Würde mich Arbeitsamt/Jobcenter mich in Ruhe lassen sag ich mal, wenn ich einen teilzeit Job habe?

9 Antworten

Das Ziel ist immer, das du in Vollzeitarbeit kommst.

Allerdings dürfen die dir nur noch max. 1/3 der Leistungen streichen und wenn man immer brav seine 40 Bewerbungen einreicht, dann kann man auch mit 100% unendlich ALG2 beziehen.

Also von daher wären die schön doof, wenn die dich dann nicht in Ruhe lassen.

Käme darauf an ob du anderen gegenüber ( z.B. eigenen Kindern und Partner ) zum Unterhalt verpflichtet wärst oder z.B. als Kind ( junger Erwachsener ) noch bei deinen Eltern lebst und nicht zum Unterhalt verpflichtet sein würdest.

Dann käme es darauf an wie hoch dein eigener Bedarf wäre und wie hoch dein anrechenbares Einkommen, könntest du mit diesem dann deinen eigenen Bedarf decken, dann würde auch ein Teilzeitjob ausreichen.

Mal angenommen du wohnst bei den Eltern, mit dir leben da 4 Personen, die Warmmiete beträgt angemessene 800 €, du verdienst 1200 € Brutto und bekommst 900 € Netto aufs Konto.

Dann würden dir derzeit min.345 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zustehen + angenommen 200 € Kopfanteil für die Warmmiete = gesamt min.545 € an Bedarf.

Auf deine min.1200 € Brutto stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu, diese würden dann theoretisch von deinen 900 € Netto abgezogen und es blieben etwa 600 € anrechenbares Einkommen übrig.

Mit diesen ca.600 € könntet du dann deinen angenommenen Bedarf von 545 € selber decken und hättest deine Ruhe.

Freibeträge § 11 b SGB - ll

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Sie lassen dich in Ruhe, sobald du keine Leistungen mehr in Anspruch nimmst.

Wenn du dann trotzdem noch aufstocken müsstest, nicht. Ansonsten ist das deine Sache, sie sind dich damit los.

... nur dann, wenn Du mit dem Teilzeitjob genug verdienst, um keine Leistungen mehr zu benötigen.