Wird bei Grundsicherung das Einkommen meiner Frau angerechnet?

3 Antworten

Ihr seid euch als Ehepaar zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, soweit das durch Einkommen möglich ist.

Was bekommst Du denn derzeit und was muss an Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Deiner Frau stünden dann auf Erwerbseinkommen auf jeden Fall min. Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, bei min. 1200 Euro Brutto wären das derzeit max. 348 Euro Freibetrag.

Würde sie jetzt angenommen 1400 Euro Netto aufs Konto bekommen, dann blieben max. 1052 Euro anrechenbares Nettoeinkommen.

Derzeit liegt der Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei jeweils 451 Euro, bei 2 Personen also min. 902 Euro.

Da blieben ggf.nur um die 150 Euro für eure Warmmiete übrig, wenn sonst kein weiteres Einkommen dazu kommen würde.

Dann stünde dir auf jeden Fall noch der Differenzbetrag bis zu eurer Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu.

RoterSeeigel 
Fragesteller
 15.11.2023, 23:19

Die können doch meine Frau nicht zwingen für meinen Lebensunterhalt aufzukommen. Sie braucht ihr Geld selber. Sie muss ihre Familien im Heimatland auch noch finanziell unterstützen. Sie hat noch einen Sohn dort der aufgrund des geringen Einkommens nicht nach Deutschland darf. Wenn sie nun meinen Lebensunterhalt auch noch decken muss, dann wird das ja nie was. Da muss man irgendwas gegen machen können. Wenn sie nicht bei mir wohnt, dann hat sie mehr Geld. Heißt das, dass behinderte Menschen nur alleine Leben dürfen, weil ansonsten der Partner die behinderte Person unterhalten muss? Da würde jeder abhauen.

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isomatte  16.11.2023, 04:31
@RoterSeeigel

Du bist ja lustig !

Deine Frau ist mit dir und nicht ihrer Familie verheiratet, ihr seid euch wie schon geschrieben zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, soweit es das Einkommen erlaubt.

Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht zur Finanzierung der Familie im Ausland gedacht.

Wenn sie mit ihrem bereinigten Nettoeinkommen ihren eigenen Bedarf decken kann, wird ein evtl.vorhandener Überschuss mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Da hilft auch kein Auszug der Frau, wenn die Trennung nicht auf Dauer ist, also eine Scheidung eingereicht würde und selbst dann gibt es zumindest im Trennungsjahr bei entsprechendem bereinigten Nettoeinkommen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.

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Ja natürlich, jedes Einkommen das in der Familie anfällt wird eingerechnet.

RoterSeeigel 
Fragesteller
 15.11.2023, 23:18

Die können doch meine Frau nicht zwingen für meinen Lebensunterhalt aufzukommen. Sie braucht ihr Geld selber. Sie muss ihre Familien im Heimatland auch noch finanziell unterstützen. Sie hat noch einen Sohn dort der aufgrund des geringen Einkommens nicht nach Deutschland darf. Wenn sie nun meinen Lebensunterhalt auch noch decken muss, dann wird das ja nie was. Da muss man irgendwas gegen machen können. Wenn sie nicht bei mir wohnt, dann hat sie mehr Geld. Heißt das, dass behinderte Menschen nur alleine Leben dürfen, weil ansonsten der Partner die behinderte Person unterhalten muss? Da würde jeder abhauen.

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Es zählt immer das Familieneinkommen

RoterSeeigel 
Fragesteller
 14.11.2023, 23:55

Aber was heisst das dann genau, wie viel duerfte sie verdienen damit nichts angerechnet wird?

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RoterSeeigel 
Fragesteller
 15.11.2023, 00:16
@adelaide196970

Das heißt zb wenn Sie jetzt 1400 Euro verdient im Monat, dann bekomme ich keine Leistungen mehr?

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RoterSeeigel 
Fragesteller
 15.11.2023, 00:20
@adelaide196970

Dagegen muss man sich ja wehren können. Wir sind noch Mitte 20 und erst seit 2 Jahren verheiratet und nun will meine Frau sich endlich einen Job suchen und soll dann davon ihren Ehemann finanzieren? Also kann mir nicht vorstellen, dass sowas eine Frau gut finden würde. Bin mir sicher, dass sowas bei einigen auch die Beziehung ruinieren kann. Ich will ja auch nicht von dem Geld meiner Frau abhängig sein.

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UnterhaltungNRW  15.11.2023, 12:54
@RoterSeeigel

Eine kleine Summe bleibt davon . Ansonsten...... Was glaubst du warum so viele komfortabel Harzen statt zu arbeiten. Dann lasst euch halt wieder scheiden. Schwupps schon alles gut.

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RoterSeeigel 
Fragesteller
 15.11.2023, 12:58
@UnterhaltungNRW

Meine Frau will aber arbeiten. Sie mag es nicht vom Staat abhängig zu sein. Aber wenn sie arbeitet haben wir wahrscheinlich sogar etwas weniger Geld als jetzt. Außer sie bekommt einen guten Job wo sie 2000-3000 im Monat verdient. Das wird aber erstmal nicht der Fall sein. Und bei mindestlohn haben wir alle weniger. Zusätzlich müssen wir dann auch noch Rundfunkgebühren usw. zahlen. Müssen wir jetzt nicht.

Wir haben auch ein kleines Baby. Von daher ist jeder cent wichtig. Aber da fehlt ja dann echt die Motivation zu arbeiten wenn alles angerechnet wird.

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UnterhaltungNRW  15.11.2023, 13:01
@RoterSeeigel

Erwerbsunfähigkeit. Dauerhaft? Rente beantragen. Nicht dauerhaft? Etwas arbeiten das dir nicht im Weg steht.

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