Wird Kindergeld auf die Sozialhilfe angerechnet oder ist sie zweckgebunden und dadurch geschützes Einkommen?

3 Antworten

Wenn du Leistungen nach dem SGB -  Xll meinst und das Kind nicht mehr im Elternhaus lebt,dann würde das Kindergeld nur auf die Leistungen des Kindes angerechnet,wenn es dieses von den Eltern auch tatsächlich bekommen würde !

Beziehen die Eltern bzw.das Elternteil welches das Kindergeld bekommt nicht selber Leistungen nach dem SGB - ll  / SGB - Xll oder andere Sozialleistungen,dann würde das Kindergeld meines Wissens sicher sein.

Das trifft aber im SGB - ll nicht zu,da wird es auf den Bedarf des Kindes angerechnet,solange es dieses zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigen würden,wenn es im Haushalt der Eltern / Elternteil lebt.

Selbst wenn das Kind dann nicht mehr bei den Eltern leben würde,müsste das Kind dann das Kindergeld von den Eltern einfordern,wenn es nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würde,sonst könnte das Kindergeld vom Jobcenter als fiktives Einkommen auf den Anspruch angerechnet werden.

... was ist mit Sozialhilfe gemeint? Wohngeld/Lastenzuschuß ist auch so etwas und da bleibt es anrechnungsfrei, so jedenfalls meine Erlebnisse.

Das wird angerechnet als Einkommen.