habe mit dem Jobcenter ja gar nichts zu tun, da ich meinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken kann.