Wird ein Kind aus zweiter Ehe auf den Kindesunterhalt der Kinder aus erster Ehe angerechnet?
Hallo Zusammen, bevor ich zum Rechtsanwalt gehe und dort ein Fass aufmache, frage ich hier die Community. Ich bin zum zweiten Mal verheiratet, habe drei Kinder (11, 13, 17) aus erster Ehe und eine Tochter (14 Monate) aus zweiter, aktueller Ehe. Ich zahle jeden Monat 870,00 € Kindesunterhalt an meine Ex-Frau, bei der meine ersten drei Kinder auch hauptsächlich leben. Daran hatte sich auch nach der Geburt meiner jüngsten Tochter nichts geändert. Nun bin ich seit einiger Zeit krank, stehe im Krankengeldbezug und merke langsam, dass das Geld von vorne bis hinten nicht reicht. Nach Abzug des Kindesunterhalts, der Miete und Nebenkosten, einiger sonstiger regelmässiger finanzieller Verpflichtungen, bleibt eigentlich kein Geld mehr für den täglichen Bedarf übrig. Meine Frage ist daher, ob und inwiefern meine Tochter (Ehefrau kann nicht angerechnet werden, das weiß ich) Anrechnung finden kann bei der Berechnung des Unterhalts für meine drei Erstgeborenen? (Meine Ex-Frau fährt diesen Monat schon das zweite Mal in diesem Jahr in Urlaub, während wir ohne Geld hin und her zu schieben noch nicht mal wüssten, wovon wir einkaufen gehen sollen) Meine Ehefrau arbeitet übrigens zur Zeit noch nicht, da unsere Tochter noch so jung ist und wir vor meiner Erkrankung (Krankengeld) zwar schon sehr sparsam sein mussten, aber immerhin mit dem Geld auskamen und uns die Zeit mit unserem/für unser Kind prinzipiell wichtiger ist als Geld an sich. Meine Ex-Frau arbeitet als Krankenschwester und verdient fast soviel, wie ich an Krankengeld bekomme. Bin Euch für jede ernst gemeinte Antwort dankbar. Wenn der Sachverhalt ohne weitere Angaben nicht beantwortet werden kann, bitte fragt zurück. Danke!
6 Antworten
Wenn du der Vater des weiteren Kindes bist, wird dir eine entsprechender Betrag für die Versorgung deines weiteren leiblichen Kindes angerechnet.
Der Betrag ist aber nicht so hoch, als dass du davon alle Kosten decken könntest. ist halt das gleiche wie beim Unter halt, davon kann mann /frau auch nicht alle Kosten decken.
Alle Kinder sind hier gleichberechtigt im Unterhalt. Deine jüngere Tochter bekommt hier keinen Sonderstatus!
Du kannst aber natürlich schon überprüfen lassen, ob du nicht weniger Unterhalt zahlen müsstest, weil jetzt 4 Kinder vorhanden sind.
Hier würde ich aber zu einem Anwalt und Beratung raten!
Hier geht es aber nur um den Unterhalt zwischen den Kindern. Wenn es euch so schlecht geht, dann muss halt deine Frau wieder arbeiten gehen
Auf die Idee hätte ich auch kommen können. Aber ernsthaft, das hat mit meiner Frage nichts zu tun. Wenn ich wieder gesund bin, was hoffentlich bald der Fall ist, und weniger verdienen sollte, was dann? Mir geht es grundsätzlich um die Frage, ob meine jüngste Tochter generell bei der Unterhaltsberechnung für die ersten drei eine Rolle spielt oder nicht.
Hab ich doch geschrieben. Alle 4 sind gleichberechtigt, daher kann es schon sein, dass du an die ersten 3 weniger zahlen musst, durch das Hinzukommen des jüngsten Kindes. Hier ist aber immer ein Anwalt zu empfehlen, da hier der Unterhalt über das Gericht neu geregelt werden muss
... oder zumindest Jugendamt, die berechnen auch
grundsätzlich musst Du immer wenigstens den Mindestunterhalt zahlen, also den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle - egal, wie viele Kinder da sind. Falls Dein Einkommen aber nicht zur Leistung von 4 x Mindestunterhalt ausreicht, liegt ein Mangelfall vor und du kannst jeden der 4 Unterhaltsansprüche um denselben Prozentsatz kürzen. Da Du Krankengeld bekommst,gehe ich davon aus, dass Du derzeit nicht arbeiten gehen kannst, also auch keinem Nebenjob nachgehen kannst.
Alle vier Kinder sind gleich unterhaltsberechtigt. Dir muss als Erwerbstätiger (und als das giltst du ja auch im Krankengeldbezug) ein Selbstbehalt von 1080 Euro bleiben. Der Rest aufgeteilt auf die 4 Kinder, ja nach Alter abgestuft. Das findest du so auch in der Düsseldorfer Tabelle. Vermutlich wird das jetzt ein Mangelfall, da du aber zZ nicht arbeitsfähig bist, kann man dir hier auch keinen Strick drehen bezüglich erhöhter Erwerbsobliegenheit.
Ein bestehender Titel für den Unterhalt musst du erst bei Gericht ändern lassen.
Alles was ihr mehr braucht als diese 1080 Euro könnte deine Ehefrau dazu verdienen.
Anpassung des unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle, mehr kann ich nicht dazu sagen. anwalt
Einen Sonderstatus soll meine Tochter ja auch gar nicht haben. Genug zu essen ist keine Sonderstatus, oder?