Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft (Hartz 4)?

Hey,

ich bin aktuell 18 Jahre alt und wohne mit meinem Bruder (16 Jahre) und meiner Mutter in einer Wohnung.

Aktuell gehe ich für ca.1100,-€ (Netto) arbeiten. Laut meiner Recherche dürfte ich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zählen, da ich Einkommen erziele, welches zur Deckung meines Lebensunterhaltes ausreicht.

Nun habe ich aber folgendes gelesen:

"Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. [...]
Danach muss jeder für sich selbst einkaufen, seine Wäsche selber waschen, eigene Möbel kaufen, etc."

a) Somit würde ich ja, trotz meines Einkommens, zur Bedarfsgemeinschaft zählen oder?

Ich glaube aber gelesen zu haben, dass das Jobcenter in der Beweispflicht ist und somit ja eig. mir nachweisen müsste, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht.

b) Aber wie sollen/wollen die das beweisen?

c) Kann ich nicht einfach behaupten, dass keine BG zwischen mir und meiner Mutter und meinem Bruder mehr besteht, ich aber weiter in der Wohnung wohne und mich aber selbst um meinen Lebensunterhalt kümmere. Und würde das dann zu einer Haushaltsgemeinschaft führen?

d) Und wäre eine Haushaltsgemeinschaft eher nachteilig für meine Mutter?

Arbeit, Familie, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, haushaltsgemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen
Wer gehört zu meiner Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft?

Hallo, leider muss ich jetzt auf ALG2 zurückgreifen, doch das Ausfüllen des Antrages erweißt sich als nicht so sonderlich leicht.

Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, wie ich die Personen in meinem Haushalt einzustufen habe.

In diesem Haus (dem Haus meiner Eltern) leben meine Eltern (Meine Mutter und mein Vater) meine Schwester und meine Freundin (Sie zahlt monatlich einen Betrag für Unterkunft und Lebensmittel)

Bis eben bin ich davon ausgegangen, dass meine Familie (Vater, Mutter, Schwester) mit mir in einer Haushaltsgemeinschaft leben (Ich daher für diese jeweils die Anlage HG ausfüllen muss) und mit meiner Freundin, da wir anscheint eine Eheähnlichebeziehung führen (Kein Kind, jedoch leben wir seit 7 Jahren im Haus meiner Eltern zusammen. Gilt dies also trotzdem?), in einer Bedarfsgemeinschaft.

Doch ich stolpere jetzt bei der Anlage HG über Punkt 1.2 "Person in meiner Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben dieser Anlage beziehen" wäre das dann z.B. meine Mutter? Wenn ja wen muss ich bei Punkt 2 eintragen: "Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und mit der in Abschnitt 1.2.1 genannten Person verwandt oder verschwägert sind" - Mein Vater und meine Schwester?

Eine weitere Frage die sich mir stellt: Wenn meine Eltern eine HG für mich wäre und meine Freundin eine BG, wie wäre es für meine Freundin. Wäre ich da ihre BG und meine Familie lediglich eine WG?

Ich danke jetzt schon jedem der mir hierbei helfen möchte Liebe Grüße

ALG II, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, haushaltsgemeinschaft
Haushaltsgemeinschaft brauche hilfe bei Formulierung bei widerspruch

ich bin 38 Jahre alt, seit einigen Jahren Hart IV Empfänger und lebe bei meinen Elten. Aufgrund meiner Depressiven Erkrankung war ich erst teils erwerbstätig nun voll mit Einschränkung. Auf den Altem Formular für die Weiterbewilligung für Hartz IV Empfänger stand was von einer Bedarfsgemeinschaft. Das Neue will jedoch wissen wie viel Menschen im Haushalt Wohnen. Da kommt die Sache mit Haushaltsgemeinschaft Nun lebe ich bei meinen Eltern und beide sind Renter, Mutti bekommt 850 Euro Rente und Pappi 350 Euro Rente. Die Miete beträgt 350 Euro Warm. Nun nehmen wir an Sie glauben mir nicht und der Widerspruch hat nicht funktioniert. Wie wird hier berechnet. Nun habe ich bereits einige fragen gestellt und Sie auch beantwortet bekommen.

Jetzt meine hoffentlich letzte. Laut den vorherigen aussagen gibt es einen Freibetrag für die Personen die in dieser Wohnung Wohnen. Dies soll laut Informationen der Regelsatz x 2 pro Person im Haushalt sein + Miete. Hier spielt es eigentlich keine rolle mehr ob ich angebe ob ich gemeinsam Wirtschafte oder nicht, denn beide sind Rentner und beide verdienen darunter. Hier mein vorhaben einen Widerspruch auf Haushaltsmeinschaft + alle informationen die Sie benötigen wo ersichtlich ist, auch wenn Sie eine Haushaltsgemeinschaft einstufen, es nicht zu kürzen gibt. Letzendlich brauche ich hier nur die Information wie ich dieses schreiben formulieren soll und auf welche Gesetze und berechnungsgrundlagen ich bezug nehmen soll


Betreff: Widerspruch eine Haushaltsgemeinschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicherweise ist es mir in den Vorherigen Anträgen entfallen, Sie zu informieren, dass ich bei meinen Eltern Wohne. Da ich 37 Jahre bin und die Unterhaltspflicht bis 25 Jahre gilt, bin ich davon ausgegangen das dies keine Relevanz hat. Sicherlich ist Ihnen unter anderem meine Gesundheitliche Lage in der vergangen Zeit bekannt in welcher ich Depressiv krank gewesen bin. Alle Handlungen des Alltäglichen Lebens sind mir schwer gefallen. Dementsprechend bitte ich Sie mein Versäumnis nachzusehen.

Da beide Elternteile Renter sind und dementsprechend wenig verdienen, Nachweise sind beigefügt, ist aufgrund der Freibeträge hier ohnehin nichts zu berechnen. Miete Warm 380,57 Euro Rente Vatti 347,49 Euro und Rente Mutti 756,32 Euro. In der Summe ergibt es 1484,38 Euro. Nach Grundlage des § 9 Abs 5 SGBII und Bedarf laut § 9 Abs. 5 ist hier ein Freibetrag von 2 x 353 x 2 = 1.412€. + Miete anzuwenden, Gesamt 1792,57 Euro.


Hartz IV, Widerspruch, haushaltsgemeinschaft

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