ALG1 aufstockung auf ALG2 Freibetrag?

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Hallo, das ist so leider nicht richtig. Den 100 € Grundfreibetrag gibt es nur bei Erwerbseinkommen. Von ALG I werden nur 30 € Versicherungspauschale abgezogen. Und das auch nur, wenn dieser noch nicht bei anderem Einkommen bereits berücksichtigt wurde. Damit sollte die Rückforderung von 220 € korrekt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lutaluta373 
Fragesteller
 26.04.2021, 14:25

danke, bist du dir sicher? Es wurde ein ordnungswidrigkeiten verfahren eingeleitet weil meine bekannte die 220€ nicht angegeben hat. Wie hoch dürfte das zu erwartende bußgeld sein? Sie ist immernoch alg2 bezieherin

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Ri229  26.04.2021, 15:02
@Lutaluta373

Ja ich bin mir sicher. Bin Sachbearbeiterin im Jobcenter :)

Meiner Erfahrung nach beträgt das Bußgeld meistens etwa die Hälfte der ursprünglichen Summe. Also hier etwa 110 € nochmal oben drauf.

Vielleicht kann sie ja mit dem zuständigen Sachbearbeiter nochmal reden und ihre Situation erklären? Manchmal reicht es, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es ein ehrliches Versehen war, dass es nicht angegeben wurde.

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Dein genannter Freibetrag gilt nur auf Erwerbseinkommen, dazu kannst du einmal Google fragen, gibst du einmal ein ,, Fachliche Weisungen §§ 11 - 11 b ", da kannst du alles genau nachlesen.

Das ALG - 1 ist wie z.B. Krankengeld, Kindergeld, Waisenrente usw. sonstiges Einkommen, es wird dann bei volljährigen im Regelfall bis auf 30 € Versicherungspauschale angerechnet, wenn nicht schon auf anderes Einkommen wie Erwerbseinkommen Freibeträge berücksichtigt werden.

Zusätzlich könnte dann zu den 30 € auch noch eine eigene KFZ - Haftpflicht abgesetzt werden und auch der Beitrag für eine eigene Altersvorsorge, wenn diese wie z.B. eine Riester Rente staatlich gefördert wird.

Der Freibetrag gilt nicht für ALG 1, sondern nur für Erwerbseinkommen.

Wenn sie das Geld nicht nach Erhalt gemeldet hat - umso schlechter.