Tastatur wie mit Post verschicken?

Ich plane ja zeugs auf ebay zu verkaufen. Dazu zählen auch viele meiner ehemaligen tastaturen, die ich eigentlich nicht benötige.

Ein Tastaturkarton (z.b. von logitech oder razer) wäre jedesmal vorhanden. Ich habe mich gefragt, ob ich diesen 1 oder 2 lagig mit zeitungspapier fest umhüllen kann und diese Mischung dann mit "schrenzpapier" so verpacke, dass es wie ein karton der mit dem schrenzpapier umhüllt wurde aussieht. (also ein mit papier verpackter ovp karton wird verschickt damit die versandsticker nicht auf der ovp kleben)

Darf ich das so verschicken (weil es ein rechteckiges paket ist und noch in die maximalmaßbestimmungen passt) oder gibt es da Probleme beim durchleuchten der ware etc?

Ich habe nämlich auch einmal so ein paket bekommen (aus den Niederlanden), allerdings wurde da ein gewöhnlicher versandkarton so umhüllt damit er wohl nicht beschädigt wird und nicht ein Produktkarton.

Kann man sich also theoretisch selbst verpackungen erschaffen, indem man das produkt in der ovp einfach mit dem papier wie ein geschenk verpackt und dann losschickt?

So könnte ich auch seit jahren ungenutzte spiele gut verschicken und benötige nicht immer einen riesen umkarton oder versandtaschen.

Darf man das hier auch in Deutschland so machen oder riskiert man damit irgendeine funktion (z.b versicherten versand etc)?

Weil so könnte ich für viele dinge ordentliche kartonkosten sparen, die idee ist für mich sehr verlockend.

Hat jemand schon einmal erfahrungen gemacht oder kann diese fragen beantworten? Das würde mir aufjedenfall weiterhelfen!

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Ja, kein Problem.

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Über Satelliten.

DSL ist bereits ersetzt (z. B. durch Glasfaser und Mobilfunkstandards aus den 3G-, 4G- und 5G-Generationen).

Ob Starlink echte kabelbasierte Breitbandverbindungen ersetzen kann, wird sich zeigen. Bis jetzt sind Latenzen bei Sat-Verbindungen einfach zu hoch.

In einem sehr dicht bevölkerten Land wie Deutschland sollte es kein Problem sein, ein landbasiertes Netz aufzubauen, wenn man wirklich will. Schaffen sie auch überall sonst in Europa. Eine Notwendigkeit für ein Satellitensystem besteht in Europa nicht.

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Wahrscheinlich wäre die Rechnung erst bei Lieferung fällig gewesen und vorher nur eine Anzahlung. Sag ihnen, dass du schon komplett bezahlt hast.

Hoffentlich geht das gut, einfach so ohne erbrachte Leistung Geld zu überweisen ist mutig.

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Guck mal die Zutatenliste an, nicht nur die Nährwerttabelle.

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Ja. Es ist die Wohnung des Vermieters, er muss den Nachmieter ja nicht akzeptieren.

Du hast einen Mietvertrag mit dem Vermieter, mit dem Nachmieter habt ihr beide momentan gar nix.

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Ja es funktioniert gut

Naja, du bist halt selbständig und fährst im Auftrag von Amazon. Natürlich kannst du nicht sagen "heute fahre ich von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr abends und dann 3 Wochen nicht". Natürlich muss man sich nach dem Bedarf von Amazon richten und dann ausliefern, wenn es was auszuliefern gibt.

Aber grundsätzlich kann das ne gute Sache sein, wenn deine Kosten passen. Musst halt ausrechnen, wie viel dir nach allen Kosten und Abgaben übrig bleibt. Amazon zahlt dir 25 Euro die Stunde, das war's, du musst für alles andere sorgen.

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Ja es ist sehr schlimm für das paar

Wenn das Paar so einen Quatsch glaubt, ist das natürlich schlimm für die.

Wenn sie den Unfug aber sein lassen, können sie glücklich werden.

Mann, wir haben 2020!

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So was sagen die Leute, die das Problem sind. Die weiterhin ihren Rassismus, Sexismus, Homophobie usw. ausleben wollen. Das geht aber nicht mehr, hör auf.

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Wenn er vorher erstellt wurde, ist da ja nichts dabei. Wenn er noch aktiv ist, ist das was anderes.

Frag ihn doch einfach mal :)

Wie hast du den Account denn gefunden?

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Klar kann man das, wer soll dich daran hindern?

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Es gibt im Laden keine Altersbeschränkung dafür - wenn du ein iPhone mit einer darin aktivierten Karte für Apple Pay hast, kannst du natürlich damit bezahlen.

REWE oder Lidl wird da keine gesonderten AGB haben, die wollen nur ihr Geld, ist denen ja egal.

Ich habe seit ich 13 war immer per Karte bezahlt, war nie ein Problem (Apple Pay gab's damals noch nicht, ist aber ja das selbe).

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Man kann seine Preise gestalten wie man will und auch täglich ändern - er müsste die Preise halt auch anschreiben.

Was er nicht darf ist, Kartenzahlungsgebühren zu erheben. Das ist in der EU illegal und außerdem per AGB aller Kartenanbieter verboten.

Ohne es anzuschreiben natürlich erst recht nicht. Zu so einem Bäcker würde ich nicht gehen, der spinnt ja.

Immer wieder unglaublich, auf was für einen Quatsch deutsche Händler bei Kartenzahlung kommen.

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