Hartz 4 Konto gesperrt?

3 Antworten

Stellt sich doch vorrangig die Frage, welche Waren hast Du auf EBAY veräußert? Dinge aus Deinem Privatbesitz oder hast Du gewerblich verkauft?

Risich88 
Fragesteller
 12.11.2019, 23:26

Ich denke auf eBay ist es ein schmaler Grad zwischen privat und gewerblich . Ich habe Dentalmaterial gekauft und gewinnbringend verkauft,wöchentlich habe ich Auktionen eingestellt!!

Bin als privat Person angemeldet.

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wilees  13.11.2019, 09:44
@Risich88

Ergo hast Du mit dem Ziel verkauft, Gewinn zu erzielen und somit wird das JC nicht mal so eben über diese Einkünfte hinwegsehen können.

Grundsätzlich kann das JC die Einsicht in Kontoauszüge der letzten 3 ?? Monate fordern - ergeben sich Unregelmäßigkeiten, dann sogar noch über einen längeren Zeitraum hinweg.

Und selbst für ein seitens der Bank gesperrtes / gekündigtes Konto, kannst Du von derselben Dir fehlende Kontoauszüge eifordern.

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Wer hat das Konto gesperrt, du oder deine Bank ?

Sicher möchte das Jobcenter auch von diesem Konto Auszüge von in der Regel 3 Monaten vor Antragstellung haben, aber nicht um zu sehen was du verdient hast, sondern was du auf deinem Konto an Geld hattest.

Könnte ja sein das du da 20.000 € hattest und diese in den letzten Monaten ausgegeben bzw.abgehoben hast, nur um dich vorsätzlich bedürftig zu machen, um dann Anspruch auf ALG - 2 zu haben.

Was du also im Monat vor der ALG - 2 Beantragung schon hattest, ist erst einmal Vermögen und kein Einkommen und wenn dieses Vermögen dein dir zustehendes ALG - 2 Schonvermögen nicht überstiegen hat, dann ist das ganze auch kein Problem.

Beim ALG - 1 sind solche Grenzen nicht vorhanden, da es sich hier um eine Versicherungsleistung und nicht um Sozialleistungen handelt, nur wenn du im ALG - 1 Einkommen durch Arbeit, auch Selbstständig erzielen würdest, müsste das gemeldet und nachgewiesen werden.

Solange man im ALG - 1 Bezug dann in der Woche unter 15 Arbeitsstunden bleibt und nicht mehr als 165 € zzgl.evtl.notwendigen nachweisbaren berufsbedingten Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten verdient, wäre das kein Problem.

Im ALG - 2 Bezug musst du auch jede Veränderung in deinen wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen umgehend melden und nachweisen.

Wenn du also ab dem Monat deiner ALG - 2 Antragstellung kein Einkommen mehr aufs Konto bekommen hast, dann sollte es auch kein Problem mit dem Jobcenter geben, aber auf diese Kontoauszüge werden und können sie bestehen, ansonsten wirst du keine Leistungen ( Mitwirkungspflicht ) erhalten.

ALG - 2 Schonvermögen, beträgt z.B. pro vollendetem Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen, mit 30 dürftest du also 4500 € + einmalig 750 € = 5250 € haben, min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 € = min.3850 €.

Diese gelten für minderjährige Kinder bzw.volljährige unter 21 Jahren, nachzulesen im Internet, einfach mal eingeben ,, ALG - 2 Schonvermögen ", da kannst du alles ausführlich nachlesen.

1 ab 35 Sachen wirst du ein Problem bekommen aber die letzten 3 Monate darf das Jobcenter Vordern.

Risich88 
Fragesteller
 12.11.2019, 23:51

Das Problem ist , da das Konto gesperrt ist kann ich keine Auszüge mehr hinterlegen..!

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herakles3000  12.11.2019, 23:53
@Risich88

Dan gehe zur Bank und hole sie dir von da das müsste auch bei einem gesperrten Konto gehen .

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Risich88 
Fragesteller
 12.11.2019, 23:59
@herakles3000

Die Frage ist einfach , ob es dem Jobcenter egal ist was ich in der Zeit wo ich alg1 bezogen habe verdient hab ?

Ich gehe ein hohes Risiko ein, wenn ich das offenlege .

Denke das ich 200-300 Euro wöchentlich veräußert habe .

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