Hat das Jobcenter das richtig verrechnet für den nächsten Monat?

2 Antworten

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei einer Steuererstattung handelt es sich um sogenanntes sonstiges Einkommen.

Es ist korrekt, dass Einkommen im Normalfall im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) auf den Bedarf angerechnet wird, sind aber Leistungen für den Monat des Zuflusses schon ohne Berücksichtigung des Einkommens erbracht worden, dann ist diese im Folgemonat nach dem Zufluss auf den Bedarf entsprechend anzurechnen.

Die Frage wäre dann also nur wie angerechnet werden darf !

Geht man davon aus, dass Du sonst kein weiteres Einkommen erzielst und deine 906 € Grundbedarf jeden Monat bekommst, dann dürften von den 882 € Steuererstattung max. 852 € auf deinen Grundbedarf angerechnet werden, weil dir dann für jeden Monat der Anrechnung min. ein absetzbarer Betrag von 30 € Versicherungspauschale zustehen würde.

Ich käme dann also auf einen nicht gedeckten Bedarf von min. 54 € , wenn ich von max. 852 € anrechenbarem Einkommen und einem Grundbedarf von 906 € ausgehe.

Demnach würde meiner Ansicht nach die Aufstockung von nur 24 € nicht korrekt sein, dann solltest Du wenn möglich noch Widerspruch einlegen, oder dann einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen.

Wenn das anrechenbare Einkommen höher als dein Grundbedarf von 906 € gewesen wäre, also z.B. es eine Steuererstattung von 950 € gegeben hätte, dann würden nach Berücksichtigung dieser 30 € Versicherungspauschale angenommen noch 920 € anrechenbares Einkommen bleiben und bei einmaliger Abrechnung würde dann der Leistungsanspruch ggf. entfallen.

Um dies zu verhindern, müsste dann das anrechenbare Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden und dann könnte man ohne weiteres Einkommen für jeden Monat der Anrechnung min. diese 30 € Versicherungspauschale geltend machen.

Der Rest würde dann auf 6 Monate verteilt und vom Grundbedarf abgezogen.