jobcenter verlangt einkommensnachweis meiner Schwester,dürfen sie das?

9 Antworten

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird eine Haushaltsgemeinschaft vermutet: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/3-bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html

"Die Haushaltsgemeinschaft

Eine Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten oder Verschwägerten besteht, wenn diese zusammenleben und "aus einem Topf wirtschaften", ohne dass die Voraussetzungen einer Bedarfsgemeinschaft bestehen (z.B. Eltern leben zusammen mit ihren ab 25 Jahre alten Kindern in einem Haushalt).

Es besteht unter bestimmten Umständen eine Vermutung dafür, dass Verwandte oder Verschwägerte in einer Haushaltsgemeinschaft sich gegenseitig unterstützen. Das bedeutet dann, dass ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt wird. Dies gilt aber nur, wenn das Einkommen oder Vermögen der verwandten oder verschwägerten Haushaltsgemein­schaftsmitglieder dies erwarten lässt."

(Unterstreichung von mir)

Von daher könnte das der Grund sein, warum du gefragt wirst.

Evtl. hilft das weiter: https://www.finanzfrage.net/g/frage/muss-ich-fuer-alg-ii-einkommensnachweise-meiner-familie-einreichen


Azemez 
Fragesteller
 03.03.2020, 15:05

genau. es wird eine haushaltsgemeinschaft vermutet was aber nicht der fall ist. getrennte konnten.kein zugriff auf das einkommen oder vermögen des anderen ,sowie ein untermietvertrag und kein gemeinsames wirtschaften

0
SirKermit  03.03.2020, 15:06
@Azemez

Dann ist es dein Thema, denen zu erklären, dass eine solche eben nicht besteht. Woher soll ein MA des Jobcenters das denn sonst wissen?

1
Bitterkraut  03.03.2020, 15:10
@SirKermit

Davon kann der MA ausgehen, wenn ein Untermietvertrag besteht. Mit einem Haushaltsmitglied mach ich normalerweise keinen Mietvertrag.

0
SirKermit  03.03.2020, 15:14
@Bitterkraut

Ähemm - das mag für dich normal sein, aber das ist doch wirklich eine leichte Übung, wenn jemand ein wenig schummeln möchte. Ein Vertrag ist schnell herbei gezaubert, oder?

0

Muss sie nicht, du teilst dem Jobcenter schriftlich und formlos mit, dass deine Schwester ihr Einkommen und Vermögen nicht angibt, weil sie dich finanziell nicht unterstützt und auch der Haushalt getrennt geführt wird und ihr deshalb keine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) bildet.

Was muss denn an gesamter Warmmiete gezahlt werden, was zahlst du, gibt es einen Untermietvertrag und was hat deine Schwester an Nettoeinkommen, falls es dir bekannt sein sollte ?

Wie sollst du denn dieser Forderung nachkommen? Du hast ja keinen Einkommensnachweis deiner Schwester und die wird den auch nicht rausrücken, wozu auch, sie will ja keine Leistungen beantragen.

Du teilst dem Jobcenter mit, dass du nur ihr Untermieter bist und sie das nicht bekommen werden, weil du es nicht hast. Ende.


Azemez 
Fragesteller
 03.03.2020, 14:58

ich habe das am Telefon auch gesagt nur hat die Frau darauf behaart. also soll ich, wenn der brief vom jobbcenter ankommt, denen nur ein text schreiben, wo drin steht, dass die den nicht bekommen und es kein gemeinsames wirtschaften gibt und somit die Nachforderung nichtig ist ?

danke im voraus

0

Der Einkommensnachweis ist dazu da um zu bestimmen, ob sie genug verdient um dich mitzuversorgen. Ist das der Fall, dann ist egal welche Verträge unter euch herrschen, dann wird Haushaltsgemeinschaft angenommen. Verdient sie eh nicht genug, dann wird das nicht angenommen.


Azemez 
Fragesteller
 03.03.2020, 15:48

Hm wir leben ja in einer wohngemeinschaft mit untermietvertrag. Und sie muss mich nicht unterhalten. Aber ich habe jetzt ja die antworten, dass es schwachsinn vom jobcenter ist weil die keine ahnung haben und mir eine HG unterstellen. Trotzdem danke

0

Schicke denen eine Kopie des Untermietervertrages und erkläre, dass es keine Haushaltsgemeinschaft gibt. Jeder für sich selber wirtschaftet und du keine Unterstützung von deiner Schwester bekommst.

Deine Schwester muss keinerlei Verdienstnachweis herausrücken.

Akzeptiert das Amt das nicht, dann nimm deine Sachen und gehe zum Sozialgericht. Dann wird dort entschieden und das Amt muss sich daran halten.

Lass dich da vom Amt nicht unterdrücken. Oft sind die Sachbearbeiter dort nur mangelhaft ausgebildet und verlangen Unterlagen, auf die sie kein Recht haben.

Deshalb nicht lange rummachen und zum Sozialgericht.