Wird ein Kind aus zweiter Ehe auf den Kindesunterhalt der Kinder aus erster Ehe angerechnet?

Hallo Zusammen, bevor ich zum Rechtsanwalt gehe und dort ein Fass aufmache, frage ich hier die Community. Ich bin zum zweiten Mal verheiratet, habe drei Kinder (11, 13, 17) aus erster Ehe und eine Tochter (14 Monate) aus zweiter, aktueller Ehe. Ich zahle jeden Monat 870,00 € Kindesunterhalt an meine Ex-Frau, bei der meine ersten drei Kinder auch hauptsächlich leben. Daran hatte sich auch nach der Geburt meiner jüngsten Tochter nichts geändert. Nun bin ich seit einiger Zeit krank, stehe im Krankengeldbezug und merke langsam, dass das Geld von vorne bis hinten nicht reicht. Nach Abzug des Kindesunterhalts, der Miete und Nebenkosten, einiger sonstiger regelmässiger finanzieller Verpflichtungen, bleibt eigentlich kein Geld mehr für den täglichen Bedarf übrig. Meine Frage ist daher, ob und inwiefern meine Tochter (Ehefrau kann nicht angerechnet werden, das weiß ich) Anrechnung finden kann bei der Berechnung des Unterhalts für meine drei Erstgeborenen? (Meine Ex-Frau fährt diesen Monat schon das zweite Mal in diesem Jahr in Urlaub, während wir ohne Geld hin und her zu schieben noch nicht mal wüssten, wovon wir einkaufen gehen sollen) Meine Ehefrau arbeitet übrigens zur Zeit noch nicht, da unsere Tochter noch so jung ist und wir vor meiner Erkrankung (Krankengeld) zwar schon sehr sparsam sein mussten, aber immerhin mit dem Geld auskamen und uns die Zeit mit unserem/für unser Kind prinzipiell wichtiger ist als Geld an sich. Meine Ex-Frau arbeitet als Krankenschwester und verdient fast soviel, wie ich an Krankengeld bekomme. Bin Euch für jede ernst gemeinte Antwort dankbar. Wenn der Sachverhalt ohne weitere Angaben nicht beantwortet werden kann, bitte fragt zurück. Danke!

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