Muss ich nach dem Abi vollzeit arbeiten?

3 Antworten

Vollzeit nicht, aber eine Teilzeitbeschäftigung, denn ein 450 € Brutto Job ist keine Teilzeit, sondern eine geringfügige Beschäftigung, erst in Teilzeit, also wenn du mehr als 450 € Brutto laut Arbeitsvertrag verdienst hast du eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

Es würde also ausreichen wenn du eine Teilzeitbeschäftigung hättest und mit deinem dann anrechenbaren Erwerbseinkommen deinen Bedarf bei deinen Eltern selber decken könntest.

Primon 
Fragesteller
 07.08.2019, 19:00

Okey verstehe. Jetzt ist einiges Übersichtlicher. Danke dir

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isomatte  07.08.2019, 19:50
@Primon

Bitteschön

Falls du noch Fragen hast benötige ich weitere Angaben von dir.

Wie viele Personen leben im Haushalt, was kostet die monatliche Warmmiete, was zahlen die Eltern für den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom und wie alt bist du ?

Dann könnte man berechnen wie hoch dein Grundbedarf bei deinen Eltern ist und wie hoch dein Einkommen dann sein müsste damit du damit deinen Bedarf nach Berücksichtigung deiner Freibeträge nach § 11 b SGB - ll mit deinem anrechenbaren Einkommen decken könntest.

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Familiengerd  20.09.2019, 13:53
ein 450 € Brutto Job ist keine Teilzeit, sondern eine geringfügige Beschäftigung

Auch ein Minijob/eine geringfügige Beschäftigung ist selbstverständlich eine Teilzeitbeschäftigung - nur eben nicht sozialversicherungspflichtig!

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isomatte  20.09.2019, 15:20
@Familiengerd

Das wird aber benötigt, ob nun ein Minijob auch eine Teilzeitbeschäftigung ist oder nicht, der FS - ler hat schon verstanden was damit gemeint ist.

Denn seit dem 01.01.2016 kann er im ALG - 2 Bezug als Kind ab der Vollendung des 15 Lebensjahres nicht mehr über seine Mutter durch die Familienversicherung mitversichert werden.

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Familiengerd  20.09.2019, 17:31
@isomatte

Das hat doch alles nichts damit zu tun, dass selbstverständlich auch der Minijob ein Teilzeitjob und Deine Aussage "ein 450 € Brutto Job ist keine Teilzeit, sondern eine geringfügige Beschäftigung" ganz einfach falsch ist!

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isomatte  20.09.2019, 19:10
@Familiengerd

Du kannst deine Anspielungen nicht lassen und musst alles auf die Goldwaage legen ?

Ich habe dem FS - ler doch zusätzlich erklärt was ich meine und damit ist das für mich erledigt !

Selbst wenn die Aussage nicht korrekt war und der Minijob auch eine Teilzeitbeschäftigung ist, nur halt keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, diese aber unter anderem beim FS - ler notwendig ist, wird er wissen was gemeint ist und darauf kommt es im Endeffekt an.

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Krankenversicherung hast du ab 451€. Oder bekommen deine Eltern Leistungen für dich (ALG II?)

Primon 
Fragesteller
 07.08.2019, 16:15

Ja , ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft

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grubenschmalz  07.08.2019, 18:19

Dann musst du dir einen Job suchen oder nix Leistungen

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TZ und 450 ist ja nicht unbedingt das selbe 450 ist eher geringfügig.

Such dir eine wirkliche TZ Beschäftigung mit 20-30h die Woche und du solltest deutlich über 450 liegen und kannst es trotzdem vergleichsweise ruhig angehen lassen. Bei Z. B. 10 brutto zwischen 866 und 1299 Brutto.

Primon 
Fragesteller
 07.08.2019, 17:15

Danke sehr für deine Antwort. Könntest du mir einige Vorschläge nennen welche Beruf in der Gehaltsrichtung exestieren. Wäre sehr nett von dir.

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Amayadesu  07.08.2019, 17:38
@Primon

Einfach on der Gegend umhören. Kassierer/Verkäufer werden immer gesucht. Von "Berufen" als Abiturient-Teilzeit Kraft zu sprechen finde ich schwierig. Du kannst dich ja nicht wirklich auf "Berufe" wie z. B. Bäcker als Teilzeit bewerben. Verkaufsjobs sind wohl am realistischen.

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dieLuka  07.08.2019, 18:15
@Primon

Die gehaltsrichtung 10 Euro brutto ist knapp über Mindestlohn (9.19). Das sollte selbst ungelernt an verschiedenen Stellen möglich sein. Schau halt wo man dich ungelernt nimmt.

Kurierfahrer, Verkäufer im Supermarkt oder der Bäckerei, Putzkraft Z. B. Im Kino,.....

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Primon 
Fragesteller
 07.08.2019, 18:55
@dieLuka

Okey, danke sehr für die Ratschläge. Werde mich auf die Gebiete fokussieren

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Familiengerd  20.09.2019, 14:09

Auch ein Minijob ist ein Teilzeitjob - nur eben nicht sozialversicherungspflichtig.

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dieLuka  20.09.2019, 17:50
@Familiengerd

Es ist eine Spezialform. Spezialisierung ist nicht gleich Generalisierung daher die Formulierung.

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Familiengerd  20.09.2019, 18:02
@dieLuka
Spezialisierung ist nicht gleich Generalisierung

Ach!

Aber was hat das damit zu tun, dass auch der Minijob ein Teilzeitjob ist?!?

Jeder Minijob ist ein Teilzeitjob, aber selbstverständlich ist nicht jeder Teilzeitjob ein Minijob - wenn du das oder Ähnliches damit sagen willst ...

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dieLuka  20.09.2019, 18:47
@Familiengerd

Heute ist wohl Luka wiederhol dich Tag.

Es ist eine Spezialform.

Der Fragestellerin wurde gesagt sie müsse Vollzeit arbeiten wg der KV usw.

Die Fragestellerin hat TZ mit 450 gleichgesetzt.

450 ist Teilmenge von TZ aber nicht =.

Daher der Hinweise das TZ eben auch deutlich mehr ist und sie nicht VZ arbeiten muss um versichert zu sein.

Wo ist das Problem?

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