Kindergeld mit Ausbildungsplatz trotz Gap Year?
Hey!
Ich habe mit unserer Berufsberaterin in der Schule schon darüber geredet. Diese meinte, dass ich ruhig ein gap year machen kann und weiterhin Kindergeld bekomme, wenn ich nachweisen kann, dass ich mich währenddessen aktiv für Ausbildungen bewerbe.
Wie schaut's aber aus, wenn ich einen Ausbildungsplatz für 2025 bestätigt habe, aber bis dahin reisen möchte? Weil aktiv bewerben tu ich mich dann ja nicht mehr. Kriege ich (bzw meine Eltern) in dem Jahr dazwischen trotzdem Kindergeld?
2 Antworten
Wenn Du dich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend meldest und auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist und entsprechende Nachweise erbringen kannst, dann kann ab der Vollendung des 18 bist längstens Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Auch wenn Du schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Wenn Du also einen Azubivertrag ab 2025 in der Tasche hast, der Beginn der Ausbildung aber schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich wäre, besteht meiner Kenntnis nach kein Anspruch auf Kindergeld, dann erst wieder zu Beginn der Ausbildung.
Nein. Meine Tochter war nach der Schule 1 Jahr in Australien. In dieser Zeit gab es kein Kindergeld. Erst mit Aufnahme der Ausbildung anschließend wurde wieder Kindergeld gezahlt.
Ich kann nur meine Erfahrung weitergeben. Uns wurde nichts gezahlt während des Auslandsjahres. Was sollten das auch für Bewerbungen sein, während sie sich woanders befindet. Das Jahr hätte sie ja nicht abgebrochen, für eine im Reisejahr angebotene Ausbildung. Also wurde die Zahlung ja auch zu Recht eingestellt.
Die Frau von der Argentur für Arbeit meinte, dass ich mit einem Nachweis für aktive Bewerbungen für Ausbildungen weiterhin Kindergeld bekomme