Geld angerechnet vom jobcenter?

4 Antworten

Dann gehörst Du nicht mehr zur BG und musst Dich, da Du gegenüber Deiner Mutter und Deinen Brüdern nicht zum Unterhalt verpflichtet bist, nur noch prozentual - bei 4 Bewohnern - mit 25 Prozent an den Kosten der Unterkunft + den allgemeinen Nebenkosten wie Strom und z.B. Internet beteiligen.

Desweiteren bist Du dann zur Zahlung des vollen Rundfunkbeitrags verpflichtet - denn für Dich besteht kein Befreiungsanspruch.

isomatte  27.05.2021, 09:24

Dein letzter Satz trifft nach Infos des Beitragsservices für Kinder unter 25 Jahren wohnhaft bei den bedürftigen Eltern nicht zu.

Da steht ,, Für wen gilt eine Befreiung noch "

Unter anderem wird da auch ein Kind unter 25 genannt, wenn es noch im Haushalt lebt, da steht aber nicht, dass es nur dann gilt, solange das Kind seinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann und somit dann noch zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern gehört.

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wilees  27.05.2021, 09:31
@isomatte

Meine Aussage bezog sich darauf, wenn das Kind aus der BG "aussteigt" .... dann ist es auch als U25-jährige/r zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet - so meine Kenntnis.

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isomatte  27.05.2021, 09:40
@wilees

Eben und genau deshalb habe ich den Kommentar geschrieben !

Laut Info des Beitragsservices gilt eine Befreiung auch für Kinder unter 25, wenn diese noch im Haushalt leben, von einem Auszug des Kindes ist ja keine Rede in der Frage.

Und da steht nichts davon dass das Kind unter 25 kein eigenes anrechenbares Einkommen haben darf, dass den Bedarf des Kindes decken würde.

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Als Kind bist Du im SGB - ll weder den Eltern und schon gar nicht deinen Geschwistern zum Unterhalt verpflichtet.

Deshalb würde bzw. darf dann dein Einkommen auch nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden, bei diesem Einkommen würde dein Leistungsanspruch ganz entfallen und Du würdest dann auch als unter 25 jähriges Kind nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Mutter gehören.

Du müsstest ihr dann im Regelfall deine Anteile an Miete, Haushaltsstrom, Lebensmittel usw. selber zahlen, was Du übrig hast darf nicht auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet werden.

Durch das entfallen deines Leistungsanspruchs könnte dann auch der der übrigen BG - entfallen, wenn deine Mutter und Geschwister den dann geringeren Grundbedarf mit anrechenbarem Einkommen decken könnten.

Aber selbst wenn nicht, könnte es passieren, dass man sie dann zur Beantragung von vorrangigen Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag auffordert.

Nein, du fällst dann aus der Bedarfsgemeinschaft komplett raus und von deinem Gehalt wird nichts angerechnet. Deine Mutter bekommt aber natürlich keine Geldleistungen mehr für dich bzw. musst du dann von deinem Einkommen anteilig Miete bezahlen.

Selbstverständlich wird Dein Einkommen auf Dein ALG 2, welches Du mutmaßlich als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter und Deinen Brüdern beziehst, angerechnet.

Bei dem genannten Lohn dürftest Du der Bedarfsgemeinschaft entfallen.