Angenommen jemand ist arbeitslos und ohne festen Wohnsitz. Würde das Jobcenter auch ein WG Zimmer als Unterkunft genehmigen?

6 Antworten

Die Jobcenter erstatten grundsätzlich maximal die höchsten je nach Kommune angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

In Härtefällen, wie z.B. Obdachlosigkeit, sollten auch (temporär) höhere Kosten erstattet werden.

Ggf. muß man nachhelfen :)

Eine Meldeadresse braucht man allerdings.

Selbstverständlich. Obdachlosigkeit oder kein fester Wohnsitz, schließt den Bezug von Alg 2 nicht aus.

Das WG-Zimmer muss von der Größe und von den Kosten angemessen sein. In Zeiten von Corona, Sozialschutzpaketen und dem § 67 SGB 2, können/müssen in bestimmten Fällen, aber auch unangemessene Unterkunftskosten für mindestens 12 Monate übernommen werden.

Das gilt auch für die Kaution. Die muss unabhängig von § 67 SGB 2 übernommen werden.

Achtung: Mietkautionen übernimmt ein Jobcenter regelmäßig nur als Darlehen, was vom Alg 2 zurück gezahlt werden muss. In der Regel behält das Jobcenter hier jeden Monat 10 % des Regelsatzes ein.

Der Alg 2 Regelsatz für eine Person beträgt derzeit monatlich 449 € . 10 % davon sind 44,90 € .

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/67.html

Du musst nicht obdachlos sein, um ein WG-Zimmer vom JobCenter genehmigt zu bekommen. Zuvor musst du jedoch ein Angebot mit der vorraussichtlichen Miete vorlegen und vom JobCenter genehmigen lassen. Die Kaution musst du extra beantragen, sie wird in der Regel nur als Darlehen gewährt.

Kaution wenn, dann nur als Darlehen. Gegen eine WG ist nichts einzuwenden.

Klar.. Es gibt in deinem Bundesland eine Wohnkostengrenze für Unterkünfte. Solange diese nicht überschritten ist, kannst du dich überall einmieten.. Kaution wird höchstwahrscheinlich auch gezahlt.

GutenTag2003  18.04.2022, 13:51
Kaution wird höchstwahrscheinlich auch gezahlt.

Als Darlehen ... und ist zurückzuzahlen

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