Werden Fahrtkosten auf das ALG 2 angerechnet?
Hallo zusammen,
es geht darum, dass ich einem Minijob nachgehe und zudem Arbeitslosengeld 2 beziehe.
Da ich Zeitungszusteller bin und nicht nur in meiner Heimatstadt Zeitungen zustelle, bekomme ich vom Arbeitgeber für die gefahrenen Strecken, die ich mit dem eigenen PKW zurücklege, eine Reisekostenerstattung.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass diese anrechnungsfrei ist (vergleiche Urteil: Sozialgericht Detmold [Az.: S 18 AS 871/12]).
Nun meint der Sachbearbeiter allerdings Folgendes:
»… Auch die Fahrtkostenerstattungen Ihres Arbeitgebers sind als Einkommen anzurechnen, da Fahrtkosten bereits durch den gewährten pauschalisierten Freibetrag von 100,00 € monatlich berücksichtigt werden. …«
Wer hat nun Recht?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
6 Antworten
Das SGB II schreibt in § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen:
"(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen."
Und in § 11b Absetzbeträge:
"(1) Vom Einkommen abzusetzen sind ...
5.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben ..."
Wenn dein Chef dir also z. B. 500,- gibt für Spesen, dann ziehst du davon deine Kosten ab - also Sprit plus Abnutzung deines PKW bzw. pauschal 20 Cent pro km.
Was übrig bleibt ist logischerweise DEIN Einkommen!
Der pauschale Freibetrag von 100,- in § 11 b Absatz 2 gilt für die Anfahrt zur Arbeitsstelle - nicht für Fahrten während der Arbeitszeit!
Gruß aus Berlin, Gerd
Wird nicht angerechnet, durfte bei mir auch nicht angerechnet werden. Aber der Arbeitgeber sollte es als Aufwandsentschädigung bezeichnen, denn die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und zurück sind schon in den 100 Euro Freibetrag enthalten und diese werden angerechnet. Also sollte konkret bezeichnet werden, dass es das Kilometergeld während der Arbeit ist.
Die Reisekostenerstattung ist KEIN Einkommen, sondern eine zweckgebundene Zahlung.
Sie muss natürlich separat neben der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden.
Vielen Dank für eure zahlreichen und vor allem informativen Antworten!
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt. Vielleicht handelt es sich auch einfach nur um ein Missverständnis und die Sachbearbeiterin hat die zweckgebundenen Ausgaben für die Kosten gehalten, die mir zum Aufsuchen der Arbeitsstätte entstehen.
Über das Ergebnis werde ich euch informieren.
Hallo und vielen Dank für eure Hilfe!
Ich wollte euch ja noch über den Ausgang der Situation informieren.
Zunächst muss ich hier das Jobcenter vor Ort loben. Die Sachbearbeiterin benötigte nur einen Tag zur Bearbeitung meines Anliegens.
Mit dem heute zugestellten Änderungsbescheid eröffnete sie mir, dass die Fahrtkosten auf Grundlage meines Schreibens nun doch nicht angerechnet werden.
Hier fällt mir ein großer Stein vom Herzen, da ich meinen Minijob aus finanziellen Gründen sonst hätte aufgeben müssen.
Mach deinem "Sachbearbeiter" klar, dass du dann Kilometergeld vom Amt verlangst!