Zuflussprinzip Hartz 4?
Hallo zusammen,
ich habe am 27.09.2021 eine Stelle aufgenommen und werde am 15.10.21 das Gehalt in Höhe von 500 Euro Netto bekommen für die 4 Tage. Für Oktober bekomme ich mein Gehalt erst am 15.11.2021 in Höhe von 2500 Netto.
Ich habe Leistungen vom Hartz 4 heute für den Monat Oktober bekommen.
So zu meiner Frage: Wie wird hier jetzt Zuflussprinzip angewendet. Von welchem Gehalt wird hier verrechnet? Ich habe gehört, dass der Monat gezählt wird wann das Geld aufm Konto war.
Vielen Dank im Voraus!
Lg
4 Antworten
Ich habe gehört, dass der Monat gezählt wird wann das Geld aufm Konto war.
Richtig gehört :)
werde am 15.10.21 das Gehalt in Höhe von 500 Euro Netto bekommen für die 4 Tage. ... Für Oktober bekomme ich mein Gehalt erst am 15.11.2021 in Höhe von 2500 Netto.
Ich habe Leistungen vom Hartz 4 heute für den Monat Oktober bekommen.
Die 500 € werden unter Berücksichtigung eines Freibetrags rückwirkend auf das Oktober - ALG 2 angerechnet, da sie im Oktober eingegangen sind.
Für Oktober bekomme ich mein Gehalt erst am 15.11.2021 in Höhe von 2500 Netto.
Dann solltest Du Ende Oktober nochmal ALG 2 für November bekommen - eventuell reduziert wegen des aus Oktober zu erstattenden ALG 2 - und danach nicht mehr.
Der Zahlungseingang vom November wird rückwirkend auf das November - ALG 2 angerechnet.
Genau !
Wenn Du dein volles ALG - 2 heute für Oktober bekommen hast und für diese 4 Tage deinen Lohn im Oktober aufs Konto bekommst, dann wird es auf das ALG - 2 für Oktober angerechnet.
Bekommst Du 500 € Netto auf dein Konto und hast die Steuerklasse 1, dann solltest Du um die 600 € Brutto haben und nach § 11 b SGB - ll einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 200 €.
Nach Abzug dieser 200 € Freibetrag vom Nettoeinkommen würden dann max. um die 300 € anrechenbares Nettoeinkommen bleiben, die Du dann ans Jobcenter erstatten müsstest.
Kannst Du den Zeitraum bis Mitte November nicht selber überbrücken, dann solltest Du jetzt schon einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen, damit Du dann für November dann auch erst einmal Leistungen bekommst, zumindest einen Teil vom vollen ALG - 2 Bedarf.
Dieses wäre dann aber bei diesem Nettoeinkommen zu 100 % ans Jobcenter zu erstatten, ein Antrag auf Ratenzahlung würde da als Single wahrscheinlich keinen Sinn ergeben.
Das zuflussprinzip wirkt immer dann wenn das Geld zufließst.
demzufolge wirst du für Oktober zurück zahlen müssen , sofern das Jobcenter noch keine neuberechnung veranlasst hat.
das wird dann auch deine letzte Alg2 Zahlung gewesen sein , da du im November ja 2,5k bekommst und somit nicht mehr Hilfebedürftig bist.
Das ist richtig - es gilt das strenge Zuflußprinzip.
Für Oktober werden die 500 € berücksichtigt.
Die andere Zahlung gehört in den November.
Genau - 180 € bleiben anrechnungsfrei - Du könntest noch Werbungskosten ansetzen (z. B. steuerliche Entfernungspauschale), wenn die 100 € überschritten werden.
Nein, es bleiben mehr, da die Freibeträge auf Erwerbseinkommen aus dem Brutto berechnet werden.
Dann such einmal nach dem § 11 b SGB - ll , dann wirst Du sehen das deine Berechnung nicht korrekt ist, da die Freibeträge aus dem Brutto und nicht dem Nettoeinkommen ermittelt werden.
ja alles klar, danke für den Hinweis - ich hatte überlesen, daß das 500 € netto sind
also:
100 € + (20% vom Brutto: 100 € - 1.000 €) = anrechnungsfrei
Korrekt und von 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto weitere 10 % Freibetrag.
Bitteschön
D. H. auf die 500 Euro
100 Euro Anrechnungsfrei dann 20% wenn Einkommen zwischen 100-1000 Euro liegt : 20 % = 80 Euro + 100 Euro Anrechnungsfrei = 180 Euro darf ich also behalten dann?